Kleinunternehmer Mehrwertsteuer als Wiederverkäufer?
Guten Tag,
ich habe mich als Kleinunternehmer Selbstständig gemacht und habe nun für einen Kunden Ware gekauft, die er für meine Dienstleistung benötigt.
Nun weiß ich nicht, wie genau ich das auf der Rechnung Kennzeichnen soll, dass die Ware, die er ja über mich bezahlt hat, Mehrwertsteuer enthält, da ich als Kleinunternehmer keine Mehrwertsteuer erheben darf.
Muss ich Ihm nun die Originalrechnung geben oder eine eigene Rechnung mit Mehrwertsteuer und den gleichen Preisen erstellen?
3 Antworten
Gar nicht. Du verkaufst sie ihm ohne MwSt. Die MwSt. hast du ja bereits bezahlt, dein Preis jetzt enthält keine MwSt.
Nein, sie ist bereits bezahlt. Du machst das einfach so wie bei deinen Dienstleistungen, verkaufst ihm die Ware zum Preis X und fertig.
Ach so, dankeschön!
Immer wieder: Selbstständig machen ohne jegliche Grundkenntnisse zu besitzen.
- Es gibt KEIN Keinunternehmen, das kennt weder das Gewerbe - noch das Steuerrecht.-
- 2Du hast ein Gewerbe und du nutzt die Kleinunternehmerreglung n. § 19 UstG. Und das ist eine steuerliche Angelegenheit.
- Wie du schon selbst erkannt hast, ist das eine schlechte Lösung wenn man gewerbliche Kunden hat die Vorsteuertabzugsberechtigt sind.
Und nun zur Rechnung: Du berechnest dem Kunden die Ware inkl. MwST, die du aber nicht extra ausweisen darfst. Also für 100€ Ware plus 19 % MWST ergibt 119€ für deinen Kunden. Es sei denn du schlägst noch den Betrag x als deine Kalkulation oben drauf.
Du müsstest die waren von Anfang an im Namen und für Rechnung des Kunden bestellt haben. Dann würde die Rechnung auf den Kunden laufen und für dich wäre es nur ein durchlaufender Posten da du erst gezahlt hast. Nur dann könnte dein Kunde die Vorsteuer abziehen.
wenn er die Ware von dir gekauft hat ist das nicht möglich.
Als Kleinunternehmer darfst du (richtig erkannt) keine ust ausweisen und hast selbst auch keine Vorsteuer abziehen.
Damit ist der Einkauf 19% teurer. Wer darauf sitzen bleibt, d.h ob du den brutto (Dein Aufwand) oder nur netto Betrag weiter berechnest ist eine Sache zwischen euch.
Das heißt, die MwSt. würde einfach nur wegfallen?