Enkelkind mit in den Urlaub ?

5 Antworten

Ne Reise nach Malta oder Zypern ist was anderes als Ägypten. Habt ihr eure Tochter und den Noch-Schwiegersohn denn vor dem Buchen darüber informiert, dass ihr mit dem Enkel nach Ägypten wollt?
Gegen den Willen der Eltern könnt ihr ihn jedenfalls nicht mitnehmen.
Ihr könntet ihnen aber das Hotel, die nähere Umgebung usw zeigen. Online gibt's da genug Seiten. Vielleicht entscheiden sie sich ja dann doch noch anders. Wenn nicht, bleibt ihr Wohl auf dem Ticket sitzen.

Zu Euren Fragen:

Nein, ihr könnt den Enkel gegen den erklärten Willen eines Sorge- bzw. Aufenthaltsbestimmungsberechtigten nicht mit in den Urlaub nehmen.

Wenn Ihr es trotzdem versucht, müsst Ihr damit rechnen am Flughafen in Haft genommen zu werden, sofern der Schwiegersohn eine entsprechende Strafanzeige stellt. Der Enkel wird dann vom Jugendamt in Obhut genommen und den Sorgeberechtigten rückgeführt, Ihr sitzt erstmal ein paar Tage in U-Haft ein. Danach läuft dann das entsprechende Strafverfahren gegen Euch.

Ohne entsprechende Vollmachten kann Euch auch in Ägypten die Einreise verweigert werden, dann geht es direkt mit dem Flieger wieder zurück nach Hause.

Und mal so am Rande: ihr vereinbart Malta oder Zypern, bucht aber Ägypten? Da käme ich mir auch veräppelt vor, Vorbehalte gegen Ägypten als Urlaubsland halte ich auch nicht für unberechtigt.

Für die Zukunft: schriftliche Vereinbarung und Vollmacht mit klaren Regeln (wer entscheidet z.B. am Urlaubsort über medizinische Behandlungen usw., Zielort, sonstige Modalitäten).


ElkeNieswandt 
Beitragsersteller
 07.09.2016, 13:36

Meine Tochter, bei der das Kind lebt, ist damit einverstanden.

WetWilly  07.09.2016, 13:40
@ElkeNieswandt

Wie ich bereits schrieb - das genügt nicht. Ohne Zustimmung des Vaters macht Ihr Euch strafbar.

Und: ohne schriftliche Vollmacht (Achtung: über die notwendigen Formvorschriften bei der ägyptischen Botschaft erkundigen) beider Eltern würden Euch die ägyptischen Behörden sowieso nicht einreisen lassen.

Wenn er (auch) das Sorgerecht hat oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann er die Reise untersagen. Wenn ihr trotzdem fliegt ist das Kindesentziehung und kann bestraft werden.

Ihr solltet in solchen Fällen eh immer eine Reisevollmacht dabei haben + Übertragung der Aufsichtspflicht, Vollmacht für einen möglichen Arztbesuch/ eine Krankenhausbehandlung etc.. Die lasst Ihr Euch, bevor Ihr bucht, von beiden Elternteilen unterschreiben.

(Außerdem besteht in der heutigen Zeit, aufgrund der politischen Lage, wirklich ein Unterschied zwischen Urlaub auf  Malta/Zypern und Urlaub in Ägypten.)


Na ja, Malta und Zypern ist was anderes als Ägypten...

Aber ihr habt es es ja sicher schon Anfangs Juni mitgeteilt, dass es Ägypten wird und nicht Zypern ?  Oder?


ElkeNieswandt 
Beitragsersteller
 07.09.2016, 13:34

Wir haben ihm nie zugesichert, das wir nur nach Malta oder Zypern ( es waren nur Vorschläge )fliegen. Er hat auch nie wieder nachgefragt.

MaggieundSue  07.09.2016, 13:48
@ElkeNieswandt

"Er hat auch nie wieder nachgefragt."...........

Papa hat aber mehr zu sagen als ihr......

Wenn beide das Aufenthaltsbestimmungrecht haben, müssen sie beide zustimmen, meine ich.

Ich schaue nochmal nach.

Grautvornix  07.09.2016, 13:49

Ist so, kann nur ein Familiengericht ändern, ob es Ausnahmen für einen Urlaub gibt, kann ich nicht sagen, denke aber nicht.

Ein Anruf bei dem zuständigen Familiengericht kann das klären.

Grautvornix  07.09.2016, 13:50
@Grautvornix

Über Ägypten wäre ich auch nicht begeistert.