Arbeitgeber zahlt Kurzarbeitergeld, obwohl voll gearbeitet wird?
Hallo zusammen, ich bin Azubi und bin aufgrund von der Pandemie seit November 2020 auf Kurzarbeit gesetzt. In der Zeit haben meine Azubikollegen und ich trotzdem volle 8 Stunden gearbeitet und seit der Betrieb wieder geöffnet hat (Seit Mai/Juni 2021), werden wir dennoch mit Kurzarbeitergeld vergütet. Ich wage zu bezweifeln das sich das ganze noch im legalen weg befindet und das auch Betrügerisch ist.
Ich hoffe das sich das einer durchliest und mir bzw. uns helfen kann, weil wir nicht unbedingt als Mittäter dastehen wollen.
6 Antworten
Kurzarbeit bei Azubis gibt es nur in absoluten Ausnahmen. Da müsste der Betrieb allerdings nicht arbeiten, auch ein Azubi Kurzarbeit haben und die ersten sechs Wochen müssten auch dann voll bezahlt werden.
In Deinem Fall besch..st der AG Dich und Deine Azubi-Kollegen. Er kann von der Arbeitsagentur für Euch überhaupt kein Kurzarbeitergeld bekommen und muss Euch voll bezahlen.
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/dresden/presseinformationen-2020-022
Hast Du den Link gelesen?
haben meine Azubikollegen und ich trotzdem volle 8 Stunden gearbeitet
Egal was Du unterschrieben hast, Du hast, wie Du geschrieben hast, gearbeitet und hattest entsprechend keine Kurzarbeit.
Ich wollte es nicht unterschreiben allerdings wurde dann direkt mit Kündigung gedroht.
Wie lange bist Du denn schon im Betrieb? War das noch in der Probezeit, als man Dich genötigt hat?
Nein, das war nicht mehr in der Probezeit und bin mittlerweile im zweiten Lj. Allerdings stand/steh ich auf der Abschussliste wenn man das so sagen kann, da ich oft meine Meinung gesagt habe.
Da hat man Dir gedroht, wahrscheinlich mit dem Wissen, dass man Dich überhaupt nicht kündigen kann, wenn Du diesen "Wisch" nicht unterschreibst.
Kündigungen eines Azubis nach der Probezeit sind nur sehr schwer und Kündigungen weil der Azubi sich traut auch mal was zu sagen kann ein AG "vergessen".
Um einen Azubi nach der Probezeit kündigen zu können, muss dieser ganz gewaltig "Bockmist" gebaut haben und der AG muss das auch nachweisen können.
Hier wurde die Unwissenheit ausgenutzt und das ist (um es mal milde auszudrücken) nicht gerade die feine Art (eher eine "Saue...ei)
Das sehen wir genauso wie du. Es ist leider nicht das erste mal das der Arbeitgeber sowas abzieht. Aber grundsätzlich in dem Fall wo ich oben beschrieben hab, ist es zu 100% nicht rechtens was der Arbeitgeber angestellt hat, oder? Wir wollen wie gesagt keine Probleme mit dem Finanzamt oder ähnliches und wollen uns eher absichern als das wir als Mittäter angesehen werden.
Ihr seid bestimmt keine "Mittäter".
Strafbar macht sich der AG. Der muss ja auch die Formulare vom Amt ausfüllen und angeben, wie viele MA wie viel Kurzarbeit hatten/haben.
Für Azubis gibt es keine Kurzarbeit. wenn der Betrieb dich nicht beschäftigen kann, muss er dich trotzdem weiter bezahlen.
Das ist so nicht richtig. Im Rahmen der Corona Sonderregelungen kann Kug für Azubis nach Ablauf von 42 Kalendertagen Lohnfortzahlung beantragt werden.
Kurzarbeit ist für Azubis gar nicht anwendbar.
Das war auch mein wissensstand. Wie soll man sonst die Ausbildung gewährleisten?
Naja wir mussten während der Schließung arbeiten verrichten die nicht zweck unserer Ausbildung sind.
Die ersten 42 Kalendertage gint es auch während Corona für Azubis nekn Kurzarbeitergeld. Danach ist es möglich. Voll arbeiten und trotzdem Kug ist natürlich nicht möglich und damit illegal. Wenn Du in Kug bist darfst Du während der Kug Stinden keinesfalls arbeiten bzw wenn Du gearbeitet hast darf für diese Stunden kein Kug beantragt werden sondern Du musst Deinen vollen Lohn bekommen. Du kannst solch ein betrügerisches Vorgehen (auch anonym) der Bundesagentur für Arbeit melden.
Geh zu Deiner Gewerkschaft, die sind Deine ersten Ansprechpartner.
Gehört denn Corona als absolute Ausnahme? Wir mussten was unterschreiben für das Arbeitsamt. Ich wollte es nicht unterschreiben allerdings wurde dann direkt mit Kündigung gedroht.