Unterschied zwischen Adoption und Anerkennen?
HAllo Meine Tochter 5 hat keinen Kontakt zu ihren Leiblichen Vater.. Ich habe vor der Geburt schluß gemacht und er wollte den Kontakt zu seiner Tochter nicht!! Seit fast 2 Jahren habe ich einen neuen Partner der meine Tochter über alles Lieb und sie sie sagt auch Papa zu ihm.. Nun denken wir über eine Adotion nach wenn wir mal Heiraten...Dazu brauchen wir ja die Genemigung vom richtigen Vater.. Aber wie ist es bei einer Anerkennung und was ist der Unterschied bei einer Adoption hat er ja alle recht wie ein Leiblicher Vater aber wie ist es bei einer ANERKENNUNG?
5 Antworten
Anerkennung meint freiwillige Vaterschaft des leiblichen Vaters, da dein Kind außerehelich geboren wurde.
Adoption wäre Anerkennung des Stiefkindes durch deinen Partner.
Grds. richtet sich die rechtliche Vaterschaft nach dem Rechtsverhältnis zum Kind. Als rechtlicher Vater eines Kindes gilt, wer zum Zeitpunkt der Geburt die Vaterschaft anerkannt hat.
Oder wer ein Kind adoptiert hat.
Die Adoption kann auch gegen den Willen des leiblichen Vaters erzwungen werden - aber daß ist ein langen, komplizierter und teurer Weg, den es durch Einvernahme mit dem Kindsvater zu umschiffen gilt.
G imager761
Bgb1748 Es gibt Gesetze kugelmonsterlea und die machst zum Glück nicht du.. Und bevor du wieder dagegen sprichst meine Tochter habe ich auf diesen weg adoptiert
Bei der Adoption muss der adoptierende Vater einige Kriterien erfüllen und auch nach dem biologischen Vater wird dort gefragt, ob er denn bekannt sei.
Das Kind anzuerkennen ist ein sehr einfacher Prozess, bei welchem dem Staat völlig gleichgültig ist, ob der anerkennende wirklich nun der Vater ist oder nicht. Hauptsache dem Kind wird irgendeiner als Vater zugeordnet und somit Unterhaltspflichtig und somit das Staatssäckle entlastet.
Dies geht bei allen unehelich Geborenen ganz einfach mittels einer Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt. Von dieser schwarzen Adoption kann ich nur abraten, denn sie verletzt die Rechte des Kindes auf Identität, des biologischen Vaters auf Mitbestimmung und Recht auf Familienleben - auch wenn er es nicht möchte - und die Schein-Vaterschaft kann vom Kind mit erreichen der Volljährigkeit vor Gericht angefochten und bei nicht vorhandener biologischer Vaterschaft aufgehoben werden. Dies hat für das Kind eine Frist von zwei Jahren ab Kenntnis der möglichen Nichtvaterschaft. Der annehmende Scheinvater hingegen hat diese Möglichkeit ebenfalls nur innerhalb von den ersten zwei Jahren ab Kenntnis der seiner Nichtvaterschaft, was dann offenkundig seit dem ersten Tag der Vaterschaftsanerkennung der Fall wäre. Mehr über die Kuckucksvaterschaft kannst du auch im Kuckucksvaterblog erfahren http://kuckucksvater.wordpress.com/category/kuckuckskind/
Ich gratuliere Euch beiden dazu, dass Dein neuer Partner ein so gutes Verhältnis zu dem Kind hat.
Gibt es Gründe, warum der Vater sich aus dem Leben des Kindes zurückgezogen hat?
Hallo Ne eigentlich nicht---Waren kurz zusammen und habe gemerkt das es nicht passt da habe ich Schluss gemacht !!
Als er Erfhur das ich Schwanger bin hat er sofort gesagt er will nichts damit zu tun haben,.. HAt sie aber nach der Geburt anerkannt aber will trotzdem kein Kontakt und zahlt auch nicht!!
das kind hat einen vater und dieser muss der adoption ausdrücklich zustimmen. tut er dies nicht, kann dein neuer das kind auch nicht adoptieren. wenn er aber eh kein interesse hat, wird er vielleicht zustimmen. hast du ihn dazu mal befragt?
Nein ich weiss ja farnicht wo der ist habe keine nummer und nichts!! Das Jugendamt aber denke ich mal weil ich von denen Unterhaltsvorschuss bekomme!!
wenn du es wissen wolltest, würde es dich einige minuten und ein lächeln kosten zu wissen wo er ist. also wenn du eine adoption willst, wirst du eine zustimmung seinerseits brauchen,also auch wissen müssen wo er wohnt.
Stimmt nicht...bgb 1748 Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils
(1) Das Familiengericht hat auf Antrag des Kindes die Einwilligung eines Elternteils zu ersetzen, wenn dieser seine Pflichten gegenüber dem Kind anhaltend gröblich verletzt hat oder durch sein Verhalten gezeigt hat, dass ihm das Kind gleichgültig ist, und wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde. Die Einwilligung kann auch ersetzt werden, wenn die Pflichtverletzung zwar nicht anhaltend, aber besonders schwer ist und das Kind voraussichtlich dauernd nicht mehr der Obhut des Elternteils anvertraut werden kann.
vielen dank für den Satz hat mir geholfen!!
wenn du deinem kind nur den nachnamen deines partners geben willst, brauchst du keine genehmigung vom leiblichen vater, aber der leibliche vater muß weiterhin alimente zahlen, dein kind hat aber den nachnamen von euch (falls du verheiratet bist). meintest du das mit anerkennung? was anderes kenne ich nicht!
Bei einer Anerkennung brauchst du die Genehmigung nicht, soweit ich das weiß.
eine adoption kann nur mit dem ausdrücklichen einverständnis des rechtlichen vaters erfolgen.