Arbeitgeber zahlt Kurzarbeitergeld, obwohl voll gearbeitet wird?

6 Antworten

Kurzarbeit bei Azubis gibt es nur in absoluten Ausnahmen. Da müsste der Betrieb allerdings nicht arbeiten, auch ein Azubi Kurzarbeit haben und die ersten sechs Wochen müssten auch dann voll bezahlt werden.

In Deinem Fall besch..st der AG Dich und Deine Azubi-Kollegen. Er kann von der Arbeitsagentur für Euch überhaupt kein Kurzarbeitergeld bekommen und muss Euch voll bezahlen.

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/dresden/presseinformationen-2020-022

Nudelsalat54 
Beitragsersteller
 31.08.2021, 12:33

Gehört denn Corona als absolute Ausnahme? Wir mussten was unterschreiben für das Arbeitsamt. Ich wollte es nicht unterschreiben allerdings wurde dann direkt mit Kündigung gedroht.

Hexle2  31.08.2021, 12:39
@Nudelsalat54

Hast Du den Link gelesen?

haben meine Azubikollegen und ich trotzdem volle 8 Stunden gearbeitet

Egal was Du unterschrieben hast, Du hast, wie Du geschrieben hast, gearbeitet und hattest entsprechend keine Kurzarbeit.

Ich wollte es nicht unterschreiben allerdings wurde dann direkt mit Kündigung gedroht.

Wie lange bist Du denn schon im Betrieb? War das noch in der Probezeit, als man Dich genötigt hat?

Nudelsalat54 
Beitragsersteller
 31.08.2021, 12:49
@Hexle2

Nein, das war nicht mehr in der Probezeit und bin mittlerweile im zweiten Lj. Allerdings stand/steh ich auf der Abschussliste wenn man das so sagen kann, da ich oft meine Meinung gesagt habe.

Hexle2  31.08.2021, 12:52
@Nudelsalat54

Da hat man Dir gedroht, wahrscheinlich mit dem Wissen, dass man Dich überhaupt nicht kündigen kann, wenn Du diesen "Wisch" nicht unterschreibst.

Kündigungen eines Azubis nach der Probezeit sind nur sehr schwer und Kündigungen weil der Azubi sich traut auch mal was zu sagen kann ein AG "vergessen".

Um einen Azubi nach der Probezeit kündigen zu können, muss dieser ganz gewaltig "Bockmist" gebaut haben und der AG muss das auch nachweisen können.

Hier wurde die Unwissenheit ausgenutzt und das ist (um es mal milde auszudrücken) nicht gerade die feine Art (eher eine "Saue...ei)

Nudelsalat54 
Beitragsersteller
 31.08.2021, 13:13
@Hexle2

Das sehen wir genauso wie du. Es ist leider nicht das erste mal das der Arbeitgeber sowas abzieht. Aber grundsätzlich in dem Fall wo ich oben beschrieben hab, ist es zu 100% nicht rechtens was der Arbeitgeber angestellt hat, oder? Wir wollen wie gesagt keine Probleme mit dem Finanzamt oder ähnliches und wollen uns eher absichern als das wir als Mittäter angesehen werden.

Hexle2  31.08.2021, 13:15
@Nudelsalat54

Ihr seid bestimmt keine "Mittäter".

Strafbar macht sich der AG. Der muss ja auch die Formulare vom Amt ausfüllen und angeben, wie viele MA wie viel Kurzarbeit hatten/haben.

Für Azubis gibt es keine Kurzarbeit. wenn der Betrieb dich nicht beschäftigen kann, muss er dich trotzdem weiter bezahlen.

allocigar78  11.08.2022, 17:50

Das ist so nicht richtig. Im Rahmen der Corona Sonderregelungen kann Kug für Azubis nach Ablauf von 42 Kalendertagen Lohnfortzahlung beantragt werden.

Kurzarbeit ist für Azubis gar nicht anwendbar.

Rheinflip  31.08.2021, 12:47

Das war auch mein wissensstand. Wie soll man sonst die Ausbildung gewährleisten?

Nudelsalat54 
Beitragsersteller
 31.08.2021, 13:15
@Rheinflip

Naja wir mussten während der Schließung arbeiten verrichten die nicht zweck unserer Ausbildung sind.

Die ersten 42 Kalendertage gint es auch während Corona für Azubis nekn Kurzarbeitergeld. Danach ist es möglich. Voll arbeiten und trotzdem Kug ist natürlich nicht möglich und damit illegal. Wenn Du in Kug bist darfst Du während der Kug Stinden keinesfalls arbeiten bzw wenn Du gearbeitet hast darf für diese Stunden kein Kug beantragt werden sondern Du musst Deinen vollen Lohn bekommen. Du kannst solch ein betrügerisches Vorgehen (auch anonym) der Bundesagentur für Arbeit melden.

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