Selbstbeteiligung bei der Versicherung vom Gegner holen?
Guten Abend.
Uns ist am 16.1 einer ins Auto gefahren. Zweimal mit dem Anhänger. Gutachter da gewesen, Schäden von 1200€. Wir haben das dem Anwalt übergeben. Der Verursacher hat nun den Schaden seiner Versicherung nicht gemeldet, weswegen die sich weigert zu zahlen. Unser Anwalt will das nach dieser "Wartefrist" nun gerichtlich durchsetzen und fragte nach unserer Rechtsschutz.
Er hat mit denen geklärt, dass sie das übernehmen, jetzt haben wir bei der RS eine Selbstbeteiligung von 150€
Bisher haben wir die noch nicht zahlen müssen, aber können wir uns das Geld vom Unfallverursacher zurück holen?
Ja ich weiß ich soll den Anwalt fragen, aber das würde mich jetzt interessieren und nicht erst morgen. Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrungen damit gemacht.
Danke
7 Antworten
Also ich hatte 2014 einen ähnlichen Fall. Hatte mein Auto auf der Straße geparkt (ordnungsgemäß) und nachts ist einer volle Lotte reingerast und hat mich mal um 2 Meter umgeparkt. Schaden: 6800 Euro.
In dem Fall war die Schuldfrage unstreitig, daher war die Frage nach Selbstbeteiligung etc. auch gar nicht gestellt. Eine Rechtschutzversicherung war auch kein Thema. Ich weiß nicht, wie es bei euch war, ob ihr eventuell eine Teilschuld bekommen könntet. Dann ist die Frage natürlich schwieriger zu beantworten.
Sofern euer Anspruch uneingeschränkt gerechtfertigt ist, müsste der Unfallgegner (bzw. seine Versicherung) nach meinem Verständnis auch die Anwaltsgebühren zahlen. So war das in meinem Fall. Anwalt, Gutachter, Reparatur, Ersatzwagen wurden alle von Unfallgegner bezahlt. Dann sollte auch die Selbstbeteiligung wieder zu euch zurückkommen.
Aber ganz genau wird euch das der Anwalt beschreiben können.
Ok, in dem Fall würde ich mir keine großen Sorgen machen. Das sollte klappen und die 150 Euro solltet ihr wieder sehen...
Der Verursacher hat nun den Schaden seiner Versicherung nicht gemeldet
Das ist nicht das Problem des Geschädigten (Dir), Du als Geschädigter hast sogar einen Direktanspruch gegenüber seiner Versicherung, ob der Verursacher nun den Schaden gemeldet hat oder nicht ist allein sein Problem und kann zu einer Vertragsstrafe von Seiten seiner Versicherung führen.
Das ist aber alles wie erwähnt nicht dein Problem, dir werden alle Kosten erstattet von der gegnerischen Versicherung.
Eure Rechtsschutzversicherung wird erst mal in Vorleistung gehen. Die SB in Höhe von 150 € müsst ihr vorab selbst berappen.
Wenn die Sache dann durch ist und ihr Recht bekommt, werden sämtliche Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen. Das heisst, eure Rechtsschutzversicherung wird die gezahlten Anwaltshonorare von der Versicherung einfordern und euer Anwalt wird die bezahlten 150 € Selbstbehalt von der Versicherung einfordern und euch wieder zurückerstatten.
Wenn der Anwalt gut drauf ist, wird er auf die Zahlung der SB bis zum Ende des Verfahrens verzichten. Dann braucht er es nicht hin und wieder herzubuchen.
Da scheint sich jemand aus zu kennen, danke.
Wichtige Frage die ich vergessen habe und auch unserem Anwalt noch nicht gesagt habe (ist uns gerade erst eingefallen)
Der Hänger mit dem er fuhr war gemietet. Also nicht sein eigener, es war ein obi Anhänger. Zählt dann seine Versicherung (obwohl ja der Hänger nicht da versichert ist) oder muss da eine Zusatz Versicherung abgeschlossen werden oder hat er die sobald er bei obi einen Hänger mietet und müssen wir uns dann eventuell an die Versicherung wenden wo der Hänger versichert ist?
Für dich als den Geschädigten zählt ausschließlich die Versicherung des ziehenden Fahrzeuges!!
Nur wenn der Hänger nicht gekuppelt gewesen wäre, würde die Kfz-Versicherung von OBI ins Spiel kommen... was aber hier keine Rolle spielt.
Du benötigst überhaupt keine Rechtsschutzversicherung für den geschilderten Fall! Ebenso und wegen Vorgenanntem ist der Regress bezüglich des vertraglichen Selbstbehaltes vollkommen überflüssig! Du machst dir selber die Schadenquote unnötig kaputt und wunderst dich, falls du nach dem nächsten Schaden rausgeworfen wirst...
Alle Kosten hat der gegnerische Haftpflichtversicherer zu tragen. Punkt.
Deinem Anwalt fehlen ganz offensichtlich die diesbezüglichen Erfahrungen!!
Die KFZ-Haftpflichtversicherung muss auf alle Fälle den schaden regulieren. Sie kann sich dann das Geld von ihrem Versicherungsnehmer zurück holen. Das dürfte euer Anwalt aber eigentlich auch wissen.
Selbstverständlich gehören dann die gesamten RA-Kosten zum Schaden.
Sie reguliert nicht solang der Typ den Schaden nicht selbst meldet und sich dazu nicht äußert, deswegen wird unser Anwalt nun an den unfallgegner direkt antreten.
Sie reguliert nicht solang der Typ den Schaden nicht selbst meldet und sich dazu nicht äußert,
Da mach dir keinen Kopf, das wird die Versicherung.
Du hast als Geschädigter einen Direktanspruch gegenüber der Versicherung, das der Unfallverursacher nichts meldet führt nur zu Problemen zwischen ihm und seiner Versicherung.
deswegen wird unser Anwalt nun an den unfallgegner direkt antreten.
Dein Anwalt sollte schon wissen das Direktanspruch gegenüber der Versicherung besteht, wenn dein Anwalt dies nicht weiß, dann hat er den falschen Beruf gewählt.
Euer Anwalt sollte besser weiter TAXI fahren...! Verkehrs-Schadenersatzrecht ist offenbar nicht sein Thema!!
Nein ist Gott sein Dank keine teilschuld. Wir standen beim abladen am Möbelhaus, er hat eingeladen, stand mit seinem Hänger und ist zwei mal in unser geparktes Auto gefahren.
Bin ja mal gespannt was dabei dann rauskommt.