Nachbar schneidet Sichtschutz Baum - erlaubt?

8 Antworten

Es sind zwar seine Bäume, aber er darf sie nur absägen
(eine Gewisse Größe vorrausgesetzt), wenn er eine Genehmigung dafür hat und in vielen Gebieten, vorallem im städtischen Bereich bekommt man die nur, wenn die Bäume krank sind oder die Bausubstanz beschädigen. I. R. muß dann eine Ersatzpflanzung vorgenommen werden. Informationen dazu kann man in der Nachbarschaftsordnung nachlesen oder beim zuständigen Grünflächenamt erfragen. Bei die Ersatzpflanzung gibt es dann auch Vorschriften z. B. "langlebiger Laubbaum mit einem Stammdurchmesser von 20 cm in 1 m Stammhöhe".

Ja, in Deutschland ist sowas genau geregelt, da kann man nicht einfach machen was man will, nicht mal im eigenen Garten. Auch die Pflanzabstände zum Nachbargrundstück sind genau geregelt, je nach zu erwartender Wuchshöhe. Steht alles in der Nachbarschaftsordnung, und wenn man dagegen verstößt, zahlt man ordentlich Strafe und das nicht nur einmal, sondern jährlich so lange bis die Ersatzpflanzung ausgeführt ist.

Grüße Disona

Miniviechlein 
Beitragsersteller
 01.08.2016, 21:53

Danke für die ausführliche Antwort.

Wir haben die Nachbarn gefragt, sie meinten, dass sie eine Genehmigung haben.

ABER: Nochmal zur Klarstellung: Die Bäume waren weder krank, noch haben sie sonst was gefährdet. Sie waren wahrscheinlich die letzten 5-10 (oder länger) Jahre da und boten Sichtschutz zur Terasse (von anderen Häusern und von der Straße aus gesehen). Sie neigten auch die ganze Zeit über das Grundstück zu uns herüber.

Ich finde, dass das Abreissen der Bäume die Qualität unserer Terasse bzw. des großen Balkons stark beeinträchtigt. Die Privatsspähre ist sozusagen aufgehoben und man hat noch mehr Lärm von der Straße.

Da frag ich mich, wie sowas möglich sein kann, dass da jemand die Bäume fröhlich abreisst und die Gemeinde (München, Planegg) das einfach zulässt...

Meiner Meinung nach sollte man dafür entschädigt werden und es sollte möglich sein den Mietpreis zu senken oder Geld vom Verantworlichen (also des Nachbars) zu fordern.

VG

augsburgchris  02.08.2016, 18:14
@Miniviechlein

Dir ist immer noch bewusst, dass du SEIN Eigentum mitbenutzt hast?

Es ist sein Grundstück und seine Bäume. Wieso soll er das nicht dürfen? Wenn ihr direkt neben nem Kino wohnt und das dann zumacht und 3km weiter wieder aufmacht, muss das ja auch keine Rücksicht drauf nehmen, dass ihr jetzt nen weiteren Weg habt. Nur weil ihr sie "mitgenutzt" habt, ist der Nachbar nicht auf euer Einverständnis angewiesen.

Natürlich darf er das, da es ja seine Bäume sind, die auf seinem Grund und Boden stehen. Das heißt im Klartext, Ja er darf das...

Seine Bäume sein Eigentum. Zurückschneiden kann er sie ohne Probleme.

Zum Fällen braucht er eventuell eine Genehmigung. Das ist Gemeindeabhängig und richtet sich nach Baumart, Baumgröße, Gesundheit des Baumes. Eure Meinung ist aber unerheblich.

In gewisser weise ja, nur ab einen bestimmten Stammdurchmesser darf er das nicht mehr so einfach, auch wenn es seine eigenen Bäume sind.Aber vlt. hatte er ja die Genehmigung der Gemeinde.