Selbstverteidigung, dabei jemanden getötet was dann?

11 Antworten

Wenn Du älter als 14 Jahre bist, musst Du für das, was Du getan hast, immer gerade stehen. Wie Du dann vor Gericht verurteilt oder freigesprochen wirst, liegt wie auf hoher See in Gottes Händen. Jugendstrafrecht, wenn Du unter 21 bist, Notwehr, Totschlag, Unfall, alles wird im Einzelfall geprüft und sollte berücksichtigt werden, gerade wenn jemand zu Tode gekommen ist. Das hier final zu klären ist so unsinnig wie die nächsten Lottozahlen zu raten.

Mord setzt, soweit ich weiß, Heimtücke voraus. Das wäre da ja nicht der Fall. Aber wegen Totschlag oder sowas könntest du schon dran sein. Und wenn du noch einen Kampfsport betreibst, wird die Sache für dich noch schlimmer.

FloTheBrain  29.08.2017, 10:20

Nein. Mann muss den Angreifer nicht schonen und damit sein eigenes Risiko erhöhen.

BrascoC  29.08.2017, 15:17
@FloTheBrain

Doch, denn wer Kampfsport betreibt sollte wissen, was bei einigen Schlägen passieren kann. Dann kann man dem Beschuldigten unterstellen, dass er wissentlich den tot des Gegners in kauf genommen hat.

FloTheBrain  29.08.2017, 15:56
@BrascoC

Und das ist bei berechtigter Notwehr kein Problem.

Wenn ich auf einen Angreifer schieße, dann ist auch klar, dass der Angreifer sterben kann. Und der BGH hat in solchen Fällen für die Opfer entschieden.

Selbst in dem Fall eines Hells Angel, der einen Polizeibeamten durch seine Haustür in Putativnotwehr erschossen hat.

Freispruch.

Das kommt auf den genauen Fall an.

Es gibt Freisprüche von Opfern, auch vor dem BGH, die unbewaffnete Angreifer getötet haben, auch mit Waffen.

Allerdings kann man das nicht pauschal beantworten.

Zu deiner zweiten Frage:

Du musst nicht warten bis du tatsächlich angegriffen wirst. Es reicht für Notwehr aus, wenn ein widerrechtlicher Angriff auf dich unmittelbar bevorsteht.

Ob das der Fall war, beurteilt ein Gericht im Nachhinein. Zeugen wären daher immer hilfreich.

NOTWEHR wird geregelt in §32StGB, www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html
danach darf man alles ! tun was "erforderlich" !!! ist einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Das muß auch kein Angriff auf Leib & Leben sein, alle individuellen Rechtsgüter sind Notwehrfähig.
Lass dir nicht einreden du dürftest erst reagieren wenn der Angriff schon im Gange ist, 
bei einem Angriff mit Tötungsabsicht wäre das eindeutig zu spät.
Im §32StGB steht nichts von verhältnismäßig*. Es kann auch Notwehr sein einen unbewaffneten Angreifer zu töten, wenn kein milderes erfolgversprechende Mittel verfügbar ist.
Man muss sich auch keinesfalls auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang einlassen. (Von wegen Angriff nur mit gleichen Mitteln abwehren).
Selbstverständlich endet das Recht auf Notwehr sobald der Angriff beendet ist.
Andererseits wird jede Körperverletzung nachträglich durch unser Rechtssystem im Einzelfall untersucht und dann werden Unbeteiligte anhand der Fakten und Zeugenaussagen entscheiden ob die Tat "erforderlich" war oder bestraft wird. 
Es gibt kein Rezept und keinen Freibrief für eine Situation die jemand von vornherein ein Recht auf ein bestimmtes Notwehrverhalten zuspricht. 
Wenn du dir einen Überblick verschaffen möchtest was Gerichte für Urteile fällen lies hier: 
https://dejure.org/dienste/lex/StGB/32/1.html
Ein besonders interessantes Urteil weil hier zur Notwehr eine illegale Schusswaffe eingesetzt wurde:
http://www.quellengrun.de/index.php?option=com_content&view=article&id=160
Oder hier mit einer legalen Schusswaffe gegen die Polizei:
http://www.stern.de/panorama/stern-crime/polizist-erschossen-bundesgericht-spricht-hells-angel-frei-3875278.html
Ich möchte aber nicht verschweigen dass man vor Gericht auf das Wohlwollen des Richters angewiesen ist. 
Es kann auch so ausgehen:
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-nach-604-tagen-gefaengnis-notwehr-messerstecher-kommt-frei.fe3a5b15-1b55-4ca1-a458-c151986d6bba.html

*In Beiträgen zum Thema Notwehr/Selbstverteidigung wird oft das Wort "verhältnismäßig" benutzt, 
leider meist von Leuten die den Wortsinn missdeuten.
Verhältnismäßig (lt. Duden: 1.im Verhältnis zu etwas anderem, 
verglichen mit oder gemessen an etwas anderem, relativ --
2. einem bestimmten Verhältnis angemessen; entsprechend) würde bedeuten dass 
die Abwehr im "fairen/vergleichbaren" Verhältnis zum Angriff steht 
also wenn der Angreifer unbewaffnet wäre dürfe man nicht schiessen o.ä.
Daß das so nicht stimmen kann erklärt sich schon dadurch dass niemand 
von einer Frau verlangt sie dürfe sich gegen eine Vergewaltigung nur mit einem Penis verteidigen.
Selbstverständlich darf sie den Angreifer notfalls töten 
(sofern eine mildere Verteidigung nicht erfolgversprechend ist) und zwar mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln.

wenn du jemand tötest, wirst du dafür zur Rechenschaft gezogen

gerade wenn man Selbstverteidigung kann, kann man seine "Waffen" so einsetzen, dass niemand ernsthaft verletzt oder gar getötet wird...

WENN jemand zu Tode kommt, kommt es halt darauf an, ob es "nur" Totschlag war- das kommt immer auf den Einzelfall an und wie die Richter entscheiden

FloTheBrain  29.08.2017, 10:17

Dann musst du aber schnell den BGH aufklären. Denn unser höchstes Deutsches Strafgericht spricht immer wieder Menschen frei, die in Notwehr unbewaffnete Angreifer erstochen oder erschossen haben.

Siivux 
Beitragsersteller
 28.08.2017, 14:14

Also wenn mich jemand schlägt und ich mich verteidige und er dumm auf den Kopf fälltjnd stirbt bin ich im Knast