Wie viel Voraussichtliche Einkünfte bei ungewissen Einnahmen von App-Entwicklung dem Finanzamt mitteilen?
Hallo, ich will nebenberuflich selbständig Apps entwickeln und über den AppStore vertreiben. Ein Gewerbe als Softwareentwickler habe ich bereits angemeldet. Nun will das Finanzamt von mir wissen wie viel Einkünfte ich voraussichtlich im 1. und im 2. Jahr haben werde. Da ich das bei einer so ungewissen Sache wie der eigenen App Entwicklung überhaupt nicht abschätzen kann (von 0 bis xxxxx Euro) wollte ich mal fragen ob mir hier jemand ohne Steuerberater helfen kann welche Werte ich erstmal ohne Bedenken angeben kann? Und wie sieht das mit den Vorauszahlungen aus? Von was leiten die sich ab und wann werden die fällig?
4 Antworten
Hast Du denn schon eine App entwickelt, die verkaufbar ist? Wenn nicht, würde ich die Einkünfte auf 0€ schätzen. Du kannst jederzeit Vorauszahlungen festsetzen lassen, wenn Einnahmen in Sicht sind.
Verluste in der Anfangsphase sind normal. Das Finanzamt wird sich also noch nicht einmal wundern.
Danke fürs Danke! ;)
Da hast Du einen riesigen Fehler gemacht ... Softwareentwicklung meldet man nicht als Einzelfirma an. Versuche das Dewerbe schnellstmöglichst wieder abzumelden bzw in eine vernünftige Firmenform umzuwandeln.
Dem Finanzamt gegenüber hilft jetzt wahrscheinlich nur Ehrlichkeit: Die Firma befindet sich noch im Aufbau und Einnamen sind in den nächsten 2 Jahren noch nicht zu erwarten.
Softwareentwicklung meldet man nicht als Einzelfirma an.
Was wäre denn stattdessen sinnvoll? Eine UG? Mit einer UG machen die meisten Leute ungern Geschäfte, da es ein Offenbarungseid ist (hab kein Geld für eine GmbH). GmbH würde nochmehr kosten.
Aber selbst das außen vor, eine UG wäre eine Kapitalgesellschaft. Eröffnung Geschäftskonto zwingend notwendig (Kostet!), Notar zwingend notwendig (kostet ebenfalls), Eintragung Handelsregister zwingend notwendig (kostet genau so).
Das Gewerbe muss dennoch angemeldet werden, da es in keine der anderen 6 Einkunftsarten passt.
Die Firma befindet sich noch im Aufbau und Einnamen sind in den nächsten 2 Jahren noch nicht zu erwarten.
Aber vielleicht Verluste, die man feststellen lassen will? Wenn man kein Gewerbe anmeldet, wie sollte das denn möglich sein? ^^
Wenn man eine Gewerbe (beim Gewerbeamt) anmeldet, heißt das nicht, dass man automatisch auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb im einkommensteuerrechtlichen Sinn erzielt. Imker müssen in Berlin beispielsweise ein Gewerbe anmelden, erzielen aber Einkünfte aus LuF, Vermieter von Ferienwohnungen müssen oftmals auch ein Gewerbe anmelden, erzielen aber oft lediglich Einkünfte aus VuV.
Bitte nicht gewerbliche Tätigkeit im Sinne des Gewerberechts und einkommensteuerrechtliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb durcheinanderwerfen.
"Softwareentwicklung meldet man nicht als Einzelfirma an" ???
Weshalb denn nicht, wenn er es in Form eines Einzelunternehmens betreibt? Wie sollte "man" es denn sonst anmelden? Und erzählen Sie mir jetzt nicht, dass "man" für die App-Entwicklung eine Kapitalgesellschaft gründen sollte oder gar muss.
@Bakaroo1976 Du denkst nur in "lokalen" Strukturen. Selbstverständlich ist eine "AG", nach den, in den meisten europäischen Längern geltenden Gesetzen, ziemlich neben der Spur für so eine kleine Firma.
Leute, die sich nicht auskennen, kommen dann oftmals auf die "geniale" Idee einer GB LTD (das ist noch ungeeigneter, wie eine lokale GmbH). Und diese Leute wissen dann auch nicht, dass das Konzept "Kapitalgesellschaft", in anderen Ländern, in einer viel besseren (und preisgünstigeren) Version existiert. Und so eine Kapitalgesellschaft, kann dann hier, lokal, eine Filiale gründen ... die hat dann alle Vorteile von einer "AG", ohne den absurden Aufwand, den eine lokale AG verursacht.
@averzo und g.m. - was immer das nun ist - na dann, bitte bringen Sie einen präzisen Vorschlag, wie der Fragesteller zu handeln hat - ansonsten bitte einfach mal zugeben, dass Sie keinen Plan haben. Nach meinem Dafürhalten sind Ihre Äußerungen keine Lösungsvorschläge. Was sollte der Fragesteller nun wo, bei wem und wie anmelden. Wenn Sie dafür keine konkreten Vorschläge haben - bitte einfach keine (unnützen) Ratschläge geben.
Aus welchem Grund war das ein Fehler?
Weil Du selbst für die Schulden, von Deiner Einzelfirma haftest. Gerade bei der Entwicklung von Software muss man mit Problemen von Seiten von unzufriedenen Kunden und Konkurrenten rechnen. Da kann man sich das ganze Leben versauen, wenn man das als Einzelfirma macht.
In verschiedenen Ländern sind auch die obligatorischen Krankenversicherungsprämien für "Einzelunternehmer" viel häher wie für Menschen die für eine Gesellschaft arbeiten.
Softwareentwicklung ist kein "lokales" Gewerbe (wie ein Handwerksbetrieb) und braucht keine lokale Infrastruktur (zum Beispiel eine Fabrikhalle). Der Käufer von solcher Software kauft sie auch nicht, weil Deine Firma ein paar Goldbarren im Keller lagert ... sondern, weil die Software ihren Zweck erfüllt und Innovatif ist.
Wenn Du nutzlosen Plunder, wie Schweizer Taschen-Messer verscherbelst, dann brauchst Du vielleicht das "Schweizer-Kreuz" auf Deinem Produkt, weil sonst niemand das Produkt kauft. Wenn Du statt dessen Software verkaufst, nützt die lokale Implantation und die "Seriosität" Deiner Firma fast nichts.
Deshalb muss man auch, zumindestens am Anfang, die lokale Firmenstruktur so gestalten, dass man nicht selbst auf einem Schuldenhaufen sitzt, wenn was schiefgeht und dass man auch nötigenfalls Investoren in das Projekt holen kann.
Für diese Zwecke sind "lokale" Strukturen total unbrauchbar. Eine Einzelfirma ist allerhöchstens für einen Handwerker geeignet .. da ist der "Meister" dann, vielleicht, ein "Kundenmagnet". Eine GmbH ist eher ein Zeichen dafür, dass die Leute nur begrenzt über Geld verfügen und eine AG (die nicht an der Börse quotiert ist), ist derartig kompliziert, dass Dich, der Verwaltungs-Aufwand, nur vom Arbeiten abhalten würde. Auch ein "Kleingewerbe" ist da völliger Quatsch: auch da haftest Du mit Deinem eigenen Vermögen und zudem kannst Du keine MwSt Rückerstattung auf Investitionen verlangen.
azervo, was machst Du denn beruflich?
@azervo:
1. Na, dann jetzt aber mal konkret - wie, wo und bei welcher Stelle meldet man denn nun Ihrer Meinung nach Softwareentwicklung richtig an?
2. Sie schreiben: "Auch ein "Kleingewerbe" ist da völliger Quatsch: auch da haftest Du mit Deinem eigenen Vermögen und zudem kannst Du keine MwSt Rückerstattung auf Investitionen verlangen."
Werfen Sie hier möglicherweise ein paar zivil- und steuerrechtliche Sachverhalte in einen Topf und rühren diese dann ganz, ganz, ganz kräftig durcheinander?
3. Was machen Sie beruflich?
Ich bin g.m. von mehreren Firmen de Software entwckeln und verkaufen. Ich kenne die Probleme, die da entstehen können von A - Z.
Es ist erschreckend, wie dumm, viele Menschen, in dieser Branche vorgehen.
Das ist keine "lokale" Branche, die man mit "lokalen" Firmenstrukturen aufbauen kann (ausser man hat extrem viel Geld), sondern ein globales Geschäft, wo man keine Firmenkonzepte anwenden kann, die für eine Würstchenbude, an der Ecke gedacht sind (und die sogar für so eine Würstchenbude extrem gefährlich sind).
Ich glaube, azervo, Du reagierst hier etwas über. Der Fragesteller möchte nebenbei ein paar Apps entwickeln. Ob da jemals Geld fließt, steht in den Sternen. Jegliche Form von Kapitalgesellschaft ist da vollkommen überdimensioniert. Lass ihn doch erstmal was entwickeln.
Hallo Giding,
ich gehe stark davon aus, dass Du nach all den Antworten nun sehr verwirrt bist. Verständlich!
Normalerweise hast Du zu Beginn deiner Tätigkeit einen Businessplan geschrieben. Aus diesem würden deine vorraussichtlichen Einnahmen für die kommenden Jahre ersichtlich.
Da Dir dieser augenscheinlich nicht vorliegt und Du keine Erfahrung hast solltest Du dich mit einem Stewuer- und/oder Gründungsberater in Verbindung setzen. Ja, Beratung kostet. Ist aber günstigerals Streit mit dem Finanzamt!
du hättest dich unbedingt vorher mal mit einem Steuerberater treffen sollen. Das ganze geht doch aus deinem "Business Plan hervor , oder ? was du verkaufen will.
vielleicht hätte man am Anfang kleinere Brötchen backen sollen wie Kleingewerbe dann hättest du das ganze umgehen können mit der Ust- Voranmeldung.
da wird noch einiges an Kosten & Beiträgen auf dich zukommen.
da der Fragesteller von voraussichtlichen Einkünften spricht, ist der Hinweis auf die Umsatzsteuer FALSCH, da es bei der Umsatzsteuer keine Einkünfte gibt ...
es geht darum, ob (Einkommensteuer-) Vorauszahlungen festgesetzt werden sollen / müssen ...
Ach danke, wusste nicht das man auch 0€ angeben kann. Also rein theoretisch könnte ich im ersten Jahr schon etwas anbieten. Aber da eine Gewinnprognose abzugeben fällt mir wirklich sehr schwer. Darum bin ich auch so überfragt mit der Angabe der voraussichtlichen Einkünfte.