Selbstbeteiligung auf Rechnung oder Sofortzahlung?
Da ich einen Unfall hatte muss mein Auto nun in die Werkstatt. Die Versicherung übernimm den Schaden und ich muss 150€ SB zahlen. Dies ist ja an die Werkstatt zu leisten. Stellt die Werkstatt mir eine Rechnung aus oder muss ich sofort zahlen?
7 Antworten
- Du bezahlst alles und bekommst es ohne die 150 zurück
- Du trittst die Forderung an die Werkstatt ab, dann holen die sich das Geld von der Versicherung. Die Versicherung holt sich die 150 von dir.
- Du trittst nur die Forderung ohne die 150 an. Dann zahlst du 150.
Am besten fragst du die Versicherung und Werkstatt
Das zahlst du erst bei Abholung des Fahrzeugs ganz normal wie wenn du (ohne Versicherungsschaden) dein Auto in der Werkstatt reparieren lässt. Da bezahlst du ja auch nichts im Vorhinein…
T3Fahrer
Den Selbstbehalt bezahlt man meist direkt an die Werkstätte. Die Werkstätte regelt sich den Rest mit deiner Versicherung.
Wenn dir Versicherung die restliche Rechnung bezahlt, musst du die Selbstbeteiligung zahlen. Natürlich bekommst du dafür auch einen Beleg.
IdR zahlt man bei Abholung des reparierten Fahrzeuges.