Beschuldigung von Unterschlagung am Geldautomat

10 Antworten

Kann die nicht viel sagen, aber "zurückzahlen und gut is", tritt sicher nicht ein! Bei der Vorladung ehrlich bleiben, sowie höflich. Und mit einer Geldstrafe muss er absolut zufrieden bleiben!

Er hat als er Geld abholen wollte, 60 Euro im Ausgabeschlitz gefunden und diese mitgenommen. Er weiß, dass es nicht richtig war, aber in diesen Moment dachte er nicht viel nach und nahm es einfach.

Ja, genau das nennt sich Unterschlagung. Auf die Summe kommt es nicht an.

Also sollte er sich den Folgen stellen, wenn er schon so etwas macht.

Oder eben einfach Reue zeigen, zurückzahlen und somit ist alles gut?

Das ist ein guter Ansatz - und selbstverständlich sollte eine persönliche Entschuldigung beim Opfer drin sein.

Tjenemit 
Beitragsersteller
 19.04.2013, 07:00

Er weiß ja nicht, wer das Geld vergessen hat, denn als er es entdeckte, war er allein.

Kann man über die Polizei Kontakt mit dem Opfer aufnehmen?

abergern  19.04.2013, 07:05
@Tjenemit

Er weiß ja nicht, wer das Geld vergessen hat, denn als er es entdeckte, war er allein.

Automaten ziehen nach einigen Sekunden das Geld wieder ein, wenn es nicht gezogen wird - also MUSS er den vorigen Kunden beobachtet haben.

Durch die Automatenprotokolle und die Videoüberwachung dürfte das auch zweifelsfrei feststellbar sein - da hilft kein Herausreden.

In diesem Falle hätte er auch das Geld ziehen und dem Kunden hinterher rennen können.

Jetzt kann er sich nur direkt an die Bank wenden und das Geld zurück geben (das hätte er SOFORT machen sollen).

Tjenemit 
Beitragsersteller
 19.04.2013, 07:10
@abergern

Ich kann ihn da nur glauben, weil er sonst ein sehr ehrlicher Mensch ist und ich ihn sowas auch nicht zutrauen würde (absichtlich nichts zu sagen).

Trotzdem Danke für deine Antworten! :)

Zunächst einmal ist festzuhalten, daß er sich strafbar gemacht hat. Und er ist sich dessen auch mit Sicherheit bewußt. Es handelt sich eben auch eindeutig um eine Straftat, die verfolgt wird. Der Betrag spielt dabei zunächst einmal keine Rolle. Ganz sicher ist m.E. auch die Beweislage, da Geldautomaten videoüberwacht sind. Natürlich wirkt sich Reue positiv auf die Strafe aus, die aber wohl nicht so ausfällt, daß sie im Strafregister eingetragen wird. Sie erscheint dann aber auf jeden Fall dann, wenn ein behördliches Führungszeugnis verlangt würde.

Reue zeigen und zurückzahlen ist schon mal ne super Idee. Damit macht er es wenigstens auf keinen Fall schlimmer. Ganz abgesehen davon, daß die Bank das Geld von ihm einklagen wird, wenn er es nicht freiwillig heraus rückt. Die Rückzahlung des Geldes macht die Straftat allerdings nicht ungeschehen. Die ist schließlich schon passiert und vollendet. Es kann sich nur positiv auf das Strafmaß auswirken.

Akteneinsicht, Anwalt und den ganzen Kram kann er sich sparen. Wenn die Summe stimmt, ist das eine absolut klare Sache, wo man in die Details nicht weiter einsteigen braucht. Immerhin wird es ja sogar einige Photos von der Tat geben. Klarer gehts nicht.

Bei einem sehr wohlwollenden Staatsanwalt kann er Glück haben und das Verfahren wird nach Zahlung einer Geldauflage gemäß § 153a StPO eingestellt. Hier kann etwas Reumütigkeit - vielleicht auch ein Entschuldigungsschreiben an die Bank - ganz sicher nicht schade. Wenns dumm läuft, wird er mit einer Geldstrafe von ca. 1 Netto-Monatseinkommen rechnen müssen.

einen Eintrag imn Führungszeugnis wird es totsicher nicht geben, sofern er nicht vorher schon mal aufgefallen ist.

wenn geld nicht aus diesem "geldausgabeschlitz" genommen wird, zieht der automat es ziemlich schnell wieder ein. also war der mensch, dem das geld gehoerte, noch nicht wirklich weit weg! dein freund haette hinterher laufen und ihm das geld geben koennen, anstatt es einzustecken!! soweit die notwendige moralpredigt. ich wuerde mich anwaltlich beraten lassen, wie in diesem fall vorzugehen ist. mit "einfach geld zurueckzahlen" wird es aber nicht getan sein. dafuer wird es schon irgendeine form der "bestrafung" geben (aber bei der hoehe der summe wohl ganz sicher keine freiheitsstrafe)