Kann Man sich strafbar machen wenn man aus Selbstverteidigung jemanden in die augen sticht?

10 Antworten

wenn sich herausstellt, das du aus reiner Notwehr gehandelt hast, dann nicht. das ist halt die frage, was Notwehr ist.

Grundsätzlich kommt es darauf an, ob du wirklich aus Notwehr gehandelt hast oder nicht. Ausserdem auch auf die Verhältnismässigkeit. Wenn dir jemand nur ne Ohrfeige gibt, darfst du ihm nicht gleich die Augen ausstechen ;-). 

In Notwehr macht man sich normalerweise nicht Strafbar, wenn man den anderen verletzt.

Wenn es hinterher als Notwehr anerkannt wird bleibt es ungestraft.
NOTWEHR wird geregelt in §32StGB, www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html
danach darf man alles ! tun was "erforderlich" !!! ist einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Lass dir nicht einreden du dürftest erst reagieren wenn der Angriff schon im Gange ist,
bei einem Angriff mit Tötungsabsicht wäre das eindeutig zu spät.
Im §32StGB steht nichts von verhältnismäßig. Es kann auch Notwehr sein einen unbewaffneten Angreifer zu töten, wenn kein milderes erfolgversprechende Mittel verfügbar ist.
Man muss sich auch keinesfalls auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang einlassen. (Von wegen Angriff nur mit gleichen Mitteln abwehren).
Selbstverständlich endet das Recht auf Notwehr sobald der Angriff beendet ist.
Andererseits wird jede Körperverletzung nachträglich durch unser Rechtssystem im Einzelfall untersucht und dann werden Unbeteiligte anhand der Fakten und Zeugenaussagen entscheiden ob die Tat "erforderlich" war oder bestraft wird.
Es gibt kein Rezept und keinen Freibrief für eine Situation die jemand von vornherein ein Recht auf ein bestimmtes Notwehrverhalten zuspricht.
Wenn du dir einen Überblick verschaffen möchtest was Gerichte für Urteile fällen lies hier:
https://dejure.org/dienste/lex/StGB/32/1.html
Ein besonders interessantes Urteil weil hier zur Notwehr eine illegale Schusswaffe eingesetzt wurde:
http://www.quellengrun.de/index.php?option=com_content&view=article&id=160
Oder hier mit einer legalen Schusswaffe gegen die Polizei:
http://www.stern.de/panorama/stern-crime/polizist-erschossen-bundesgericht-spricht-hells-angel-frei-3875278.html
Ich möchte aber nicht verschweigen dass man vor Gericht auf das Wohlwollen des Richters angewiesen ist.
Es kann auch so ausgehen:
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-nach-604-tagen-gefaengnis-notwehr-messerstecher-kommt-frei.fe3a5b15-1b55-4ca1-a458-c151986d6bba.html

Wenn es Notwehr ist, dann ist es nicht strafbar..

Das mit der Selbstverteidigung ist so eine gemeine Sache. Im Prinzip darfst du dich nur solange wehren, wie Gefahr für dich besteht.. Und auch nur so stark, wie es gerade notwendig ist. 

Von "Rechtfragen" würde ich im Internet abraten, denn hier ist jeder ein Hobbyanwalt. Das einzige Risiko trägst du.

Das heißt also, wenn dich jemand schubst, dürftest du ihm höchstwahrscheinlich nicht die Augen einstechen. Bei akuter Lebensgefahr ist die Sache natürlich wahrscheinlich wieder etwas anderes.