Unterhalt, Mangelfall was wird von mir verlangt?
Guten Abend zusammen,
ich habe mit meiner Ex-Freundin (nicht verheiratet) 2 Jungs. Seit unserer Trennung vor 5 Jahren habe ich jeden Monat pünktlich meinen Unterhalt bezahlt. Für alle 2 Kinder den Mindestunterhalt, mehr ginge finanziell nicht.
Ich bin seit 3 Jahren wieder verheiratet und habe in dieser Beziehung ebenfalls 2 Kinder
Bis November 2014 war auch alles ok und es gab keine Probleme. Aber seit Ende letzten Jahres hat meine Ex-Freundin einen neuen Freund und der muss ihr eingeredet haben, das ich mehr Unterhalt zahlen müsste und sie solle doch zum Jugendamt gehen. Sie hat dann eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragt. Nach dem ich alle Unterlagen, Lohnabrechnungen, Fahrkosten etc. eingereicht habe, kam heute der Bescheid vom Jugendamt. Nach heranziehen des bereinigten Nettoeinkommen, Herabstufung in der Einkommensgrenze etc. liegt ein Mangelfall vor, laut Berechnung muss ich für jeden Jungen knapp 60 € weniger bezahlen als der Mindestunterhalt angibt.
Das ich bisher also zuviel gezahlt habe ist ok, das will ich auch nicht zurück. Ich hätte auch weiterhin den Mindestunterhalt bzahlt, wie bisher, aber seit dem neuen Freund meiner Ex-Freundin, ist der Kontakt sehr schwer geworden. Sie sagt mir kaum noch etwas, macht nur noch Vorwürfe etc. Deswegen sehe ich es auch nicht mehr ein, Gutmütig zu sein und alles so hinnehmen wie sie es sagt bzw. will.
Meine Frage ist folgende:
Ich verdiene knapp 2500 € netto und bin Verfahrensmechaniker für Kunststofftechnik. Kann bzw. muss ich mir jetzt eine noch besser bezahlte Arbeitsstelle suchen? Kann man von mir verlangen einen Nebejob zu suchen? Ich arbeite im Schichtdienst mit Nacht- Früh- und Spätschicht. Wenn ein Kollege krank wird muss einer einspringen. Ich könnte also meinem Nebenjob nicht mal 100% garantieren das ich immer kommen kann, wenn ich muss.
Ich möchte auch keine Antworten bekommen, das ich selber Schuld sei, wer viel Kinder in die Welt setzt muss zahlen usw.
Ich habe bisher immer pünktlich den Mindestunterhalt bezahlt. Meine Ex-Freundin hat dies mit der Beistandschaft vom Jugendamt angefangen, nicht ich.
Tom
5 Antworten
Unterhaltsrechtlich sind alle 4 Kinder gleich gestellt. Du wirst also auf jeden Fall deine finanziellen Verhältnisse offen legen müssen.
Ob hier ein Mangelfall vorliegt, bestimmt dann das Familiengericht.
Kann bzw. muss ich mir jetzt eine noch besser bezahlte Arbeitsstelle suchen?
Nein!
Kann man von mir verlangen einen Nebejob zu suchen?
ebenfalls Nein!
Wie kommst du denn auf die Frage, das verstehe ich jetzt nicht ganz, hat der Beistand irgendetwas in der Richtung geschrieben?
Wenn du den MKU für beide Jungs zahlen kannst hast du auf jeden Fall Ruhe. Mehr kann nicht verlangt werden.
Die Mär einen Nebenjob machen zu müssen wird hier immer wieder aufgetan. Bei einem Vollzeitbeschäftigten und das auch noch im Schichtdienst, wäre das jedoch eine deutliche Überspannung der möglichen Anforderungen an die gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Auf dem Papier kann man das verlangen - in der Praxis wirst Du kaum einen geeigneten finden. Bez. des Kindesunterhaltes schau am Besten in die Düsseldorfer Tabelle. Der Selbstbehalt liegt derzeit bei 1.000 Euro netto - wobei manche sogar sagen, bei unehelichen Kindern wären es 1100.
was manche sagen, interessiert hier nicht wirklich. Tatsache ist, dass die Düsseldorfer Tabelle keinen Unterschied zwischen ehelichen und unehelichen Kindern kennt, es gibt keiner Kinder 2. Klasse, die mit Allmosen klar kommen müssen, nur weil sie unehelich sind, das wurde schon lange abgeschafft. Der Selbstbehalt lag 2014 bei 1000 und soll dieses Jahr etwas erhöht werden (für alle Kinder).
Dann sollte man das vielleicht manchen Anwälten sagen, die diese Behauptungen im Internet aufstellen....
Der Selbstbehalt der DDT gegenüber minderjährigen Kindern beträgt derzeit 1080,-€ ! Dieser erhöht sich auch nicht bei Eheschließung oder wenn weitere Kinder hinzukommen.
Was sich jedoch erhöht ist der Pfändungsfreibetrag. Das bedeutet aber nicht, das dies ein feststehender Betrag ist. Ein Gericht hat in Unterhaltsangelgenheiten nach §§ 850 c, d ZPO immer die Möglichkeit den Pfändungsfreibetrag abzusenken.
Also nicht alles glauben was mancher hier schreibt. ;-)
Hast du denn eine Aufforderung bekommen, einen weiteren oder besseren Job zu suchen? Bei Mangelberechnung kann man das zwar im Prinzip verlangen, aber du verdienst ja sehr gut, da wäre es schwierig, noch was besseres zu finden und Schichtdienst und Nebenjob würde sich auch recht schwierig gestalten. Daher bezweifle ich, dass das jemand verlangen könnte und wenn, dann müsstest du allenfalls nachweisen, dass du versucht hast, was zu finden bzw. nachweisen, dass es schwierig ist. Aber so lange du dazu nicht von einem Gericht verpflichtet wirst, kannst du dem ohne grosse Gefahr entgegen sehen.
Ich bekam für meine Kinder niemals so viel Unterhalt bzw. gar nichts und da hat auch keiner von den Vätern verlangt, sie müssten mehr arbeiten gehen. So was passiert nur sehr selten.
Ich kann deine Einstellung gut verstehen, sie wollte unbedingt mehr und konnte den Hals nicht voll kriegen und jetzt kriegt sie halt weniger und muss damit klar kommen. Manche Frauen können einfach den Hals nicht voll kriegen statt mit dem zufrieden zu sein, was sie bekommen. Und manchmal geht so was halt nach hinten los. So sehe ich das, kenne auch Frauen, die die Väter am liebsten ausbluten lassen wollen, bis nichts mehr geht.
Ich selbst kann das nicht nachvollziehen und wäre mehr als glücklich gewesen, überhaupt Unterhaltszahlungen zu bekommen.
wenn sie das Umgangsrecht und der Kontakt wieder besser handhabt, dann kannst du ja noch mal über das extra Geld reden und freiwillig wieder mehr zahlen.
Ganz sicher musst du dir keinen Nebenjob suchen um deiner Ex mehr bezahlen zu können als du musst.
Der Bescheid sagt ja nicht, dass du nicht weiter das zahlen darfst was du bisher gezahlt hast, sondern nur, dass du 60.-€ weniger zahlen kannst (bzw. 120.-€ für beide Kinder zusammen).
Das Problem ist, dass es zu Lasten deiner beiden Kinder geht, wenn du weniger zahlst als bisher. Also wenn es dir möglich ist würde ich an deiner Stelle weiter das zahlen was du bisher gezahlt hast. Damit schlägst du drei Fliegen mit einer Klappe.
1.Du zeigst dich vernünftig, großzügig und nicht nachtragend.
2.Du hast ein gute Gefühl deinen beiden Kindern gegenüber.
3.Du kannst ihr, wenn sie trotzdem weiter nörgelt immer sagen, dass du auch 120.-€ weniger zahlen kannst, wenn sie es nicht mal gut sein lässt.
dass du auch 120.-€ weniger zahlen kannst, wenn sie es nicht mal gut sein lässt
Das sehe ich nicht so! Dadurch, dass er bisher soviel gezahlt hat, hat er gezeigt, dass ihm das möglich ist. Einfach weniger zahlen ist in so einem Fall nicht mehr drin und würde mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Unterhaltsklage durch den Beistand führen.
Ob er gezeigt hat das er das zahlen kann oder nicht ist irrelevant. Es gibt Sätze und die werden berechnet. Das ist dann das was man zahlen muss. Unabhängig davon, ob man mehr zahlen könnte oder nicht. Jeder, der ein Einkommen von 5.000.-€ hat kann meiner Meinung nach mehr als 418.-€ Unterhalt zahlen, aber trotzdem müssen die alle nur 418.-€ Unterhalt zahlen.
Der mit den 5.000.-€ zahlt nur 8% seines Einkommen, während jemand mit 1.500.-€ Einkommen 16% seines Einkommens an Unterhalt zahlen muss. Wenn der mit 1.500.-€ 16% abdrücken kann laut Amt, dann muss der mit 5.000.-€ das doch sicher auch können, aber er muss es nicht.
....und wieso "einfach" weniger zahlen? Er hat doch einen Bescheid vom Jugendamt, dass er bis jetzt jeden Monat 120.-€ zuviel gezahlt hat. Wenn er sich an die Berechnung vom Jugendamt hält kann er doch nichts falsch machen.
kam heute der Bescheid vom Jugendamt. Nach heranziehen des bereinigten Nettoeinkommen, Herabstufung in der Einkommensgrenze etc. liegt ein Mangelfall vor, laut Berechnung muss ich für jeden Jungen knapp 60 € weniger bezahlen als der Mindestunterhalt angibt.
Wenn er sich an die Berechnung vom Jugendamt hält kann er doch nichts falsch machen
Grundsätzlich nicht, aber wir wissen beide nicht was in dem Schreiben genau steht.
Ob er gezeigt hat das er das zahlen kann oder nicht ist irrelevant.
Eben nicht. Informiere dich mal zu dem sogenannten konkludenten Verhalten.
Es gibt Sätze und die werden berechnet. Das ist dann das was man zahlen muss.
Wie du selbst schreibst geht es bei der Düsseldorfer Tabelle um Richtsätze.
Eine Ausnahme bildet jedoch die 1. Stufe der Düsseldorfer Tabelle. Hierbei handelt es sich um den im § 1612a BGB gesetzlich festgelegten Mindestkindesunterhalt.
Abgesehen davon ist es für ein Gericht in Unterhaltsangelegenheiten nach den §§ 850c, 850d ZPO problemlos möglich den Selbstbehalt des Pflichtigen abzusenken. Noch weniger Probleme würde es dem Gericht bereiten, wenn der Pflichtige vorher schon gezeigt hat, dass der er unterhalb des regelmäßigen Selbstbehaltes zurecht kommt.
Daher ist die 3. Fliege als äußerst problematisch anzusehen und sollte keineswegs an den Fragesteller empfohlen werden. Das Risiko von möglichen negativen Folgen ist einfach zu groß.
Ich rate hier dringend davon ab mehr als gefordert zu zahlen, in der Annahme, der Zahlbetrag könne jederzeit einfach wieder gekürzt werden. Das könnte ein heftiger Schuss nach hinten werden!
Der Selbstbehalt für ihn alleine läge bei 1.380.-€.
...und das sagen nicht manche, sondern die Düsseldorfer Tabelle. Da kann man genau nachlesen das bei 2.500.-€ Einkommen der Selbstbehalt bei 1.380.-€ liegt.
In seinen Selbstbehalt wird aber seine neue Familie mit eingerechnet, weshalb er höher liegt.