Einkommensteuer? Am Gewerbeort oder Hauptwohnsitz?

4 Antworten

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Wenn Ort des Gewerbes und Wohnsitz nicht in derselben Gemeinde liegen, sieht das Steuerrecht folgende Regelung vor: Am Betriebsfinanzamt gibst Du Deine Gewinnermittlung (Bilanz oder EÜR) ab, die Umsatzsteuererklärung, möglicherweise die Gewerbesteuererklärung und eine "Erklärung zur Gesonderten Feststellung des Gewinns". In dieser Erklärung gibst Du Dein Wohsitzfinanzamt und Deine Steuernummer vom Wohnsitzfinanzamt an. In der Einkommensteuererklärung beim Wohnsitzfinanzamt trägst Du Deinen Gewinn in der Anlage G nicht in die Zeile 4 ein, sondern in die Zeile 7. Dort steht "lt. gesonderter Feststellung (Betriebsfinanzamt und Steuernummer). Durch diese beiden Angaben in beiden Finanzämtern ist die Querverbindung hergestellt, und das Einkommensteuerfinanzamt kommt nicht auf die Idee der Gewerbeanmeldung.

Helmuthk  14.01.2012, 09:27

Danke für den Stern. Hast Du die Sache mit den Finanzämtern klären Können? Helmuthk

c6786 
Beitragsersteller
 17.01.2012, 23:25
@Helmuthk

Ich habe angerufen. Sie meinten, dass ich in einem Anschreiben die Situation nochmal erklären soll und sie sich dann die Unterlagen vom (Gewerbe)-Finanzamt anfordern werden. Dein Weg ist wahrscheinlich der exaktere und es hätte nicht zu diesen Missverständnissen geführt. (Ich habe wie du richtig vermutet hast, den Gewinn in Zeile 4 geschrieben)

Helmuthk  18.01.2012, 10:30
@c6786

Gut, dann lass Dir noch von einem der beiden Finanzämter die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte zuschicken und sende dann das ausgefüllte Formular an das Betriebsfinanzamt. Die senden dann eine Mitteilung über den Gewinn an das Wohnsitzfinanzamt. In den Folgejahren denke immer an diese Erklärung und trage Deinen Gewinn in die richtige Zeile der Anlage G.

Finanzamt des Wohnortes.

Da, wo Du gemeldet bist.

Bei einem Einzelunternehmer wird der Gewinn aus einem Gewerbe immer mit der ESt-Erklärung am jeweiligen Wohnsitzfinanzamt versteuert. Die Gewerbesteuer hingegen geht an die Kommune, in der das Gewerbe seinen Sitz hat. Wenn also Dein FA Dir eine Gewerbeabmeldung auferlegt (z.B. aufgrund Einstufung als Liebhaberei), dann musst Du entweder gegen die Zwangsabmeldung Widerspruch einlegen, oder aber am jeweiligen Gewerbesitz der zuständigen Behörde dort die Abmeldung zusenden.

Bist du sicher, dass du als Gewerbetreibender Einkommenssteuer bezahlen musst? Ich hab auch ein Gewerbe, habe immer nur brav Gewerbesteuer bezahlt, nach Einkommenssteuer hat mich nie jemand gefragt. Ok, ich habe auch kein regelmässiges Einkommen aus Vermietung, Zinsen oder ähnlichem. Muss wohl mal selber meinen Steuerberater fragen, was der dazu meint.

So wie ich das sehe, zahlst du über dein Gewerbe bereits Steuern, warum dann nochmal für die selbe Arbeitsleistung Einkommenssteuer? Und dann wäre die Reaktion deines Finanamts am Hauptwohnsitz verständlich: die hätten natürlich lieber, dass du dein Gewerbe bei ihnen anmeldest :)

c6786 
Beitragsersteller
 13.01.2012, 03:15

Jeder muss Einkommenssteuer bezahlen! Außer er ist unter der Freigrenze. Gewerbesteuer zahlt das "Unternehmen". Einkommenssteuer der "Privatmann". Erzähl mal deinem Finanzamt, dass du keine Einkommenssteuer bezahlen musst, weil du schon Gewerbesteuer bezahlst. Die werden alles andere als erfreut darüber sein und dir mächtig Ärger machen!