Ab wie viel Uhr darf man in einer Mietwohnung Wäsche waschen?
Hallo
meine Frage ist, ab wie viel uhr darf man in einer Mietwohnung Wäsche waschen? Gibt es da eine Richtgebung? Meine Nachbarin (77) wäscht 1. rund um die Uhr ihre Wäsche, bis Abends 20 Uhr, oder auch 22 uhr2. läuft die ERSTE Maschine des Tages morgens um 6 Uhr früh schon
vieleicht sollte ich noch erwähnen, das ihr Mann Pflegebedürftig ist, mit Pflegestufe 1, falls das eine Rolle spielt?
Ihre Waschmaschine ist nicht sehr leise und ich kann sie deutlich hören, wenn ich im Badezimmer bin, in anderen Räumen aber nicht. Wir haben unten im Keller für die 4 Mietparteien, die hier wohnen, einen Waschraum für die waschmaschienen, die allerdings nur von mir genutzt wird.
Wer kennt sich hier aus?
14 Antworten
Ruhezeiten stehen üblicherweise in der Hausordnung (auch wenn nicht jede Regelung gerichtsfest ist). Waschen mit Maschine ist in der Wohnung erlaubt, solange nicht gegen die Hausordnung oder allgemeine Lärmvorschriften verstoßen wird. Waschen von 7.00 - 22.00 h ist werktags in Ordnung. Sonn- und feiertags jedoch erst ab 9.00 h.
Da Du erst ins Badezimmer gehen mußt, um den Lärm zu hören, liegt keine generelle Beeinträchtigung in Deiner Wohnung vor.
Aber dennoch solltest Du den Kontakt zur Obermieterin aufnehmen und sie auf die Lärmimmission hinweisen und um zeitliche Einschränkung bitten. Verlangen kannst Du es nur hinsichtlich der Sonntagsregelung.
Es gibt normalerweise allgemeine Ruhezeiten, die sind einzuhalten. Ob jetzt das Geräusch einer Waschmaschine als Lärm zu bezeichnen ist, ist wohl Ansichtssache. Lärm machen immer nur die anderen(sinngemäß nach Tucholsky) Vielleicht hat sie auch durxch die Behinderung ihres Mannes ein erhöhtes Wäscheaufkommen. Andererseits wenn du es nur im Badezimmer hörst, hört sie dich vielleich auch wenn du duschst?
Eine Waschmaschine sollte nach 22 Uhr und vor 6 Uhr - örtlich unterschiedlich geregelt - nur in Notfällen benutzt werden. Hier liegt kein Notfall vor, allerdings auch keine Beeinträchtigung der anderen Mieter. Die WM ist nur im Bad zu hören, in anderen Räumen nicht.
Da ein Waschraum zur Verfügung steht, erhebt sich ohnehin die Frage, ob nicht in einem persönlichen Gespräch dieses Problem im beiderseitgen Interesse geregelt werden kann.
Du kannst tatsächlich rund um die Uhr waschen. Es sei denn im Mietvertrag steht etwas anderes. Das ist genauso mit dem duschen, das kannst du auch rund um die Uhr machen und es kann sich keiner beschwehren.
bommelchen: bei dem Duschen scheinst Du etwas falsch verstanden zu haben. Jeder hat das Recht, trotz der vorgeschriebenen Ruhezeiten bis zu 30 Minuten zu duschen/baden.
Aber so eine Waschmaschine läuft erheblich länger!
Wenn der Lärm im Wohn- oder Schlafzimmer zu hören ist, dann ist es nur außerhalb der gesetzlichen, oder Hausordnungsruhezeiten erlaubt.
Du kannst also nix dagegen machen.