Schwester wurde wegen Warenbetrug angezeigt?
Hallo, ich bin 18 Jahre alt und meine kleine Schwester, die 15 ist, hat gestern eine Vorladung von der Polizei bekommen, weil sie auf eBay Kleinanzeigen Sachen verkauft hat, die sie gar nicht besitzt, Schaden liegt auf ca. 1.800€ (Sie hat jeden “Opfer” ca. 25-70€ abezockt, es waren also viele). Sie hat sich das Geld per PayPal Freunde&Familie überweisen lassen. Natürlich hat sie das ganze Geld schon ausgegeben, also hat sie die 1.800€ nicht mehr.
Nun zu meiner Frage: Meine Schwester ist 15, wurde noch nie vorbestraft oder so also ist das ihr erstes mal. Was für eine Strafe wird sie bekommen? Bekommt sie eine Geldstrafe? wenn ja, wie hoch ungefähr? Kommt das in ihr Führungszeugnis? Muss sie Sozialstunden machen? Wenn ja, wie viele?
Vielen dank für eure Antworten schon mal.
16 Antworten
Da teilen sich zwei einen Account?
Du bekommst mindestens Sozialstunden und die Beträge müssen sicherlich zurückgezahlt werden. Freue dich jetzt schon auf den Besuch der Jugendgerichtshilfe.
Und Ja, das wird natürlich vermerkt. Immerhin ist das keine geklaute Tafel Schokolade. Hier ist eindeutig eine hohe Kriminalität zu erkennen.
Weil ich nicht an die Shwester glaube, sonder das du es selber bist. (Was aber eigentlich auch egal ist.)
Ich war vor 4 Jahren 15, was man auch bei meinen älteren Fragen sehen kann ;)
Nagut, das habe ich übersehen. Sorry.
Interessant ist aber, das du nicht mehr Sorgen oder Nachfragen ast. Und das nicht nur bei mir, sondern auch bei keinem anderen User.:)
Ist mir auch aufgefallen!
Deine Schwester kann einiges dazu beitragen, damit es möglichst glimpflich wird. Wenn sie sich kooperativ zeigt, von sich aus Schadensrückerstattung anbietet (wird sie eh müssen), Reue zeigt, klar macht, dass es keine Wiederholung geben wird.
Bei Strafmaßnamen für Jugendliche geht es immer in erster Linie um den erzieherischen Effekt. Es geht nicht darum, jemandem die Zukunft zu verbauen aber deutlich in die Schranken zu weisen.
Mit Sozialstunden muss sie rechnen und natürlich muss sie den entstandenen Schaden ersetzen. Einen Eintrag in das Führungszeugnis gibt das nicht. https://www.juraforum.de/ratgeber/strafrecht/was-steht-im-fuehrungszeugnis-und-wie-lange
Wird wohl auf Gewerbsmäßiger Betrug hinaus laufen und da durch wird es eine höhere Strafe geben.
Geh davon aus, das du von Sozialstunden bis hin zur Haftstrafe rechnen kannst.
Leider wird sie viel zu wenig bekommen- wohl nur ein paar Sozialstunden und das Geld muss zurück gezahlt werden (da werden noch Zivilklagen auf sie zukommen)
Klar kommt das ins Führungszeugnis !
Klar kommt das ins Führungszeugnis !
Eher nicht. Dazu müsste schon eine Jugendstrafe verhängt werden, was hier extrem unwahrscheinlich ist.
Erziehungsmaßregeln nach § 9 JGG oder Zuchtmittel nach § 13 JGG landen nicht im Führungszeugnis.
Erziehungsmaßregeln nach § 9 JGG oder Zuchtmittel nach § 13 JGG landen nicht im Führungszeugnis.
(1) In das Erziehungsregister werden die folgenden Entscheidungen und Anordnungen eingetragen, soweit sie nicht nach § 5 Abs. 2 in das Zentralregister einzutragen sind:
...
2.die Anordnung von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln sowie eines diesbezüglich verhängten Ungehorsamsarrestes (§§ 9 bis 16 des Jugendgerichtsgesetzes), Nebenstrafen oder Nebenfolgen (§ 8 Abs. 3, § 76 des Jugendgerichtsgesetzes) allein oder in Verbindung miteinander,
https://dejure.org/gesetze/BZRG/60.html
Und bestimnte Stellen fragen das auch ab, auch wenn nicht im Führungszeugnis..
Es ging ums Führungszeugnis, nicht um das BZR oder Erziehungsregister.
Richtig, hab ich ja auch geschrieben, oder etwa nicht?
Die Fragestellerin meint aber wohl , dass das diese Straftat später keiner mehr nachsehen kann..
Realitöt ist aber: Bewerbung beim Staat kann die sich sparen, das wird nichts auch mit "sauberen" Führungszeugnis! Die meisten kennen doch nur "Führungszeugnis" und wissen gar nichts vom BZR/Erziehungsregister. ..
Sorry, dann verstand ich dich miss.
Okay, danke euch für die Verbesserung.
Jugendstrafrecht sieht keine Geldstrafen vor. Da gibt es Sozialstunden, Seminare, Schulungen, Kurse.
Zivilrechtlich kann man sie aber zu Schadensersatz verpflichten.
In welchem Maße das passiert, kann man hier kaum beurteilen. Da zählt der ganze Sachverhalt und auch ihre Einstellung zur eigenen kriminellen Energie.
Gruß S.
Wird das in ihr Führungszeugnis eingetragen?
Nein
Wieso jetzt “Du”?