Als Unternehmen Inventar gebraucht verkaufen?
Hi,
ich habe ein Kleingewerbe im Bereich FIlmproduktion, ich habe dadurch auch eigenes Equipment, bei welchem ich mir die 19% Mehrwertsteuer natürlich auch wieder geholt habe. Mal angenommen, ich habe eine Kamera für 1000 Euro für mein Unternehmen gekauft, und auch die 190 Euro Mehrwertsteuer zurück erhalten. Nun möchte ich aber die Kamera als Gebrauchtware weiter verkaufen, um mir eine neue Leisten zu können. Was muss ich beachten, wenn ich sie jetzt zum Beispiel auf Ebay einstelle? Sonst könnte ja jeder mit einem Gewerblich Produkte ohne Mehwertsteuer kaufen und dann billiger weiter verkaufen.
Danke schonmal für die Antworten.
5 Antworten
Du mußt die Anlagenabgänge natürlich versteuern. Entweder zum Buchwert, darüber oder darunter.
Dafür gibt es div. Konten
Dann mußt Du die gezogene Vorsteuer auch als MWST wieder abführen beim Verkauf
Die quasi UST Freiheit bezieht sich auf Firmen der EU mit einer gültigen UST ID bzw. VAT ID, die man prüfen kann
Alright, Danke.
Hallo,
bei uns war es so, dass wir beim Verkauf gebrauchten, aber noch nicht abgeschriebenen Inventars die MwSt. beim Verkauf ausgewiesen haben (vorsteuerabzugsberechtigt).
Denke, das wird bei Dir auch nicht anders sein. Nach AfA ist eine Kamera erst nach 7 Jahren abgeschrieben.
Ist vielleicht beim Verkauf auch von Vorteil, wenn die MwSt. ausweisbar ist.
Ja, die Entnahme aus dem Betriebsvermögen geht als Einnahme in die GuV und ist für die ESt relevant.
Ja, das auf jeden Fall, danke dir!
ich habe ein Kleingewerbe...........die 19% Mehrwertsteuer natürlich auch wieder geholt habe.
Wie geht das? Wenn Du die Kleinunternehmerregelung anwendest, kannst Du keine Vorsteuer geltend machen. Oder meinst Du mit "Kleingewerbe" einfach ein "kleines Gewerbe" was aber der Umsatzsteuerpflicht unterliegt?
Was muss ich beachten, wenn ich sie jetzt zum Beispiel auf Ebay einstelle?
Der Verkaufserlös der Kamera sind Betriebseinnahmen die den Gewinn erhöhen und aus dem Betrag musst Du auch die 19 % UST ans Finanzamt abführen. Wie bei einem ganz normalen Auftrag auch.
Ich würde bei ebay einen separaten zweiten Account anlegen und über diesen die Inventarverkäufe aus der Firma laufen lassen. Dann ist es sauber getrennt, klar nachvollziehbar und das Geld landet gleich auf dem Geschäftskonto
Danke für die Empfehlung mit dem 2. Ebay Konto. Meine Unternehmensform ist momentan noch ein Kleingewerbe, so wie ich das mit meinem Steuerberater geklärt habe, kann ich aber Equipment abschreiben. Es geht um den Weiterverkauf von eben diesem Abgeschriebenem Equipment.
Equipment abschreiben (AfA) kannst Du als Kleinunternehmer klar - das ist keine Frage. Aber Du hast ja geschrieben dass Du Dir die 19 % MWST "wieder geholt" hättest. Das geht ja nur wenn du selbst MWST-pflichtig bist und welche bezahlst.
An dem Punkt steige ich nicht ganz durch
Ich habe da was durcheinander gebracht
Du schreibst an den Ebay-Käufer eine Rechnung mit Umsatzsteuer.
Okay, danke
Da die Kamera zum Betriebsvermögen gehört, ist die Veräußerung Betriebseinnahme und auch umsatzsteuerpflichtig.
Du darfst EInkommensteuer und Umsatzsteuer nicht vermischen.
Einkommensteuer: wenn das Teil schon abgeschrieben ist, dann erhöht ein Verkauf den Gewinn entsprechend.
Umsatzsteuer: wenn man Unternehmer mit Umsatzsteuerausweis ist, dann sind Verkäufe der Umsatzsteuer zu unterwerfen.