Sex mit Minderjähriger

12 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wahrscheinlich wird es nur bei einer strafanzeige bleiben solange die 13 jährige keinen missbrauch o.ä. vorwirft. Allerdings können die eltern wegen verführung minderjähriger schon viel erreichen. Zu knast o.ä. wird es nicht kommen aber mit z.b. einer verfügung mit der du dich der 13 jährigen nicht mehr treffen darfst usw.

man man man wie konntest du nur....ich bin auch baujahr 1989 und würde nie auf die idee kommen eine 13 jährige anzufassen. Meine freundin ist 20 und jung genug. Notfalls würde auch 17 gehen aber das is ja schon echt derbe.

Mein persönliche Meinung über dein Verhalten schreibe ich jetzt besser nicht.

Und dass du die Geschichte offensichtlich auch jetzt noch ziehmlich lockker siehst, schließe ich daraus, dass du dich mit dem Problem an User aus dem Internet wendest, anstatt an einen Anwalt.

Was erwartest du denn von den Leuten, die dir antworten soll?

Glaubst du, dass hier so viele hier auch schon mal diesess Problem hatten um dir sagen zu können, was dich erwartet?

Ich finde es auch unverschämt, als erstes alles mal auf den Alkohol zu schieben.

Wenn du ein Problem mit Alkohol hast und nicht mehr weißt was du tust, wenn du trinkst, solltest du nicht trinken oder über eine Therapie nachdenken.

Da du das Mädchen offenbar auch schon länger kennst, wußtest du also auch ganz genau wie alt sie ist oder hast du das im Suff vergessen?

Du kannst auch ganz klar sagen, das sie nüchtern war, dass weißt du also noch?

Soll ich die sagen wie du dich hier verkaufen? - Nämlich als Opfer!

Ich war betrunken - sonst hätte ich das nieeeee genmacht

Sie war nüchtern - sie hätte mich ja davon abhalten können

Die Mutter wusste von dem Kontakt - und trotzdem will sie mich jetzt anzeigen

Irgendwie ist es immer das Gleiche, anstatt zu dem zu stehen, was man getan hat, hier geht es im Übrigen um eine Straftat, ich mit Freiheitsstrafe bedroht ist, jammern diese Typen, genau wie du nur rum und erwarzen bemitleidet zu werden.

Geh zu einem Anwalt und dann meldest du dich hier noch mal und erzählst, was der die über die möglichen Folgen erklärt hat, vielleicht ist das dann Anderen mal eine Warnung.

Aber hör auf sexuellen Mißbrauch von Minderjährigen hier als Unterhaltungsdiskussion zu verhamlosen.

 

Argus1989 
Beitragsersteller
 01.07.2011, 14:22

Mein Anwalt hat sich nun mit dem Staatsanwalt, sowie dem Richter in verbindung gesetzt und die Mindeststrafe von 12 Monaten Freiheitsstrafe auf drei Jahre Bewährung (Minderschwerer fall) beantragt (Strafbefehl - Also alles OHNE Gerichtsverhandlung), die heute vom Richter genehmigt wurde, da dieser der Meinung ist, dass das Mädchen sehr wohl wusste, was sie tat. Dazu kommt, dass sie wenige Tage später bereits 14 wurde..

Dessweiteren kommt noch eine Geldbuße 1.500€ Dazu.

Der Richter hat im Anschluss heute noch eine Ermittlung gegen die Mutter wegen Verletzung der Aufsichtspflicht eingeleitet.

Danke für die Zahlreichen Antworten.

Argus1989 
Beitragsersteller
 01.07.2011, 14:22

Mein Anwalt hat sich nun mit dem Staatsanwalt, sowie dem Richter in verbindung gesetzt und die Mindeststrafe von 12 Monaten Freiheitsstrafe auf drei Jahre Bewährung (Minderschwerer fall) beantragt (Strafbefehl - Also alles OHNE Gerichtsverhandlung), die heute vom Richter genehmigt wurde, da dieser der Meinung ist, dass das Mädchen sehr wohl wusste, was sie tat. Dazu kommt, dass sie wenige Tage später bereits 14 wurde..

Dessweiteren kommt noch eine Geldbuße 1.500€ Dazu.

Der Richter hat im Anschluss heute noch eine Ermittlung gegen die Mutter wegen Verletzung der Aufsichtspflicht eingeleitet.

Danke für die Zahlreichen Antworten.

Argus1989 
Beitragsersteller
 16.05.2011, 18:25

Ich Verharmlose hier nichts!

Und ich schiebe mein Verhalten definitiv nicht dem Alkohol zu.

Ich weiß, dass es unterstes Niveau war, was ich gemacht habe, denn wäre es mir egal, bzw ich würde meinen, dass es eine harmlose Handlung meinerseits war, hätte ich hier diese Frage nicht gestellt.

Das okay der Mutter galt nicht für Deinen sexuellen Übergriff. Sie hat Dich wohl eher für den Beschützer ihrer Tochter gehalten.Du kannst Dich auf ein Strafverfahren gefasst machen - und es ist berechtigt!

Machen Dir reife, erwachsene Frauen Angst? Dich mit dem Alkoholkonsum aus der Affaire ziehen zu wollen , ist  keine Entschuldigung! 

Hi

ja. Das kann heftig werden. Sie war nochnicht einmal Strafmündig und somit hattest du praktisch die Sorgepflicht(heißt: du musstest auf sie aufpassen). Nun hattet ihr ja sex (was eig sowieso schon verboten ist) und dazu kommt dass dieses Mädchen wahrscheinlich sagen wird (Muss nicht) dass sie das nicht ganz gewollt hatte. Das wäre dann hoffentlich gelogen aber da es ja (schätze ich jetzt mal) keine weiteren Zeugen gab wird es keiner beweisen. (sry mich verwirrt dieser Text grad selber muss ich  ehrllich sagen)

 

Naja alles in allem ist es verboten mit minderjährigen Sex zu haben. Erlaubt wäre es erst wenn beide betroffenden Personen 16 oder älter sind. Wenn allerdings einer der beiden 18 ist muss es eine Einverständniserklärung der Eltern / Erziehungsberechtigten geben, welche beiden bekannt ist.

 

LG

Hallo Argus1989,

es war natürlich unvernünftig! Die Eltern haben es aber toleriert, das muß noch bewiesen werden.

Bespreche am besten alles mit einem Anwalt (Beratung).

Es könnte sehr wohl sein, daß Du Dich strafbar gemacht hast.

Gruß, Emmy