Wildunfall mit Leihwagen, wer zahlt die Selbstbeteiligung aus der Versicherung für den Leihwagen?
Ich hatte mein Auto bei Mercedes zur Reparatur und habe einen Leihwagen so lange erhalten. Aus dem Vertrag geht hervor dass ich eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000€ im Schadensfall zahle. Nun habe ich ein Reh angefahren und auch alles von der Polizei als Wildunfall aufnehmen lassen. Muss ich nun die 1.000€ SB zahlen ? Kann ich diese SB bei meiner eigenen (KFZ- oder Haftpflicht) Versicherung geltend machen ? Habe ich ein recht vorher Einsicht in die Rechnung über den Schaden zu sehen ?
13 Antworten
Deine KFZ-teil- oder Vollkasko zahlt nicht, weil es nicht mit Deinem Auto passiert ist. Deine private Haftpflicht zahlt nicht, weil Ereignisse im Zusammenhang mit dem fahren eines KFZ nicht gedeckt sind. Also trifft Dich die volle Härte des Duden: Selstbeteiligung kommt von "selbst", und das bist in diesem FAlle: Du selber.
Deine eigene Haftpflichtversicherung hat damit natürlich nichts zu tun. Versichert ist jeweils das einzelne Fahrzeug.
Bei jedem Leihwagenvertrag wirst du darauf hingewiesen, dass du gegen Mehrprämie die SB ausschließen kannst. Das Geld hast du ja jetzt gespart und es steht dir für den Schaden zur Verfügung.
.... das hört sich ja nicht so gut an und somit sollte dies mit der Werkstatt geordnet werden, oder kommt das Leihfahrzeug nicht von denen?
Wenn du für den Mietwagen einen Vertrag mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen hast, musst du diese im Schadensfall natürlich auch selbst zahlen.
Deine eigenen Versicherungen kommt dafür nicht auf. Die KFZ-Versicherung ist fahrzeuggebunden tritt nur bei Schäden mit deinem eigenen Auto ein und die Private Haftpflichtversicherung zahlt nicht bei Schäden beim Gebrach eines KFZ (Stichwort: "Benzinklausel").
Aus dem Vertrag geht hervor dass ich eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000€ im Schadensfall zahle
Der, der den Vertrag unterschrieben hat, zahlt die Selbstbeteiligung !