Neuen Mietvertrag erstellen, wenn Mieter Winterdienst bzw. Räumpflicht übernehmen sollen?
Ich bin Vermieter mehrerer Wohnungen und habe meine Mieter bisher von der Räumpflicht bzw. vom Winterdienst befreit. Diese Pflicht möchte ich aber jetzt auf die Mieter übertragen. Muss ich dafür extra neue Mietverträge aufsetzen für diese eine Klausel?
13 Antworten
Du kannst deine Mieter nicht von etwas „befreit“ haben, wozu sie nicht verpflichtet waren. Du willst jetzt deine Pflicht auf deine Mieter abwälzen. Das geht natürlich einseitig überhaupt nicht. Einem entsprechenden Ansinnen müssten ALLE Mieter zustimmen, ansonsten geht es nicht. Nur Einzelne oder Neuzuzüge kannst du nicht vergattern, das verstöße gegen Treu und Glauben und wäre grob unbillig. Dein Versuch wäre u. U. erfolgversprechend, wenn du einen Bonus, von sagen wir mal 20 EURO, für jeden Mieter anbötest, der dann jährlich bei der BK-Abrechnung angewendet würde. Vielleicht kannst du sie damit einfangen. Verpflichtet ist niemand einer Änderung bzw. Ergänzung des MV zuzustimmen.Eines neuen Mietvertrages bedarf es selbstverständlich erst recht nicht. Damit kannst du niemanden hinter dem Ofen vorlocken.
Tip Top. MfG
DH, schließe mich Vincero an. Sehr kompetene Antwort.
DH
Ja, wenn es im Vertrag steht. Dir dürfte aber klar sein, dass die Mieter die neuen Verträge nicht unterschreiben müssen, also solltest du es ihnen sehr schmackhaft machen.
Es reicht eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag vom.......( Datum des alten Mietvertrages)
Darin sollte klar geregelt sein, dass das Material gestellt wird und es muss auch die Versicherungsfrage geklärt sein, falls einer der Mieter beim Räumen einen Unfall hat, z.B. auf dem Eis ausrutscht.
Ich gehe davon aus, dass die bisher anfallenden Kosten auf die Mieter umgelegt wurden, das darf dann natürlich nicht leise so weiter gemacht werden.
Wenn neue Mieter einziehen, kannst du das gleich in den Vertrag mit aufnehmen.
Schriftlich sollte es auf jeden Fall im Mietvertrag enthalten sein, schon um Dich abzusichern. In unserem Mietvertrag ist es auch zusätzlich enthalten. Normalerweise ist ja lt. Gesetz der Vermieter dafür zuständig, kann es aber auf die Mieter übetragen.
Nein, die Mieter können auch einen Zusatz zum Mietvertrag unterschreiben.
Das müssen sie aber nicht.
Diese Änderung müssen die Mieter nicht übernehmen.
spielt keine rolle...
Die Frage ist 11 Jahre alt.