Selbst Inventar in der Mietwohnung ersetzen?

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Quasi mitvermietet gibt es nicht. Entweder gehören 'Küchenzeile mit Geräten, Bodenbeläge etc.' ausweislich einer Bestimmung im Mietvertrag zur Mietsache oder werden also solche rechtlich bewertet, wenn sie bei Besichtigung und Mietbeginn vorhanden waren ohne dass der VM hierüber etwas anderes gesagt hätte, etwa, dass sie vom Vormieter angeschafft, aber zurückgelassen wurden. In dem Fall wären sie in dein Eigentum übergegangen.

Im Falle des Vermietereigentums ist es schon richtig, dass ihn eine Instandsetzungs- bzw. Ersatzpflicht träfe, etwa wenn er Kühlschrank der EBK nach Jahren seinen Dienst quittiert oder der Bodenbelag abgetreten und fadenscheinig wäre.

Badezimmermöbel, die durch eindringende Feuichtigkeit aufgequollen ersetzt werden mussten fallen hingwegen nicht darunter, handelt es sich bei diesem Schadensbild nicht um übliche Abnutzung. Ohne Überschwemmung und bei bestimmungsgemäßem Lüften und Heizen beschädigt man kein Holz derart :-)

Müsste man Wissen was genau im Mietvertrag steht. Wenn da etwas steht wie "die Möbel sind nicht Teil der Mietsache" dann hat dein Vermieter Recht, er muss nicht für Ersatz sorgen. Bei Küchen wird das zum Beispiel sehr oft so gemacht damit der Vermieter defekte Geräte nicht selbst austauschen muss.

Das was du dort gehört hast bezieht sich darauf wenn nichts weiteres im Mietvertrag steht.

Wellmom 
Beitragsersteller
 31.07.2020, 23:32

Wo du das gerade so schreibst, fiel mir eben ein, dass er damals gesagt hat, dass ich GERADE WEIL das Teil der Mietsache ist, selbst für Ersatz zu sorgen hätte. Die Miete wäre deshalb relativ niedrig gehalten, weil ich als Mieterin so viel Eigenveratwortung für den Werterhalt hätte und verpflichtend eine Hausratversicherung zu haben hätte.

Gerhart  01.08.2020, 10:51
@Wellmom

Schäden an gemieteten Möbeln deckt deine Hausrat V. nicht ab, aber eventuell deine Haftpflicht V.