Selbstverteidigung mit Schwefelsäure?
Wenn man Schwefelsäure bei sich hat und angegriffen wird und sich anschließend mit dieser Verteidigt bzw dem Angreifer diese ins Gesicht kippt ist das dann eine Verhältnismäßige Notwehr oder muss man mit einer Strafe rechnen?
15 Antworten
Wirklich interessant, was für falsche Antworten man hier liest. In solchen Fällen ist man immer zu spät und der Schaden wurde bereits angerichtet. Wie viele Leute denken jetzt, dass sie keine Schwefelsäure einsetzen dürften, wenn sie angegriffen werden?
Und wo bleiben Nutzer wie ES welche hier mal vernüfntig aufklären? Einige Antworten waren natürlich korrekt. Danke dafür.
Aber so einfach ist es nicht. Das ist eigentlich eine Frage welche sich objektiv beantworten lassen sollte, eine Gesellschaft funktioniert aber nicht objektiv.
Zur Grundantwort: Ja! Man darf alles erdenkliche zur SV einsetzen, alles was irgendmöglich ist darf eingesetzt werden. Natürlich gibt es Einschränkungen. Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein. Diese bezieht sich aber nicht wie irrtümlich angenommen darauf, dass man nur so hart zurückschlagen darf wie der Angreifer, sondern darauf dass man zum Beispiel nicht nachtreten darf, wenn der Täter bereits aufgegeben hat.
Weiterhin ist es wichtig zu beachten, dass Schwefelsäure auch bei einfachen Beleidigungen natürlich nicht eingesetzt werden sollte.
Aber noch viel wichtiger ist es den Gesetzestext zu verstehen. Nach diesem darf nämlich nur ein kurz bevorstehender, oder ein gegenwärtiger Angriff abgewehrt werden. Das macht die ganze Sache rund und so wirds auch logisch. Wenn Du also bereits verprügelt wurdest und der Täter nicht weiterschlägt, dann darfst Du ihm auch keine Schwefelsäure übers Gesicht schütten. Logisch! So ergibt sich, dass es natürlich Gerechtfertigt ist, dass wenn jemand gerade dabei ist auf dich einzuprügeln, Du ihm auch mit derartigen Mitteln schaden darfst.
Denn es ist ganz, ganz sicher einfacher die Flasche mit der Säure irgendwie dem Täter ins Gesicht zu fuchteln, als versuchen zu müssen, sich mit Fäusten zu verteidigen. Auch kann man kein rationales Denken oder gekonntes Handeln von einem unerfahrenen Bürger erwarten. Somit sehe ich da gar kein Problem. Wer es wagt Hand an mich zu legen, braucht auch nichts anderes zu erwarten.
Aber wir sollten dennoch den Moralischen Aspekt beleuchten! Wir wissen jetzt nicht wieso die Situation eskaliert ist. Ein Streit kann viele Auslöser haben. Vor Allem wenn jemand besoffen ist oder unter Einfluss anderer Drogen steht, handeln Menschen ganz anders. Jemanden Schwefelsäure ins Gesicht zu kippen zerstört dem Opfer tatsächlich das Leben. Er kann erblinden, ganz schwere Narben davon tragen, oder sogar sterben.
Somit ist ganz klar, dass man schon aufpassen sollte, wen man vor sich hat. Jemand der dich auf dem Schützenfest angrabbelt und sich mit dir prügeln sollte, da sollte man seinen Verstand einsetzen und sich überlegen, was die richtige Handlung wäre. Das sollte man aber machen bevor man auf das Fest geht. Während einer Notwehrsituation wirst Du nämlich nicht darüber philosophieren können. Eine gute Überlegung wäre, Pfefferspray mit sich zu tragen, er im Ernstfall rechtzeitig einsetzen, dann sofort die Flucht ergreifen und nach Hilfe rufen.
Auch Jemand der dich nur beleidigt, anpöbelt, oder weitere weniger gefährliche Aktionen sollte nicht unbedingt mit Schwefelsäure Reaktioniert werden. Zumindest solange, wie man die Situation noch sicher unter Kontrolle hat. Aber noch bevor man die Kontrolle verliert, sollte man handeln.
Wird man mit Waffen, Messer oder von einen übergroßem Gegner angegriffen, vergewaltigt oder sonstiges, ist meiner Meinung nach der Einsatz von Schwefelsäure völlig gerechtfertigt.
Ganz schwieriges Thema. Zu lang für die Zeichenbegrenzung dieser Antwort.
Kommen wir mal zu deiner Frage überhaupt:
ist das dann eine Verhältnismäßige Notwehr oder muss man mit einer Strafe rechnen?
Jaein! Generell gilt: Anderer Richter, anderes Urteil. Somit gab es sicher schon ähnliche Fälle wo der Verteidiger freigesprochen wurde, und auch Fälle wo der Verteidiger verurteilt wurde. Mit einer Anzeige und einem Ermittlungsverfahren muss man immer rechnen. Das sollte einen aber trotzdem niemals davon abhalten derartige Mittel zur SV zu verwenden. Denn dein Leben ist das wichtigste Gut was es zu beschützen gibt. Alles andere ist erstmal nebensächlich.
Auch kommt es bei dem Ermittlungsverfahren darauf an, welche Bedingungen herrschten. Ich kann mir auch gut eine Verurteilung vorstellen, wenn rauskommt, dass Du die Schwefelsäure vorsätzlich ( wenn auch nur zu Verteidigungszwecken ) mitgenommen hast. Da gäbe es tatsächlich mildere Alternativen. Der Richter könnte das so auslegen, dass Du bereits im Vorfeld einem planst, einem Menschen das Gesicht zu zerstören. Das geht natürlich nicht, und wird bestraft.
Jetzt mal ein paar Absätze zur Klarstellung gewisser Vermeintlichkeiten! Zum Beispiel las ich:
Pferfferspray ist genau so Effektiv und schadet den Angreifer nicht.
Das ist aber nicht richtig. Pfefferspray kann sehr schlimme Schäden verursachen, direkte Spritzer ins Auge können natürlich zur Erblindung führen. Aber das ist egal, wer mich angreift, der hat es nicht anders gewollt.
man muss mit einer Strafe rechnen weil die Selbstverteidigung nicht verhältnismäßig war. ( Du schlägst ja auch niemandem den Arm ab nur weil er dich bestehlen wollte)
Na wenn es denn sein muss? Wer wagt es denn bitte mich zu bestehlen? Bitte, bitteeee unterscheide zwischen Bestrafung und Notwehr! In den Emiraten wird einem der Arm abgeschlagen, weil es als Bestrafung so im Gesetz steht. Da steht aber nichts im Gesetz von, dass man jemanden den Arm zur Notwehr abschlagen muss.
Das ist eindeutig über das verhältnismäßige hinnaus
Nö. ES1956 sagt zum Beispiel so: Wenn man immer nur mit dem Mittel zurückschlagen darf, womit man angregriffen wird, dürfte eine Frau sich bei einer Vergewaltigung ja nur mit einen Penis wehren. Da merkt man: Völliger Schwachsinn!
Das Ding ist: Notwehr muss gar nicht verhältnismäßig sein.
Naja, das Wort "verhältnismäßig" bezieht sich eben nicht auf Auge um Auge, Penis um Penis, sondern viel eher darum, dass man nicht weiter drauf treten darf, wenn der Täter schon am Boden liegt.
Also das hat nichts mehr mit Notwehr zu tun!!
Und damit beende ich das Spektakel: Doch!
Du hast den Schwachpunkt gut erkannt: Wenn jemand Schwefelsäure mit sich führt, wird er es extrem schwer haben, nachzuweisen, dass er die immer bei sich hat, weil ja vielleicht ein vorbeifahrendes Auto etwas Säure für seine Batterie brauchen könnte und er sich nur ganz zufällig damit verteidigt hat. Da wird Vorsatz unterstellt werden.
Das wird dann ziemlich sicher nicht mehr als Norwehr durchgehen - genau wie bei einem Messer, einem Teleskopschlagstock oder bei Sand-Handschuhen.
Ist der § 32 StGB so schwer geschrieben, dass es da dauernd diese Verständnisschwierigkeiten gibt? Er hat nur zwei Absätze, mit je einem Satz:
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Wenn du angegriffen wirst, ergo Gefahr für Leib und Leben besteht ist eine Verteidigung erforderlich. Wie diese passiert ist vollkommen irrelevant, so lange der rechtswidrige Angriff andauert.
Es stellt sich nur die Frage, wer läuft mit Schwefelsäure rum und dann noch so, dass diese als Waffe einsetzbar wäre.
Es ist generell uncool, sich vor dem Äußern einer Meinung Fachwissen anzulesen. Für Gesetzestexte scheint das in besonderem Maße zu gelten.
Wenn derjenige gerade dabei ist mit dem Messer auf dich einzustechen und du zufällig Schwefelsäure zur Hand hast, kannst dus ihm ins Gesicht schütten und es gilt als Notwehr.
Insofern es nirgends ausdrücklich Verboten ist Schwefelsäure mit sich zu tragen (da müsste man einen Blick ins Gesetz werfen) bekommst du auch keine Probleme - theoretisch.
Mal abgesehen davon, das ich mich gerade Frage, wer zum Teufel den Schwefelsäure in der Tasche hat, ist das ja wohl des Guten zuviel. Es gibt ja viele Arten von Notwehr, da ist es sicherlich schwer zu entscheiden, was als Notwehr angemessen ist oder nicht. Aber Schwefelsäure hat man ja nicht ebenso in der Tasche wie etwa einen Lutscher. Und würde jetzt mal ganz wild vermuten, das derjenige der sonst absolut nix damit am Hut hat, es bei sich trägt um es zu benutzen. Von daher bin ich mir Sicher, das du nich ungeschoren davon kommen würdest.
Aber Schwefelsäure hat man ja nicht ebenso in der Tasche wie etwa einen Lutscher.
Wäre auch schlecht für die Tasche und alles in deren Umgebung.
Dann las dir mal nen guten Grund einfallen für den Staatsanwalt weshalb du schwefelsäure mit dir rumschlepst !