Ab wann darf ich ein Messer zur Selbstverteidigung benutzen?
Ich trage eigentlich immer ein (legales) Messer mit mir rum, auch zu Selbstverteidigungszwecken. Nur hatte mir mal jemand gesagt, dass sollte ich im Falle eines Angriffes auf meine Person (jemand der versucht mich mit bloßen Händen zu schlagen) mein Messer zücken, das keine Selbstverteidigung mehr wäre. Weiß da wer was genaueres?
10 Antworten
Der Typ erzählt Quatsch.
NOTWEHR wird geregelt in §32StGB, www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html
danach darf man alles ! tun was "erforderlich" !!! ist einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Lass dir nicht einreden du dürftest erst reagieren wenn der Angriff schon im Gange ist,
bei einem Angriff mit Tötungsabsicht wäre das eindeutig zu spät.
Im §32StGB steht nichts von verhältnismäßig. Es kann auch Notwehr sein einen unbewaffneten Angreifer zu töten,
wenn kein milderes erfolgversprechende Mittel verfügbar ist.
Man muss sich auch keinesfalls auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang einlassen. (Von wegen Angriff nur mit gleichen Mitteln abwehren).
Selbstverständlich endet das Recht auf Notwehr sobald der Angriff beendet ist.
Andererseits wird jede Körperverletzung nachträglich durch unser Rechtssystem im Einzelfall untersucht und
dann werden Unbeteiligte anhand der Fakten und Zeugenaussagen entscheiden ob die Tat "erforderlich" war oder bestraft wird.
Es gibt kein Rezept und keinen Freibrief für eine Situation die jemand von vornherein ein Recht auf ein bestimmtes Notwehrverhalten zuspricht.
Wenn du dir einen Überblick verschaffen möchtest was Gerichte für Urteile fällen lies hier:
https://dejure.org/dienste/lex/StGB/32/1.html
Ein besonders interessantes Urteil weil hier zur Notwehr eine illegale Schusswaffe eingesetzt wurde:
http://www.quellengrun.de/index.php?option=com_content&view=article&id=160
Oder hier mit einer legalen Schusswaffe gegen die Polizei:
http://www.stern.de/panorama/stern-crime/polizist-erschossen-bundesgericht-spricht-hells-angel-frei-3875278.html
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg\_2002/\_\_42a.html
Abgesehen davon ist ein Messer zur Verteidigung völlig ungeeignet weil du die Wirkung nie sicher vorhersagen/kontrollieren kannst.
Schlecht getroffen und du ärgerst ihn so dass er dich richtig fertig macht oder ein paar Millimeter daneben und
du triffst statt Fleisch/Muskel ein Blutgefäß und der Angreifer verblutet.
Dann macht dich hinterher ein Richter fertig wenn du nicht Zeugen hast die dir Notwehr bezeugen.
Pfefferspray Pfefferspray (Strahl/Nebel/Gel/Schaum/Piexon) hat in D keine Zulassung als Abwehrspray gegen Menschen erhalten. Desshalb darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden. (Muss draufstehen). Dosen ohne diese Kennzeichnung (z.B. aus dem Ausland oder von Behörden) sind in D verbotene Waffen! Pfefferspray als Tierabwehrspray fällt nicht unter das WaffG und unterliegt somit auch nicht den Beschränkungen von RSG (ReizstoffSprühGeräte) mit CS/CN- Wirkstoff die erst ab 14 sind. Es gibt KEINE Altersgrenze für Pfefferspray! In einer Notwehrsituation darf Pfefferspray auch gegen Menschen eingesetzt werden. Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist immer eine Körperverletzung, straffrei ausschließlich bei berechtigter Notwehr (§32Shttps://www.youtube.com/results?search_query=pfefferspray+strahltrahl
Ein Beispiel wie es blöd laufen kann muenchen.de/inhalt.muenchen-nach-604-tagen-gefaengnis-notwehr-messerstecher-kommt-frei.fe3a5b15-1b55-4ca1-a458-c151986d6bba.html
In Notwehr sollte man immer versuchen, das mildestmögliche Abwehrmittel zu verwenden.
Ein Messer als potentiell tödliche Waffe würde eine erhebliche Eskalationsstufe darstellen. Es besteht dann immer die Gefahr, dass der Angreifer dem Verteidiger das Messer entreißen und gegen ihn anwenden könnte, oder dass er eine bisher verborgene eigene Waffe zückt.
Dann ist es trotzdem nicht als Notwehr einzustufen, wenn jemand lediglich versucht hat, dich mit bloßen Händen zu schlagen, und du ihm dann eine Stichwunde oder Schnittwunde an Arm oder Bein verpasst, wobei du (mithilfe deiner exzellenten anatomischen Kenntnisse) versuchst, keinen größeren Schaden (Verletzung einer Arterie, eines Nervs oder einer Sehne) anzurichten. Derjenige würde natürlich auch schön stillhalten.
Ich würde einen derartigen Messerangriff auf jeden Fall als Körperverletzung werten.
Körperverletzung ist auch eine Ohrfeige. Die Frage ist, ob es straffrei ist, weil man sich verteidigt.
Das will ich sehen! Geh mal zu Leuten die sich damit auskennen, laß dir ein Trainingsmesser geben, das markiert (mit Farbe) und versuch dann in einer Streß-Situation perfekt zu treffen und nie auf dein eigenes Messer zu fallen oder es abgenommen zu bekommen. Nie-im-Leben schaffst Du das!
Gut, dass dir nicht obliegt zu richten.
Ein kurzer Blick ins StGB, §32 Absatz 2 verrät uns:
"Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."
Ob also ein Messer benutzt werden darf hängt immer von der Situation ab. Wenn es wirklich notwendig ist, um einen Angriff abzuwehren, dann dürfte man es benutzen. Ob das der Fall ist müsste im Einzelfall, wie schon erwähnt, ein Richter entscheiden.
Wie andere schon gesagt haben, ist beim Messer die Gefaht groß, die Grenzen der Notwehr zu überschreiten und sich selbst strafbar zu machen. Deswegen halte ich Pfefferspray für geeigneter.
Das ist zwar auch nicht völlig problemfrei (weil es eigentlich nur für den Einsatz gegen Tiere gedacht ist), aber weil es wesentlich weniger Gefährlich ist und beim Einsatz wesentlich unproblematischer als beispielsweise CS-Gas ist es immer noch ein guter Kompromiss.
Darf ich Pfefferspray denn offen und griffbereit an meinem Körper tragen? Und wie ist die Lage bei diesen "Pfeffergas-Pistolen"? (Nur falls du dazu noch etwas wissen solltest ^^)
Ja, Pfefferspray ist völlig legal und das ist kein Problem, und es gibt kleine Sprays, die unauffällig und bequem mitgeführt werden können.
Es kann natürlich sein, dass es trotzdem bei bestimmten Locations oder Events nicht gerne gesehen ist, dann kann man es auch in die Hosentasche stecken.
Natürlich darfst Du das. Mache ich z.B. dort wo viele Leute die ich nicht kenne mit Hunden spazieren gehen. 99% sind lieb oder kein Problem und für den Fall das doch mal der eine dabei ist der mehr als spielen will habe ich das am Gürtel.
Für den Einsatz gegen Menschen... wie gesagt, besser was zugelassenes.
Eingeschränkt bist Du nur auf Versammlungen, Demos, Konzerten, etc. ales was unters versammlungsgesetz ist, da ist es m.W. verboten aber da gibt es dann ja auch Security für den Job und du brauchst kein Spray...
Das Thema gabs hier schon ein Dutzend mal, nutz mal die suche zu abwehrspary, pfefferspray, ...
Wow, endlich mal jemand, der den gleichen Gefährdungsgrad hat wie z. B. die Bundeskanzlerin.
Ich weiß ja nicht, in welchen schlecht beleumdeten Gegenden Du Dich rumtreibst, aber
a) warum sollte Dich jemand angreifen? Weil Du bei GF so eine Frage stellst?
b) wenn Du schon meinst, wegen der eigenen Gefährdungslage ein Messer mitführen zu müssen, solltest Du auch die Rechtslage kennen.
In Deinem Beispiel wäre es nicht "angemessen", "erforderlich" oder "verhältnismäßig", sich gegen gegen Schläge mit der bloßen Hand mit einem Messer zu verteidigen. Warum nicht gleich eine 9mm?
Mooto: Tötet alle Schläger! Gott wird sie aussortieren!
Da möchte ich mal vor Gericht Deine unwiderlegbare Begründung hören. Und willst Du Dich wirklich ernsthaft auf die hier gegebenen Antworten verlassen - und Dich vor Gericht darauf berufen?
Leute, wir sind nicht in Mexiko oder im Herzen der Finsternis in Afrika! Die meisten Leute in Deutschland sterben an Herzinfarkt und Krebs und nicht in ihren Stiefeln auf staubigen Landstraßen!
Bei dem Messer das ich habe ist es sehr unwahrscheinlich, dass es mir entwendet wird, und wie sieht es aus, wenn ich offensichtlich nur auf Extremitäten (bzw auch nicht auf Arterien) ziele?