Sex mit Minderjähriger ohne es zu wissen
Hallo! Ich habe einen Bekannten, der einmalig Sex mit einer Minderjährigen hatte. Sie ist 16 Jahre alt, sieht aber viel älter aus. Als er dann rausfand, dass sie noch nicht Volljährig ist, war er geschockt und hat seitdem Angst den Kontakt zu ihr abzubrechen, weil er Angst hat vor möglichen Konsequenzen. Denn sie denkt sie ist mit ihm zusammen. Daher hat er Angst davor, falls er "Schluss" macht, dass sie zur Polizei geht und Dinge behauptet die nicht der Wahrheit entsprechen, nur um ihm eins auszuwischen, da er "Schluss" gemacht hat. Wer kann mir dazu ein paar Ratschläge oder Rechte mitteilen. Ist wirklich sehr wichtig für Ihn, denn er weiß wirklich nicht weiter.
10 Antworten
Das ist in der BRD egal. SEX ist hier ab 14 erlaubt, , mit 16 fallen alle Altergrenzen nach oben. Nur wenn er er ihr Lehrer od. Ausbilder waere od. sie bezahlt haette ware es strafbar. Wenn er sie liebt sollte er trotz des Alters mit ihr gehen, ist nicht strafbar und moralisch sieht es jeder anders, Liebt er sie nicht, sollte er Schluss machen. Dass die noch nicht volljaehrig ist , spielet hier keine Rolle.
mit einer 16 jehrigen ist es nicht verboten solange keine zwankshandlung oder abhengigkeit besteht
Wie alt ist "er" denn? Davon hängt es nämlich ganz stark ab.
Ist auch legal , er koennte falkutativ 100 sein, nur wenn er sie bezahlt haette od. ihr Lehrer od. Ausbilder waere, waere es strafbar.
Sex mit 16-jährigen ist in Deutschland erlaubt, vollkommen egal wie alt der "Partner" ist.
Aber nicht egal ist, in welchem Verhältnis man zueinander steht.
Lehrherr mit Auszubildender = verboten
Lehrer mit Schülerin = verboten
Stiefvater mit Stieftochter = verboten
Mit Schutzbefohlenen darf man nicht sexuell verkehren.
Nein, die stehen in gar keinem Verhältnis, haben sich auf einer Party kennengelernt
Turalo, schlicht falsch! Strafrechtlich hätte es keinerlei Konsequenzen, wenn ein Lehrer sexuell mit einer Schülerin verkehrt, lediglich dienstrechtlich.
Strafrechtlich hätte es keinerlei Konsequenzen, wenn ein Lehrer sexuell mit einer Schülerin verkehrt, lediglich dienstrechtlich.
Grundsätzlich stimmt das nicht. § 174 StGB.
Patrick, da musst du dich wohl noch etwas gewissenhafter in die Thematik einarbeiten. :-)
Such auf der Seite z.B. das Urteil des OLG Koblenz von 2011 und lies unbedingt die Einschränkungen der Strafvorschrift für 16-jährige nochmal.
Tatsächlich müsste man genauer sagen, es hätte strafrechtliche Konsequenzen, wenn ein Lehrer mit einer seiner Schülerinnen sexuell verkehrt. Aber Patrick hat Recht. Grundsätzlich stimmt deine Aussage nicht, sondern nur in einigen Fällen.
Solange es kein Sex mit einer Schutzbefohlenen war, hat er nichts zu befürchten.
Allerdings verstehe ich nicht, daß man nicht weiß, wie alt sein Sexualpartner ist. Spricht man nicht mehr? Lernt man sich nicht mehr kennen? VORHER???
Nein sie war keine Schutzbefohlene. Die haben sich auf einer Party kennengelernt, deshalb ging er auch davon aus das sie schon älter ist. Ich habe auch ein Foto von ihr gesehen, die sieht aus wie ende 20.
Er ist 36 Jahre alt.