Selbstständigkeit auflösen - Nachzahlung Finanzamt?

5 Antworten

Die Hauptfrage, die sich hier stellt ist: Handelte es sich dabei um eine Scheinselbständigkeit?

Lieder finden diese Unternehmen immer wieder Lücken im Gesetz, die die Abführung von SV-Beiträgen verhindern. So schädigen sie die Gemeinschaft aber auch die Personen, die dort tätig sind.

Hier ist der Gesetzgeber aufgefordert die gesetzlichen Vorschriften entsprechend zu verschärfen.

Oft genug kommen die Unternehmen mit ihren Vertragsgestaltungen durch und den Gerichten sind die Hände gebunden...

MHkaffee 
Beitragsersteller
 26.11.2012, 14:35

Dass es keine Schein-Selbständigkeit ist habe ich schon audgepasst - habe mehrere Arbeitgeber und Joa :) das stimmt allerdings je die Arbeitgeber sagen dazu aber leider auch nichts ... Was ich eig Mies finde

DerSchopenhauer  26.11.2012, 12:30

Das war nur so allgemein - das Wesentliche wurde ja schon gesagt.

blackleather  26.11.2012, 09:40

Und wo ist jetzt die Antwort auf die Frage des Fragestellers?

Nein, es wird nix irgendwie hochgerechnet. Man muss nur das versteuern, was man auch erhalten hat.

Wenn Du außer den 5.000 Euro keine anderen Einkünfte hattest, dann fällt auch keine Steuer an.

Das FA kommt auf alle Fälle, schon alleine wegen der MwSt. Dann stellt sich die Frage ob Du später wieder Dein Gewerbe aufnehmen willst oder nicht. Wenn Du das auf längere Sicht nicht wieder machen willst, würde ich das Gewerbe abmelden. Ansonsten wirst Du zu 0 Meldungen mehr oder weniger gezwungen. MAchst Du die nicht wird dich das FA nach einer gewissen Zeit schätzen und das könnte, wenn man die Fristen verbummelt, teuer werden.

Natürlich musst du eine Steuererklärung machen ! Das versteht sich doch von selbst ! Das Einkommen ist immer im Jahr zu verstehen und wenn es halt nur 5000€ sind dann fallen steuern eh weg ! Ob du das sofort machst oder am Jahresende ist dabei egal ! Wenn du das Gewerbe weiterlaufen lassen möcjtest dann darfst du nicht vergessen eine Nullmeldung zu machen ! Des weiteren kannst du auch das Gewerbe nur vorrübergehend stilllegen ! Lg

Du bezahlst die in der regel erlangenen 19% Umsatzsteuer von deinen Einnahmen, bedeutet 5.000 / 1,19 = 4201,68 Euro so sind ca. 798,32 Euro an das Finanzamt abzuführen , besser solltest du aber mit einem Steuerberater darüber sprechen. Hochgerechnet wird das zumindest nicht aufs Jahr, Eine Abmeldung kostet auch Geld, waren glaube 30 Euro! Hattest du Angstellte dann müsstest du ja auch noch Lohnsteuern usw. bezahlen. Da die Kosten gegen gerechnet werden wird das nicht ganz korrekt sein.

Bin leider kein Steuerberater!

blackleather  26.11.2012, 09:42

Bin leider kein Steuerberater!

Warum nicht? Mach doch einfach die Prüfung, dann muss dir das nicht mehr leid tun!