Sachbearbeiterin beim Jugendamt wechseln/sich beschweren

4 Antworten

Deine Schilderungen sind schon heftig. Wie hat sich denn deine Tochter bei dem Gespräch gefühlt?

Es ist halt die Frage, ob sich das in einem weiteren Gespräch klären lässt. Manchmal gibt es ja auch unterschiedliche Sichtweisen in einem Gespräch, auch wenn deine Zitate doch recht eindeutig waren. Da ich selbst Sachbearbeiterin in einem Jugendamt (nicht Würselen ;)) bin, kann ich für mich sagen, dass ich mich freue, wenn jemand nach einem Gespräch Kontakt sucht und mit mir etwas versucht zu klären (dass bestimmte Punkte evtl nicht genug Beachtung gefunden haben, etwas nicht angesprochen wurde oder auch bestimmte aussagen, wenn diese nicht eingeordnet werden können). Ich mache dann meist ein Folgegespräch mit allen beteiligten, damit auch daraus entstehende aussagen für alle klar sind. Kommt allerdings nicht allzu oft vor, dass etwas so "schräg" läuft- kann aber passieren. Damit möchte ich aber KEINESWEGS die aussagen entschuldigen, die du zitierst hast, wenn sie so gefallen sind. Das ist unterste Schublade. Unter der untersten Schublade eigentlich.

Im Endeffekt bleibt dir dann noch, dich beim vorgesetzten oder Amtsleiter zu beschweren. An besten schriftlich.

memi007  09.12.2014, 16:11

Da zu den Hintergründen zu wenig bekannt ist und es ja auch mehr um das verhalten der SB geht und nicht um die Perspektive bei euch, würde ich ja sagen: schlaf eine Nacht drüber und überlege dir in Ruhe, ob du sie direkt nochmal konfrontieren willst und sie sich dazu äußern kann oder ob du es direkt an ihre abteilungs-/Amtsleitung gibst.

IchbineinMarien 
Beitragsersteller
 09.12.2014, 16:03

Meine Tochter hat sich sehr schlecht gefühlt, in meinen Augen ist unsere Tochter garnicht so schlimm, nur in den Augen meines Ex-Mannes, zwischen den beiden herrscht leider ein ziemliches Machtspiel. Meine Tochter hat angefangen zu weinen und zu zittern als sie die vorwürfe hörte. Woraufhin, dass habe ich ganz vergessen zu erwähnen die Sachbearbeiterin meinte sie solle aufhören zu Schauspielern und dass die eine schlechte Schauspielerin sei

So etwas geht ja wohl weit übers menschliche hinaus, wie die Sachbearbeiterin da reagiert bzw. agiert hat. Eine Sachbearbeiterin hat wenn dann zu überprüfen und nicht vorzuurteilen. Du kannst dich ruhig an deren Vorgesetzte bzw. Vorgesetzten wenden und deine Beschwerde vorbringen, entweder mündlich oder schriftlich.

Außerdem hat sich diese der Beleidigung strafbar gemacht, so das du diese rein theoretisch dafür anzeigen könntest, was aber schwierig ist, da es quasi Aussage gegen Aussage stehen würde...Leider...

So viel von mir dazu...

lg, jakkily

IchbineinMarien 
Beitragsersteller
 09.12.2014, 15:54

Aber was passiert denn, wenn ich mich beschwere und die Sache nach hinten losgeht, kann die Sachbearbeiterin mir dann vielleicht sogar mein Kind wegnehmen ?

jakkily  09.12.2014, 16:22
@IchbineinMarien

Ich denke nicht, das man dir so einfach das Kind wegnimmt, dafür bedarf es schon einer akuten Kindeswohlgefährdung, die ich aber jetzt in deinem Thread nicht rauslesen kann.

lg, jakkily

Nun, wer das jugendamt ruft hat probleme wo vorher keine waren ..... was daran neu?

Das jugendamt ist im kreis angesiedelt, eine beschwerde muesste dann an behoerdenleiter/in des Jugendamtes gehen, moeglichst parallel dazu zur zustasendigen aufsiuchtsbehoerde im land.

Ob es was nutz, lass ich gern offen, denn erfahrungsgemaess nicht.

Es waere sicher anzuraten einen familienrechtsanwalt zu konsultiern um einiges vorbeugend zu organisieren, denn wenn das Jugendamt beim zustaendigen familiengericht einen beschluss erwirkt gibt es dagegen keine ausreichenden rechtsmittel und damit kann das personensorgerecht und das kind ersteinmal entztogen werden.

Man könnte eine Disziplinarbeschwerde beim direkten Vorgesetzten (Leiter des Jugendamts) einreichen mit konkreter Beschreibung. Ich habe das mal einer Angestellten des Ordnungsamts angedroht, die sehr frech zu mir & meinem Opa war - die war danach handzahm. Ob und wie so etwas vom Erfolg gekrönt ist, kann ich aber in diesem Falle nicht sagen; probieren sollte man es allerdings. Sich einfach beklagen - man muss ja nicht selbst unfreundlich und aggressiv am Telefon bzw. schriftlich werden: Tragt es sachlich nüchtern vor & reicht es ein.