Selbstständig machen im gleichen Beruf wie im Angestelltenverhältniss

5 Antworten

Der Arbeitgeber darf grundsätzlich Nebentätigkeiten verbieten, wenn der Arbeitnehmer mit seiner Nebentätigkeit in Wettbewerb zu seinem Arbeitgeber tritt. Und wie schon gesagt, das Abwerben von Kunden seines Arbeitgebers durch freiberufliche Nebentätigkeit noch bei bestehendem Arbeitsverhältnis stellt eine Loyalitätspflichtverletzung dar und kann die fristlose Kündigung bedeuten.

Und dann darf die Nebentätigkeit den Hauptberuf nicht beeinträchtigen, so dass deine Arbeitsleistung bei deinem Arbeitgeber darunter nicht leidet.

Baue dir, wenn schon unbedingt in der selben Tätigkeit wie bei deinem Arbeitger, weit außerhalb des Einzuggebietes deines AG einen Kundensatamm auf. Selbst wenn du Kündigst oder gekündigt wirst, hast du eine Sperrklausel nach der Kündigung ein zuhalten, dass du für einen festgelegten Zeitraum x, keine Kunden deines ex AG abwerben darfst. Alles nicht so einfach das Ganze.

Wenn in deinem Arbeitsvertrag nicht steht, kann du sofort nach dem du offiziell Selbstständig bist (nicht nebenher) Kunden suchen. Wenn das die gleichen sind wir die von deinem jetzigen AG, dann ist das halt so. Wir jedoch nicht so einfach. Viele Kunden sind Lieferantenloyal und einige werden nicht mit dir zusammen arbeiten wollen. Ich habe das zwei mal bisher in meinem Umfeld erlebt. Beide dachten, dass Sie kurz den Markt aufrollen und sich die Kunden unter den Nagel reißen. Leider ohne Erfolg. Dennoch viel Glück.

Du darfst generell keine privaten Kunden akquirieren solange du nicht deren Einverständnis hast. Das heißt, du darfst die auch nicht einfach so anrufen.

Das nennt sich Kaltakquise und ist nach UWG verboten.

Bei Geschäftskunden geht das aber.

Questico 
Beitragsersteller
 24.09.2014, 17:32

Es sind keine Privaten Kunden sondern Firmen.

qugart  24.09.2014, 18:06
@Questico

Wenn dann nur sobald das Angestelltenverhältnis beendet ist.

Und auch dann stellt sich die Frage, ob du dann nicht vom Arbeitgeber ein Wettbewerbsverbot auferlegt bekommst. In der Regel wirds da auch eins geben.

4. Was sagt mein Arbeitgeber dazu?

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber Nebentätigkeiten nicht ohne weiteres verbieten. Andererseits untersagen viele Arbeitsverträge die Aufnahme von Nebenjobs oder machen sie zumindest abhängig von der Zustimmung des Arbeitgebers. Ob die tatsächlich erforderlich ist, kommt ganz auf den Einzelfall an. Zwei Aspekte gilt es zu unterscheiden:

Erstens dürfen Sie Ihrem Chef keine Konkurrenz machen. Ein Angestellter, der mit Interessenten oder gar Kunden seines Arbeitgebers auf eigene Rechnung zusammenarbeitet, verletzt seine Loyalitätspflicht.

Zweitens darf Ihre Leistungsfähigkeit nicht unter Ihrer Nebentätigkeit leiden. Denn mit dem Arbeitsvertrag haben Sie nun einmal Ihre Arbeitskraft an Ihren Arbeitgeber verkauft. Beeinträchtigungen Ihrer Einsatzfähigkeit und Belastbarkeit muss Ihr Chef nicht in Kauf nehmen. Wenn Sie nachts und am Wochenende als Feierabend-Unternehmer durcharbeiten und daher tagsüber müde und unkonzentriert an Ihrem Arbeitsplatz sitzen, dann verletzen Sie Ihre Arbeitnehmerpflichten. Sie müssen zumindest die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes beachten. Demnach darf die regelmäßige wöchentliche Durchschnittsarbeitzeit nicht länger als 48 Stunden sein. Wer eine 40-Stunden-Stelle hat, darf unter Strich pro Woche also höchstens einen weiteren Arbeitstag in eine Nebentätigkeit investieren.

Quelle: drweb.de

Wie das rechtlich aussieht, müssen andere hier beurteilen. Ich allerdings würde dir raten, dass du -wenn überhaupt- erst dann Kunden für dein eigenes Unternehmen akquirierst, wenn du aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis raus bist.

Normalerweise verpflichtet man sich mit seiner Unterschrift unter einem Arbeitsvertrag zu 100%iger Loyalität gegenüber seinem Arbeitgeber. Das Abwerben von Kunden noch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses würde ich als "arbeitsvertragswidriges Verhalten" beurteilen.