Schwiegersohn im Testament ausschließen
Ich lebe allein in einer Eigentumswohnung, habe zwei Kinder und ein Enkelkind. Kann ich mit einem Testament erreichen, dass mein Schwiegersohn unter keinen Umständen etwas erbt? Meine beiden Kinder sollen ihre Pflichtanteile erhalten, den Rest möchte ich meinem Enkel zukommen lassen, wenn es volljährig ist. Danke für Tipps.
8 Antworten
Wenn du eine fachmännische Auskunft möchtest und dein Testament später mal nicht für Verwirrungen und Streit sorgen soll,
dann gehe zum Notar und lasse dich beraten. Bei vielen Testamenten kommt es auch auf die Wortwahl an und manchmal können das nur ein oder zwei Wörter sein ,die vieles verändern.
Wenn Du Dein Testament so formulierst, daß der Name Deiner Tochter und die Namen Deiner Enkel erwähnt werden, so erben auch nur diese.
Meine Eltern haben ihr Haus an mich vererbt, nicht an Eheleute...., sondern nur an Frau .....
Sterbe ich, tritt die normale Erbfolge in Kraft.
Stirbt Deine Tochter oder Deine Enkel, tritt auch dann die Erbfolge in Kraft.
Ja, wenn er uneheliche Kinder hätte, treten diese auch in die Erbfolge ein.
Deine Tochter kann aber - um all dem vorzubeugen - ihren Anteil gleich an ihre Kinder überschreiben. Dann ist der Ehemann außen vor.
Dein Schwiegersohn erbt sowieso nichts von dir! Was deine Tochter allerdings mit ihrem Anteil macht - darauf hast du keinen Einfluss!
der Schwiegersohn ist doch gar nicht erbberechtigt
Wenn die Tochter (Ehefrau des Schwiegersohnes) erbt und verstirbt, tritt der Mann in die Erbfolge ein.
Natürlich kannst du dies. Dein Testament hält deinen Willen fest. Wie dein Wille aussieht kannst nur du entscheiden.
Danke für die Antwort. Also wenn meine Tochter sterben sollte, bekommt er doch etwas... auch das wollte ich eigentlich vermeiden. Er würde dann auch sein eigenes Kind erben, falls dieses nicht verheiratet ist bzw. Kinder hat, oder?