Ist es rechtens, dass ich bei einem Wildunfall in eine vorgegebene Werkstatt muss?
Hallo und zwar ich hatte ein wild Unfall und so Jetzt muss ich noch auf den Gutachter warten Aber zu meiner Frage mein Versicherungs verdrehter meinte heute ich muss mein Auto in der partner Werkstatt machen anders muss ich 300 Euro Strafe zahlen? Is das wirklich so
Versicherung --> 150 teilkasko
11 Antworten
Wenn Du einen Tarif abgeschlossen hast, der die Reparatur von Kaskoschäden in einer Partnerwerkstatt vorsieht, dann ist das wohl so. Dafür hast Du einen erheblichen Beitragsvorteil erhalten. Allerdings musst Du nicht "Strafe zahlen", wenn Du eine andere als eine Partnerwerkstatt mit der Reparatur beauftragst. Es wird lediglich der für diesen Fall vertraglich vereinbarte erhöhte Selbstbehalt von 300,00 € fällig. Es spricht doch aber nichts gegen die Reparatur in der Partnerwerkstatt, oder? Du bekommst da sogar noch kostenlos einen Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur und eine kostenlose Fahrzeugreinigung - also nur Vorteile für Dich!
... nein, natürlich nicht. Warum denn auch? Es sei denn, die vertraglichen Vorgaben wurden von Dir ausdrücklich so verlangt. Meine reduziert den Beitrag um 20% und nur dann müßte ich müssen. Viel Glück.
Guten Morgen LuckyStrike96,
ich gehe davon aus, dass du "Kasko Mobil" in deinem Vertrag vereinbart hast. Für diesen Zusatz wird dir ein Rabatt auf deinen Kasko-Beitrag eingeräumt. Gleichzeitig besteht dann bei einem Kaskoschaden die Verpflichtung im Falle einer Reparatur diese in einer DEVK-Partnerwerkstatt ausführen zu lassen.
Solltest du die Reparatur nicht in einer unserer Partnerwerkstätten durchführen lassen obwohl dies möglich gewesen wäre, fällt eine Selbstbeteiligung von 300 Euro an bzw. erhöht sich deine vereinbarte Selbstbeteiligung um diesen Betrag.
Ich hoffe ich konnte die Sache aufklären.
Grüße, Jascha vom DEVK-Team
Hallo,
du kannst bei einer Kaskoversicherung zwischen Werkstattbindung und freier Werkstattwahl wählen. Es gibt diese Tarife eigentlich bei jedem Versicherer.
In deinem Fall hast du einen Vertrag mit Werkstattbindung. Du kannst die Werkstatt zwar frei wählen, aber dann hast du eine höhere Eigenbeteiligung. Das ist vollkommen richtig.
Du hast dadurch vorher von einem Rabatt profitiert. Es ist nicht schlimm zu einer Partnerwerkstatt eines Versicherers zu gehen.
Du hast auf Grund deines Tarifs dich bereit erklärt, Schäden durch eine Partnerwerkstatt reparieren zu lassen. wenn du das nicht möchtest, ist deine SB eben höher.
Du kannst ja ab 1. Januar deine Versicherung wechseln,. wenn dir das nicht passt. Kündigungstermin 30.11.
Is das dann 150 is das was ich so zahlen muss kommen da 300drauf oder insgesamt 300?