Selbst Inventar in der Mietwohnung ersetzen?
Ich wohne jetzt schon sehr lange in einer privat vermieteten Wohnung. Vieles, wie die Küchenzeile mit Geräten, Bodenbeläge etc steht im Vertrag als quasi "mit-vermietet". Wenn bisher was ausgetauscht werden musste, habe ich das auf eigene Kosten selbst geregelt. Bei einem Fall hatte ich meinem Vermieter mal Bescheid gegeben - die mitgemieteten Badezimmermöbel waren durch die Feuchtigkeit aufgequollen und mussten ersetzt werden - und er hat mir damals gesagt, dass ich dafür zu sorgen hätte, dass weitervermietbares Inventar entsprechend dem im Mietvertrag angegebenen da wäre, wenn ich mal irgendwann ausziehe.
Nun habe ich woanders gehört - und ich weiß nicht, wie glaubwürdig die Quelle ist - dass ich mit der Miete auch dafür bezahle, dass das, was im Mietvertrag steht, auch nutzbar ist. Dass also bei normalem Verschleiß der Vermieter dafür zuständig wäre, soweit zumutbaren Ersatz zu stellen, dass die Wohnung genau so auch anderweitig vermietbar wäre.
Ich habe nicht vor, meinen Vermieter zu verklagen oder sowas. Es interessiert mich vor allem deswegen, weil ich ja vielleicht wirklich irgendwann mal ausziehen möchte, und dann wird es sicher wichtig, was ich denn nun als Mieter ersetzen muss und was Vermieter-Sache ist.
Weiß da jemand, was Fakt ist?
2 Antworten
Quasi mitvermietet gibt es nicht. Entweder gehören 'Küchenzeile mit Geräten, Bodenbeläge etc.' ausweislich einer Bestimmung im Mietvertrag zur Mietsache oder werden also solche rechtlich bewertet, wenn sie bei Besichtigung und Mietbeginn vorhanden waren ohne dass der VM hierüber etwas anderes gesagt hätte, etwa, dass sie vom Vormieter angeschafft, aber zurückgelassen wurden. In dem Fall wären sie in dein Eigentum übergegangen.
Im Falle des Vermietereigentums ist es schon richtig, dass ihn eine Instandsetzungs- bzw. Ersatzpflicht träfe, etwa wenn er Kühlschrank der EBK nach Jahren seinen Dienst quittiert oder der Bodenbelag abgetreten und fadenscheinig wäre.
Badezimmermöbel, die durch eindringende Feuichtigkeit aufgequollen ersetzt werden mussten fallen hingwegen nicht darunter, handelt es sich bei diesem Schadensbild nicht um übliche Abnutzung. Ohne Überschwemmung und bei bestimmungsgemäßem Lüften und Heizen beschädigt man kein Holz derart :-)
Müsste man Wissen was genau im Mietvertrag steht. Wenn da etwas steht wie "die Möbel sind nicht Teil der Mietsache" dann hat dein Vermieter Recht, er muss nicht für Ersatz sorgen. Bei Küchen wird das zum Beispiel sehr oft so gemacht damit der Vermieter defekte Geräte nicht selbst austauschen muss.
Das was du dort gehört hast bezieht sich darauf wenn nichts weiteres im Mietvertrag steht.
Schäden an gemieteten Möbeln deckt deine Hausrat V. nicht ab, aber eventuell deine Haftpflicht V.
Wo du das gerade so schreibst, fiel mir eben ein, dass er damals gesagt hat, dass ich GERADE WEIL das Teil der Mietsache ist, selbst für Ersatz zu sorgen hätte. Die Miete wäre deshalb relativ niedrig gehalten, weil ich als Mieterin so viel Eigenveratwortung für den Werterhalt hätte und verpflichtend eine Hausratversicherung zu haben hätte.