Selbstverteidigung- Angriff?

7 Antworten

Hallo,

wenn sich dir jemand in erkennbar (oder den Umständen nach anzunehmender) aggressiver Absicht nähert, bis du nicht verpflichtet, so lange zu warten, bis der zuerst schlägt. Mit anderen Worten: Ja, Präventivschläge sind vom Notwehrrecht gedeckt.

Soweit die Theorie. In der Praxis mußt du dass ggfs. vor Gericht beweisen, was im Einzelfall ja durchaus schwierig sein kann.

Trotzdem ist es sicherlich vorteilhafter, mit seinem Anwalt bei einer Tasse Kaffee die Strategie vor Gericht zu besprechen, als das Familienangehörige mit den Ärzten beraten, ob lebenserhaltende Maschinen abgeschaltet werden müssen. Und potenziell ist jeder körperliche Angriff lebensgefährlich.

Beste Grüße

Mario

NOTWEHR wird geregelt in §32StGB, www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html

danach darf man alles ! tun was "erforderlich" !!! ist einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Das muß auch kein Angriff auf Leib & Leben sein, alle individuellen Rechtsgüter sind Notwehrfähig.

Lass dir nicht einreden du dürftest erst reagieren wenn der Angriff schon im Gange ist, bei einem Angriff mit Tötungsabsicht wäre das eindeutig zu spät.

In diesem Zusammenhang auch wichtig: §33 StGB

https://dejure.org/gesetze/StGB/33.html

Im §32StGB steht nichts von verhältnismäßig. Es kann auch Notwehr sein einen unbewaffneten Angreifer zu töten, wenn kein milderes erfolgversprechende Mittel verfügbar ist.

Man muss sich auch keinesfalls auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang einlassen. (Von wegen Angriff nur mit gleichen Mitteln abwehren).

Selbstverständlich endet das Recht auf Notwehr sobald der Angriff beendet ist.

Andererseits wird jede Körperverletzung nachträglich durch unser Rechtssystem im Einzelfall untersucht und dann werden Unbeteiligte anhand der Fakten und Zeugenaussagen entscheiden ob die Tat "erforderlich" war oder bestraft wird. 

Es gibt kein Rezept und keinen Freibrief für eine Situation die jemand von vornherein ein Recht auf ein bestimmtes Notwehrverhalten zuspricht. 

Wenn ich sehe dass sich mir jemand nähert und angreifen will

Kein Problem, Du brauchst lediglich eine plausible Beschreibung, die auch der Staatsanwalt versteht, wie das aussieht wenn jemand angreifen will.

Nein du musst nicht erst warten bis du geschlagen bist. Wenn aber nachher rauskommt der läuft nur auf dich zu um dich auf dem Gehweg zu überholen, dann hast du eine Klage wegen schwerer Körperverletzung am Hals. Am besten sollte man erstmal die Straßenseite wechseln, und schauen was der andere macht.

Wenn du glaubhaft machen kannst, dass du dich unmittelbar an Leib und Leben bedroht fühltest, darfs du auch einen präventiven Schlag führen. Die Bedrohung kann durchaus aus der Allgemeinsituation heraus entstehen: Alleine auf einem Parkplatz hinter der Kneipe und ein oder mehr Typen kommen auf dich zu in klar erkennbar feindlicher Absicht. Worin sich diese klare Erkennbarkeit auszeichnet, kannst du dir selber beschreiben und das musst du auch im Falle einer tatsächlichen Auseinandersetzung.