Zählen Häkeln und Stricken als Handwerk?
Hallo,
wer sich nebenberuflich mit einem Kleingewerbe selbständig machen will, der sollte ein Gewerbe anmelden. Handel ist frei. Wer ein Handwerk ausübt muss sich allerdings in die Handwerksrolle eintragen lassen. Wie sieht es mit der Herstellung von Häkel und Strickwaren und deren anschließenden Verkauf über einen eigenen Webshop aus. Bezieht sich das Gewerbe nur auf den Handel oder bereits auf die Fertigung. Ist die Fertigung das Gewerbe so führt man m. E. das Handwerk des Textilgestalters aus und müsste sich also eintragen lassen. Weiß da jemand drüber bescheid?
5 Antworten
Wende ich vorsichtshalber an die Handwerkskammer. Aber Du bietest keine Änderungsschneiderei oder Reparaturen an, die müssen wenigstens einen Gesellenbrief haben, wenn ich mich richtig erinnere und wer ganze Kleidungsstücke fertigt braucht meine ich den Meisterbrief. Da sollte Dir aber die HWK schnell präzise und belastbar Auskunft geben können.
Wenn du als Gegenstand des Gewerbes Handstrick angibst, kriegst du kein Gewerbeschein befor du dich in HWK eingetragen hast (so ist es auf jeden Fall in Hamburg). Wenn du "Handel" angibst, muss du bei Handelskammer dich eintragen lassen. Die lassen eh mit sich reden wegen Beitrag, wenn der Umsatz klein ist. Viele versuchen die Zwangsmitgliedschaf in HWK zu entgehen indem sie "Fertigung von Dekoartikel" oä angeben. Als Gewerbe allgemein zählt nicht erst Verkauf, sondern schon die Absicht Gewinn zu erziehen. wikipedia:Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit mit Ausnahme freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.
Wenn du etwas falsches in der Gewerbeanbmeldung angibst, dann brauchst du gar nichts anmelden ! Eine falsche Anmeldung ist das Gleiche, wie keine Anmeldung !
wer sich ... selbständig machen will, der sollte ein Gewerbe anmelden.
Nicht sollte... ist gesetzlich verpflichtet ! Siehe § 14 GewO.
Wer ein Handwerk ausübt muss sich allerdings in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Nicht "allerdings" sondern "zusätzlich" zur Gewerbeanmledung !
Sowohl die gewerbliche (gewinnorientierte) Herstellung, als auch der Vertrieb sind Gewerbe. Wie du richtig geschrieben hast, fällt die Fertigung unter das Handwerk des Textilgestalters (vgl. Nr. 20 der Anlage B zur HwO). Dafür musst du dich in die Handwerksrolle eintragen lassen. Kostet ca. 90 €.
mach das erstmal hobbymäßig. eine freundin von mir strickt und häkelt und verkauft wolle und ihre produkte auf märkten. alles auf hobbybasis.
erst wenn du einen gewissen umsatz hast, macht ein gewerbeschein sinn.
die handwerksrolle hat damit gar nichts zu tun, soweit ich weiß.
meine freundin hat sich behördlich abgesichert. aber wenn ihr es besser wisst- go ahead...
meine freundin hat sich behördlich abgesichert.
Kein Gewerbeamt der Welt wird deiner Freundin sageb, sie kann auf Märkten Waren verkaufen und muss sich nicht anmelden ! Um jede Handwerkskammer Deutschlands wird einer Textilgestalterin sagen, dass sie sich in die Rolle eintragen lassen muss....
Was andere Behörden (Finanzamt, Arbeitsamt etc.) dazu sagen, ist unmaßgeblich. Also kann deine Freundin sich nicht "behördlich abgesichert" haben.
aber wenn ihr es besser wisst...
so ist es !
eine freundin von mir strickt und häkelt und verkauft wolle und ihre produkte auf märkten. alles auf hobbybasis.
Das ist kein Hobby, das ist Gewerbe !
erst wenn du einen gewissen umsatz hast, macht ein gewerbeschein sinn.
Ob Sinn oder nicht, das Gesetz (GewO) bestimmt nun mal, dass das Gewerbe ab dem Beginn anzumelden ist.
die handwerksrolle hat damit gar nichts zu tun, soweit ich weiß.
Schau in die HwO, dann weißt du, was richtig ist....
Du brauchst dafür ein Kleingewerbe. Gruß Ralf
Es gibt kein Kleingewerbe, sorry.
Geb mal bei Google,Kleingewerbe ,ein.Ein Kleingewerbe darf 17.500€ im Jahr an Umsatz haben. Gruß Ralf
Schau ins Gesetz (§ 19 UStG), dann merkst du, dass der Betrag von 17.500 € für die Kleinunternehmerregelung gilt. Das ist ein Steuererleichterungsverfahren und keine Art von Gewerbe. Mit Groß- oder Kleingewerbe hat das nichts zu tun. Die GewO kennt solche Unterschiede nicht.
Das ist mir bekannt. Gruß Ralf
Und warum wiederholst du diesen Unsinn dann gebetsmühlenartig?
Weil ich eine effektivere Denkweise habe. Gruß Ralf
Man KANN viel mehr als man DARF... Es geht nicht darum ob ein Gewerbeschein "Sinn macht", sondern ob es ohne legal ist. Gewerbe anzumelden ist IMMER mit Steuer, Abgaben, Papierkram und anderen Unannehmlichkeiten verbunden. Ob man lieber auf Post von Behörden wartet, oder eine Abmahnung von der Konkurrenz ist Geschmacksache.