Sachbearbeiterin beim Jugendamt wechseln/sich beschweren
Hallo ihr lieben, Ich bin sehr sehr unzufrieden mit dem Jugendamt in Würselen. Mein Ex Mann hat dort einen Termin für unsere gemeinsame Tochter (15), welche immoment ziemlich “am Rad dreht”gemacht. Die Sachbearbeiterin dort, hat sich noch nicht einmal unsere Probleme richtig angehört und hat uns sofort Sachen unterstellt, die sie vermutet. Ich bin Asiatisch stämmig und ich durfte mir dort doch allen Ernstes anhören, das meine Tochter doch bestimmt nun zur Prostituierten wird und das der Apfel nicht weit vom Stamm fällt, wobei ich nur eine Thai-Masseurin bin. Auf ihre Frage an meine Tochter ob sie verhüte, wegen ihrem 18 Jährigen Freund, sagte meine Tochter, dass sie noch nie Sex gehabt hat, drauf antwortete die Sachbearbeiterin “also machst du es mit dem Mund oder wie?”. Ich war von den Aussagen dieser Sachbearbeiterin so schockiert, dass ich nicht einen mal mehr ein Wort sagen konnte. In den Augen der Sachbearbeiterin haben mein Exmann und ich in der Erziehung unserer Tochter versagt und ist sogar schon auf der Suche nach einer Einrichtung für sie und diese sogar am besten in Heinsberg oder Geilenkirchen, sodass sie bloß keinen Kontakt mehr zu ihren Freunden hat und evtl. Sogar die Schule wechseln muss, SO waren die Worte der Sachbearbeiterin. Was kann ich nun tun um die Sachbearbeiterin zu wechseln? Oder sich über die zu beschweren, weil so etwas muss man sich doch nicht gefallen lassen.
4 Antworten
Deine Schilderungen sind schon heftig. Wie hat sich denn deine Tochter bei dem Gespräch gefühlt?
Es ist halt die Frage, ob sich das in einem weiteren Gespräch klären lässt. Manchmal gibt es ja auch unterschiedliche Sichtweisen in einem Gespräch, auch wenn deine Zitate doch recht eindeutig waren. Da ich selbst Sachbearbeiterin in einem Jugendamt (nicht Würselen ;)) bin, kann ich für mich sagen, dass ich mich freue, wenn jemand nach einem Gespräch Kontakt sucht und mit mir etwas versucht zu klären (dass bestimmte Punkte evtl nicht genug Beachtung gefunden haben, etwas nicht angesprochen wurde oder auch bestimmte aussagen, wenn diese nicht eingeordnet werden können). Ich mache dann meist ein Folgegespräch mit allen beteiligten, damit auch daraus entstehende aussagen für alle klar sind. Kommt allerdings nicht allzu oft vor, dass etwas so "schräg" läuft- kann aber passieren. Damit möchte ich aber KEINESWEGS die aussagen entschuldigen, die du zitierst hast, wenn sie so gefallen sind. Das ist unterste Schublade. Unter der untersten Schublade eigentlich.
Im Endeffekt bleibt dir dann noch, dich beim vorgesetzten oder Amtsleiter zu beschweren. An besten schriftlich.
Da zu den Hintergründen zu wenig bekannt ist und es ja auch mehr um das verhalten der SB geht und nicht um die Perspektive bei euch, würde ich ja sagen: schlaf eine Nacht drüber und überlege dir in Ruhe, ob du sie direkt nochmal konfrontieren willst und sie sich dazu äußern kann oder ob du es direkt an ihre abteilungs-/Amtsleitung gibst.
Meine Tochter hat sich sehr schlecht gefühlt, in meinen Augen ist unsere Tochter garnicht so schlimm, nur in den Augen meines Ex-Mannes, zwischen den beiden herrscht leider ein ziemliches Machtspiel. Meine Tochter hat angefangen zu weinen und zu zittern als sie die vorwürfe hörte. Woraufhin, dass habe ich ganz vergessen zu erwähnen die Sachbearbeiterin meinte sie solle aufhören zu Schauspielern und dass die eine schlechte Schauspielerin sei
So etwas geht ja wohl weit übers menschliche hinaus, wie die Sachbearbeiterin da reagiert bzw. agiert hat. Eine Sachbearbeiterin hat wenn dann zu überprüfen und nicht vorzuurteilen. Du kannst dich ruhig an deren Vorgesetzte bzw. Vorgesetzten wenden und deine Beschwerde vorbringen, entweder mündlich oder schriftlich.
Außerdem hat sich diese der Beleidigung strafbar gemacht, so das du diese rein theoretisch dafür anzeigen könntest, was aber schwierig ist, da es quasi Aussage gegen Aussage stehen würde...Leider...
So viel von mir dazu...
lg, jakkily
Ich denke nicht, das man dir so einfach das Kind wegnimmt, dafür bedarf es schon einer akuten Kindeswohlgefährdung, die ich aber jetzt in deinem Thread nicht rauslesen kann.
lg, jakkily
Nun, wer das jugendamt ruft hat probleme wo vorher keine waren ..... was daran neu?
Das jugendamt ist im kreis angesiedelt, eine beschwerde muesste dann an behoerdenleiter/in des Jugendamtes gehen, moeglichst parallel dazu zur zustasendigen aufsiuchtsbehoerde im land.
Ob es was nutz, lass ich gern offen, denn erfahrungsgemaess nicht.
Es waere sicher anzuraten einen familienrechtsanwalt zu konsultiern um einiges vorbeugend zu organisieren, denn wenn das Jugendamt beim zustaendigen familiengericht einen beschluss erwirkt gibt es dagegen keine ausreichenden rechtsmittel und damit kann das personensorgerecht und das kind ersteinmal entztogen werden.
Man könnte eine Disziplinarbeschwerde beim direkten Vorgesetzten (Leiter des Jugendamts) einreichen mit konkreter Beschreibung. Ich habe das mal einer Angestellten des Ordnungsamts angedroht, die sehr frech zu mir & meinem Opa war - die war danach handzahm. Ob und wie so etwas vom Erfolg gekrönt ist, kann ich aber in diesem Falle nicht sagen; probieren sollte man es allerdings. Sich einfach beklagen - man muss ja nicht selbst unfreundlich und aggressiv am Telefon bzw. schriftlich werden: Tragt es sachlich nüchtern vor & reicht es ein.
Aber was passiert denn, wenn ich mich beschwere und die Sache nach hinten losgeht, kann die Sachbearbeiterin mir dann vielleicht sogar mein Kind wegnehmen ?