Darf ein Unternehmer seine Privatsachen privat verkaufen?
Hallo, darf ein Unternehmer seine Privatsachen privat verkaufen? Beispiel: Ein Unternehmer will sich einen neuen PC (privat nicht gewerblich) kaufen, will an seinem alten PC noch etwas verdienen und verkauft ihn auf Ebay (privat ohne Mehrwertsteuer) Meine Frage ist, darf er das? Wenn ja, wie gubt er es in der Steurerklärung an, als Nebeneinnahme?
Danke im Voraus
10 Antworten
Wenn der PC Teil des Geschäfttsvermögens ist der Verkauf des PCs buchhalterisch eine Veräußerung von Vermögensgegenständen. Er taucht im Anlagenspiegel des Jahresabschlusses auf, wenn Bilanzierungspflicht besteht. Ein PC unterliegt dann der Abschreibung (buchhalterisch AfA).
Wenn der Unternehmer den PC verkauft und der buchhalterische Restwert kleiner ist als der Verkaufspreis, ist die Differenz ein außerordentlicher Ertrag, der naturlich steuerlich relevant ist.
Ein Unternehmer kann sich aber auch einen PC privat kaufen. Dann ist dieser eben nicht im Anlagenspiegel aufgeführt, unterliegt nicht der Abschreibung und kann demnach auch steuerneutral verkauft werden.
Man muss natürlich schauen. Ein Problem gibt es, wenn das Unternehmen als Zweck den An- und Verkauf von PCs hat. Dann muss man aufpassen und sich auf jeden Fall eine plausible Erklärung einfallen lassen, warum jetzt genau DIESER PC nicht im Rahmen des Geschäftsbetriebs "gehandelt" wird.
Private Dinge darf er weiterhin privat verkaufen. Da er mit dem Verkauf in Deinem Beispiel keinen Gewinn gemacht hat, braucht er den auch nicht anzugeben. Sollte er mit dem privaten Verkauf gewinn machen, muss er das in seiner persönlichen Steuererklärung angeben, da gibt es ein Feld für private Veräußerungen in der Anlage "Sonstige4 Einkünfte"
Auch Unternehmer haben ein Privatleben!!
Wichtig ist, dass der Unternehmer seine privaten und geschäftlichen Aktivitäten trennt.
Die Antwort auf deine Frage ist einfach - jedoch nicht ganz einfach zu erklären, weil ein Unternehmer nicht wie von dir angenommen handeln würde. Ich versuch's aber trotzdem mal.
Du schreibst: Ein Unternehmer will sich einen neuen PC (privat nicht gewerblich) kaufen,
Nehmen wir einmal an der PC kosten 1190,- EUR. Dann würde die Rechnung wie folgt aussehen:
Computer 1000,- EUR zzgl. 19 % MwSt = Kaufpreis: 1190,- EUR
Nettopreis 1000,- EUR + MwSt 190,- EUR = Bruttopreis
Als Unternehmer könnte der Käufer die "Abnutzung", sowie die bezahlte MwSt. von 190 EUR steuerlich gelten machen. Das heißt er bekäme den Betrag vom Finanzamt erstattet, das die Anschaffung als Betriebsausgabe zählt.
Das ist für Privatleute nicht möglich.
Damit diese Steuererstattung nicht unrechtmäßig ausgenutzt wird, ist im Steuerrecht geregelt, wie lange eine Anschaffung "abgeschrieben" werden kann.
Einfach erklärt: Der Unternehmer bekommt die MwSt. nicht sofort und auf einmal erstattet, sondern in mtl. Teilbeträgen.
Diese Regelung gilt für alle Betriebsausgaben über 800,- EUR.
Beispiel: Der Unternehmer kauft ein Firmenfahrzeug für 30.000,- EUR zzgl MwST.
Dann müsster er insgesamt 35.700,- bezahlen.
Die Abrschreibungszeit für Fahrzeuge beträgt glaube ich 6 Jahre (72 Monate).
Der Unternehmer erhält also den Erstatunngsbetrag in 72 Rate, wenn du so willst.
Ob der Unternehmer die Karre vorher verkauft oder zu Schrott fährt ist dem Finanzamt eigentlich egal. Schließlich hat der Unternehmer beim Autohändler ja bereits bezahlt, also auch die Umsatzsteuer, die wiederum der Autohändler ans Finanzamt zahlen musste.
Allerdings gilt das Fahrzeug ja als Betreibsfahrezeug und stellt so einen Vermögenswert da. Wird es also verkauft, zählt der Verkaufspreis als Geschäftseinnahme und somit als Umsatz.
Hohe Umsatz = hohe Umsatzsteuer
Ohne Fahrzeug gehts auch nicht. Also fallen für die Neuanschaffung erneut Ausgaben an, die der Unternehmer zunächst vorfinanziert.
Wie gesagt, ist nicht ganz einfach zu beschreiben. Und natürlich kommt es darauf an, welche Art von Unternehmen geführt wird.
Ein Einzelunternehmer kann machen was er will. Letztendlich haftet er aber auch zu 100 % mit seinem Prtivatvermögen .
Eine GmbH z.B. muss dagegen ganz andere rechtliche Bestimmungen berücksichtigen. Zum Beispiel die Verpflichtung der Doppelten Buchführung.
Für alle, die sich für eine ausführlich Beschreibung zum Thema "Abschreibung" interessieren, hier mal ein paar Infos:
https://de.wikipedia.org/wiki/Abschreibung
Du schreibst:
will an seinem alten PC noch etwas verdienen und verkauft ihn auf Ebay (privat ohne Mehrwertsteuer)
Gut zu wissen: Die MwSt. wurde ja bereits für das Gerät bezahlt. Nämlich bei der Anschaffung (Kauf).
Handelt der Verkäufer gewerblich muss er den Umsatz versteuern - kann die Umsatzsteuer dann aber auch steuerlich geltend machen.
Handelt er als Privatperson kann er das nicht. Muss aber auch nichts ans Finanzamt abführen.
Auch ein Geschäftmann darf seinen privaten Kram verkaufen wie jeder andere auch.
Nur haben diese Verkäufe dann nichts in der Buchführung zu suchen und diese privat Verkäufe sind nicht dem Einkommen zuzurechnen.
Sollte der PC aber auch geschäftlich genutz orden sein und im Anlagenvermögen stehen, so ist das wieder eine ganz andere Angelegenheit.
Schaue dazu was oopexpert schrieb.
Hallo,
natürlich darf ein Unternehmer als Privatperson private Dinge verkaufen.
Bei ebay dann über ein "privates" Konto.
In der Steuererklärung gibt er das überhaupt nicht an, da er ja keinen Handel mit dem PC betrieben und auch keinen Gewinn erwirtschaftet hat.
Andersherum gibt er natürlich auch die Kosten für den neuen PC nicht in der Steuererklärung an ;-)
Viele Grüße
Michael