Selbstbeteiligung KFZ-Versicherung wann zahlen?
Hallo Leute, mein Freund hatte im August 2013 beim Ausparken ein anderes Auto angetitscht. Die Dame hat dann auch alles mit der Versicherung geklärt und der Schaden wurde reguliert. So jetzt meine eigentliche Frage: Mein Freund hat VK mit 300 € SB. - Wir haben allerdings nichts mehr von der Versicherung gehört, dass diese 300 € gezahlt werden müssen. Wisst ihr wann die SB gezahlt werden muss??
Danke schonmal im voraus.
LG
5 Antworten
Die VK tritt für Schäden Schäden am eigenen KFZ. So, wie sich das anhört, wird der Schaden daran nicht so hoch gewesen sein (vielleicht gar kein Schaden?), so daß der Freund den Schaden - auch wegen der SFR-Rückstufung im Leistungsfall - unter Einbeziehung des SB erst gar nicht gemeldet hat.
Die Haftpflichtversicherung (Schaden am Fahrzeug der Dame) hat keine SB und somit nichts damit zu tun.
tja vermutlich wurde nur der Schaden des anderen Autos von der Versicherung erstattet!
die nselbstbeteilöigung greift dann wenn du zb einen Kaskoschaden hast also die Frontscheibe zu Bruch geht.
Die Repparaturrechnung wird dann den um den Betrag der selbstbeteiligung reduziert erstattet oder reduziert übernommen was bedeutet das du den 300 Eurobetrag selber als rechnung tragen mußt.
Heist die Reparatur kostet zum Beispiel 1000 Euros, Davon werden dann die selbstbeteiligung nach Einreichúng der Rechung durch den Versicherer abgezogen du bekommst als 700 euros ausbezahlt bzw überwiesen.. oder du mußt bei der Reparaturfirma die Dreihundert direkt bezahlen und den Rest machen die mit deinem Versicherer .. Joachim
Mein Freund hat VK mit 300 € SB.
Dies gilt doch nur für seinen Eigenschaden!
Die Kfz-Haftpflichtversicherung von deinem Freund leistete für diesen Haftpflichtschaden bei der Dame ohne Anrechnung einer SB - sowas gibt es überhaupt nicht von der Kfz-Haftpflichtversicherung für Fremdschaden!
Dein Freund wurde dafür in der Rückstufungstabelle bei 1 Schaden schlechtergestuft in seinen schadenfreien Jahren ab dem 1.1.2014!
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Die 300,- EUR müsst ihr nur dann zahlen, wenn es sich um einen Vollkaskoschaden handelt. Hier liegt aber ein Haftpflichtschaden vor. Dieser ist immer ohne Selbstbeteiligung versichert