Selbstgestricktes und Selbstgehäkeltes verkaufen. Geht das einfach so?

3 Antworten

Soweit ich weiß, wird der Begriff Gewerbetreibender nicht über die Höhe des Einkommens sondern über die Regelmäßigkeit, die Gewinnabsicht und über andere Dinge definiert.

Da du neuwertig Ware verkaufen willst und das dazu noch regelmäßig, gehe ich in deinem Fall von einem Gewerbe aus.

Die Anmeldung als Kleingewerbe ist nicht schwer.

Das Gewerberecht kennt keine Freibeträge. Auch wer ein Gewerbe beginnt und Verluste macht, muss das Gewerbe angemeldet haben. Und das von Anfang an !

Wenn du Dinge herstellst, um sie mit Gewinn zu verkaufen, bist du schon Gewerbetreibende und musst das ab dem ersten Inserat anzeigen (§ 14 GewO).

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.

Lernverruckt 
Beitragsersteller
 25.09.2020, 16:06

Gibt es da keine Grenze? Ich meine wenn man jetzt zwei drei Sachen verkauft hat, ist das ja kein hoher Gewinn.

Multifunction  25.09.2020, 16:08
@Lernverruckt

Habe ich mich missverständlich ausgedrückt?
Grundlage für eine Gewerbeanmeldung ist immer (!) die Gewinnerziehlungsabsicht, nicht ein etwaiger Gewinn selbst.

Geochelone  26.09.2020, 15:56
@Lernverruckt

Dem Gewerbeamt ist egal, wie viel Gewinn du machst. Weil Gewerberecht vorrangig dem Konkurrenten- und Verbraucherschutz dient, wird dich das Gewerbeamt auch nie nach deinen Gewinnen/Verlusten fragen.

Multifunction  26.09.2020, 19:04
@Geochelone

Ich habe nie behauptet, dass das Gewerbeamt nach Gewinnen oder Verlusten fragt.

Geochelone  26.09.2020, 19:33
@Multifunction

Mein Kommentar war an @Lernverruckt gerichtet ;-)

Multifunction  26.09.2020, 19:34
@Geochelone

Upps, dann mal sorry...

Lernverruckt 
Beitragsersteller
 06.10.2020, 13:45
@Geochelone

Alles klar! Danke sehr!