Unfallschaden! Wer entscheidet die Werkstatt?

7 Antworten

Der Geschädigte hat Anspruch auf angemessenen Schadenersatz, ggfs. auch in Geld. Er muss das Auto nicht zwingend reparieren lassen. Du musst den Betrag zahlen, den eine ordnungsgemäße Reparatur kosten würde - allerdings muss ein Mehrwertsteuerbetrag nur erstattet werden, wenn er auch tatsächlich angefallen ist. So würde Deine Haftpflichtversicherung auch regulieren. Deine Versicherung würde Dich allerdings anschließend in Regress nehmen, da Du Dich unerlaubt vom Unfallort entfernt hast (Zettel reicht da nicht!). Ich würde an Deiner Stelle den Ball Flach halten und seine Forderung akzeptieren, d.h., die Bereitschaft erklären, Reparaturkosten von 500,00 € zu ersetzen. Sofern er keine Rechnung vorlegt, genügt dann die Zahlung des Netto-Betrages in Höhe von 420,15 € mit dem Hinweis, dass Du die Mehrwertsteuer erstatten wirst, wenn deren Zahlung nachgewiesen wird.

magni64  20.11.2013, 19:54

Dann sollte er es doch lieber anders machen: Dem Unfallgegner anbieten, den niedrigeren Betrag zu zahlen (He, für "Nichtreparatur" muß es keine teure Werkstatt sein, nicht repariert kann es auch in einer Billigen werden) - ansonsten geht es doch über die Versicherung - und die zahlt nur bei Reparatur oder den von einem (eigenen) Gutachter ermittelten Schadenswert.

Der Geschädigte hat das Recht sein Auto da reparieren zu lassen wo er möchte. Du hast das Recht die Höhe der Kosten anzuzweifeln und dies mittels einem Gegengutachten zu beweisen. Problematischer Weise ist der Schaden nun aber nicht so hoch dass sich ein Rechtsstreit lohnen würde.

Das Tolle ist jetzt dass der ja von Dir was möchte. da kannst Du ihm mitteilen dass der Schaden nach Einschätzung einer weiteren von Dir hinzugezogenen Werkstatt sich auf maximal 100,-€ belaufen würde. Du deshalb nicht die Kosten von 500,-€ einsiehst und deshalb lediglich die 100,-€ an Schadensersatz leistest.

Bei einer Unfallreperatur sind allerdings 500,-€ sehr schnell zusammen, da wird bestimmt der Eine oder Andere Kratzer sein weshalb Lackierarbeiten nötig sind und der Kostenvoranschlag dementsprechend auch richtig sein wird. Der Geschädigte kann dann Rechtsmittel einsetzen um seinen Schaden zu erhalten, die könnten dann noch zusätzlich auf Dich zukommen. Da wiederum fraglich ob er dieses Risiko eingehen möchte, bei einem solchen Rechtssreit gewinnen gewöhnlich nur Anwälte, Gutachter und das Gericht, die Leute um die es geht gewinnen eigentlich nie.

Was auch immer, die ausgewiesene MwSt brauchst Du nicht bezahlen wenn keine Reperatur erfolgt.

Achso aber das heißt nicht dass er dich abzocken darf und einen wunschwert verlangt

magni64  19.11.2013, 20:12

genau das tut er doch.

Geld für Werkstatt... Mehr nicht. Wenn die Rechnung kommt, sieh dir den Schaden an (das darfst du verlangen) und dann zahle sie. Natürlich kann er zu seiner Stammwerkstatt gehen, die das Auto in- und auswendig kennt. Auf gar keinen Fall hat er das Recht auf Geld "nur mal so". Das Geld dient allein der Beseitigung des von dir verursachten Schadens. Zu sonst nichts.

Limarett 
Beitragsersteller
 19.11.2013, 20:18

Kann ich also auch abwarten bis er die Reparatur durchgeführt lassen hat und mir die Rechnung vorliegt und ich die dann quasi erst zahle? Ich mein, mann könnte sowas ja auch netter klären und er sagt "komm, gib mir 200 Euro und alles ist gut". Es regt mich so auf!

Vielen Dank!!!! :-)

suzisorglos  19.11.2013, 23:49
@Limarett

Nein. Der Geschädigte hat Anspruch auf fiktive Regulierung, er muss sein Auto nicht reparieren lassen.

magni64  20.11.2013, 19:55
@suzisorglos

für fiktiv tuts auch ne Billigwerkstatt... so wie die vom Fragesteller erwähnte.

Ich habe mich mal informiert und mir wurde gesagt der den Schaden hat darf sein Auto reparieren lassen wo er möchte also evtl bei seinem vertrauenswekstatt.und wenn er auch das Geld behält und nicht repariert ist es sein Eigentum Hauptsache du hast bezahlt und er darf mit seinem Eigentum machen was er will.

magni64  19.11.2013, 20:11

was denkst du, wird passieren, wenn die Versicherung da eingesprungen wäre und er würde nicht reparieren? Oder gar eine falsche Rechnung vorlegt? Der Schadensverursacher hat dieselben Zahlungsverpflichtungen und dieselben Rechte wie die Versicherung. Die würde auf keinen Fall zahlen, wenn nicht repariert wird.

Hamma30  19.11.2013, 20:33
@magni64

Das stimmt die Versicherung würde das mit sich nicht machen lassen die schmeißen ja nicht mit Geld um sich und prüfen alles genauestens ,wenn ich mich nicht irre suchen die sogar die Werkstatt aus da bin ich mir aber nicht ganz sicher