Darf ich auf meinem Grundstück gewerblich verkaufen?
Darf ich auf meinem Grundstück gewerblich verkaufen?
Wer kann mir da Rat geben, oder mir sagen wo ich Hilfe bekommen kann. Ich habe ein Onlinehandel-Gewerbe und möchte gern vor meinem Haus in der großen Einfahrt einmal in der Woche meine Bastelartikel verkaufen. Also keine Lebensmittel oder Kühlware, sondern nur "Bastelmaterial". 200Meter entfernt ist ein kleines Einkaufszentrum, ich gehe daher vom Mischgebiet aus. Vielen Dank schon mal im vorraus. LG Doro
7 Antworten
Ja, man sieht doch überall Garagen-Läden. Meine Frage bezieht sich gleichermaßen darauf ob man Verkaufen darf wo man möchte und ob es besonderheiten beim Gewerbeschein gibt. Als ich meinen Schein beantragt habe, habe ich über so Sachen wie, in meiner Stadt dirket verkaufen, oder durch die Gegend ziehen nicht nachgedacht. Da ich aber immer mal wieder Anfragen bekomme ob man sich meine Sachen mal anschauen möchte, bin ich darauf gekommen, dass ich sie ja bei mir verkaufen könnte. Aber bevor man beim Amt nachfragt und dann zichtausend Unterlagen in die Hand bekommt, dachte ich, mir geht es doch bestimmt nicht allein so? Bei unserer Stadt muss man immer unheimlich viel Zeit mitbringen :-(, aber die muss ich mir dann jetzt wohl nehmen. Danke an alle die geholfen haben:-) LG Doro
Ich glaube, dass die Frage wohl mehr in die baurechtliche Richtung geht, oder ? Wenn es Mischgebiet ist: OK. Aber wenn nicht.... Wo die Grenze ist, solltest du bei deiner Gemeinde erfragen. Nur weil in 200 Meter Entfernung Einzelhandel ist, bedeutet das nicht, dass es auch bei dir Mischgebiet ist. Wahrscheinlich ist dein "Bastel-/Künstlerbedarf" aber auch im allgemeinen Wohngebiet zulässig. Frag einfach im Bauamt nach.
Erkundige dich bei deiner Stadt/Gemeindeverwaltung. Da musst du ohnehin und dein Gewerbe ummelden, da du mit Sicherheit in deiner Gewerbeanmeldung noch keinen Shopverkauf bzw. Einzelhandel mit ... angegeben hast.
Wenn doch würde ich zur Sicherheit trotzdem nochmal anfragen um Probleme mit Ämtern zu vermeiden, wenn die Beamten auf anderem Weg davon erfahren.
Viel Glück mit deiner neuen Geschäftsidee
"in meiner Stadt dirket verkaufen, oder durch die Gegend ziehen" - Das ist ein anderes Problem ! Nämlich der Unterschied zwischen stehendem Gewerbe (Gewerbeschein) und Reisegewerbe (Reisegewerbekarte). Wer seine gewerbliche Tätigkeit (zB Einzelhandel mit Blumen) von einem festen Betriebssitz aus macht, egal ob als Laden oder online, betreibt ein stehendes Gewerbe und muss das anmelden. Dann bekommst du den Gewerbeschein. Machst du eine zweite Filiale auf, muss die auch wieder angemeldet werden. Wenn du aber heute hier und morgen wo anderes verkaufen willst, brauchst du eine Reisegewerbekarte. Die gilt für ganz Deutschland.
Darüber bekommst du sicherlich auskunft bei der Stadt/Gemeinde in deinem Ort. Du brauchst dann sicherlich auch einen Gewerbeschein und die Erlaubnis der Stadt/Gemeinde.