Ist Sex mit der Adoptivschwester erlaubt?
Hallo,
ich (20) trete gelegentlich mit meiner Adoptivschwester (24) in sexuellen Kontakt, und denke nicht, etwas Strafbares zu tun. Oder ist das rechtlich gesehen verboten?
14 Antworten
§ 173 StGB:
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen. (3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.
Es wird strafrechtlich also auf die leibliche und nicht auf die rechtliche Verwandtschaft abgestellt.
Es ist auf jeden Fall NICHT STRAFBAR oder sonstwie rechtswidrig. Ich persönlich kann daran ehrlich gesagt auch überhaupt nichts anstößiges finden. Lasst es krachen, wenn Ihr wollt ! ;-)
Die einzige Anmerkung wäre, ob es für Euer Gefühlsleben auf Dauer gesund ist so ne reine Sex-Beziehung zu führen. Das ist aber völlig losgelöst von etwaigen rechtlichen Verhältnisssen und gilt für jede Beziehung dieser Art...
Verboten ist das nicht, aber schon etwas merkwürdig!
Genau... Oder Dich!
Was soll daran merkwürdig sein? Ist doch ein ganz normales Mädchen?
Weil ihr die selben ernährer habt. deswegen.
SEX § 173 StGB
StGB §§ 174, 176, 182
Die Rechtslage in Deutschland.
Inzest wird in der BRD nur zwischen in gerader Linie - also Eltern, Großeltern und deren Kindern - sowie zwischen Voll - und Halbgeschwistern verfolgt. In Deutschland werden die Abkömmlinge keinesfalls bestraft, wenn diese zur Tatzeit jünger als 18 Jahre waren. Anstiftung und Beihilfe jedoch bleiben strafbar.
Im Bundesdeutschen Strafrecht bleibt der Tatbestand erfüllt, auch wenn das Verwandtschaftsverhältnis im Sinne des Bürgerlichen Rechts durch Adoption erloschen ist.
Paragraph 173 ...StGB stellt nur vaginalen Beischlaf zwischen engen Verwandten unter Strafe. Auch das Bundesverfassungsgericht entschied (2008), dass der Paragraph 173 StGB verfassungskonform sei, was 2012 durch den Europ. Gerichtshof für das europäische Recht ebenso gilt.
Allerdings können Adoptivgeschwister (Paragraph 1308 BGB) mit Genehmigung des Familien -Gerichtes heiraten." Schmunzelnd könnte man ab diesem Zeitpunkt die Genehmigung mit rechtlicher Absicherung zum Beischlaf annehmen."
So mancher könnte auch der Meinung sein, das in Paragraph 173 StGB Absatz 2 Satz 2 von leiblichen Geschwistern die Rede ist, so dass Mittels eines Umkehrschlusses (argumentum e contrario ) man zu dem Schluss kommen könnte, Beischlaf zwischen anderen Geschwistern (Adoptivgeschwister) unterliegt keiner strafbaren Handlung, jedoch wäre ich da vorsichtig und würde mich entsprechend rechtlich beraten lassen.
Liebe Grüße
Wieso denn merkwürdig :D Stell dir vor, deine Eltern adoptieren plötzlich deine Freundin aus der Schule ;)