Schwerbehindertenausweis: Hilfreich oder hinderlich?

5 Antworten

Ein Arbeitgeber darf Sie als Stellenbewerber bei einer Einstellung, nicht wegen einer Behinderung benachteiligen. Das heißt: Die Behinderung darf nicht das Motiv der Ablehnung des Bewerbers sein. Eine Behinderung ist dabei jede Einschränkung, die auf physische, geistige oder psychische Beeinträchtigung zurückzuführen ist und mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.

Der Haken: Fragt der Arbeitgeber Sie im Bewerbungsgespräch gezielt nach bestimmten Krankheiten, kann ohne weiteres der Eindruck entstehen, dass Sie als Bewerber "durch die Blume" nach einer bestehenden Behinderung gefragt werden, um die Einstellungsentscheidung letztlich doch anhand dieser Diskriminierungsmerkmals gegen Sie zu treffen. Um das Risiko einer AGG - Klage zu vermeiden, sollten der Arbeitgeber daher in Vorstellungsgesprächen und Personalfragebögen auf Fragen nach Krankheiten verzichten. Es sei denn, eine der folgenden Ausnahmen greift: Denn in bestimmten Fällen sind Bewerber verpflichtet, krankheitsbedingte Umstände ungefragt offenzulegen, z. B. wenn " eine krankheitsbedingte Verhinderung an der Erbringung der Arbeitspflicht bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses besteht (z. B. Alkoholabhängigkeit eines Kraftfahrers); "eine ansteckende Krankheit vorliegt, die der Durchführung des Arbeitsverhältnisses rechtlich oder tatsächlich entgegensteht (z. B. wegen Ansteckungsgefahr); "eine Erkrankung besteht, die offenkundig zur dauerhaft fehlenden Eignung für die Beschäftigung führt (z. B. Mehlstauballergie eines Bäckers). Wenn Sie solche Gründe anführen, ist die Frage nach bestehenden Krankheiten (oder Allergien) erlaubt.

Also erst mal muss jede Firma die eine gewisse Anzahl an Mitarbeitern hat auch einen Behindertenplatz einrichten. Das ist nicht nur beim öffentlichen Dienst so. Und ich finde es keineswegs einfacher einen Job zu finden nur weil man einen Schwerbehindertenausweis hat. Die meisten solcher Stellen sind eh besetzt und dann kommt es auch trotzdem auf die Fähigkeiten an. Davon abgesehen wurde das Gesetz geändert so das der besondere Kündigungsschutz erst mal ausgesetzt wurde, weil halt in vielen Firmen das vorurteil gilt wer einen Schwerbehindertenausweis hat ist öfter krank, dabei ist meist das Gegenteil der Fall. Dann ist es auch so das man trotzdem seine Leistung bringen muss, keiner wird dich für einen Job einstellen für den du nicht geeignet bist, ob nun mit oder ohne diesen Ausweis. Die Chancen sind also keineswegs besser. Und man sollte froh sein wenn man gesund ist und keinen Ausweis braucht. Viele Firmen zahlen nämlich immer noch lieber die Strafen anstatt jemanden der krank ist einzustellen.

Rosy19747  12.07.2018, 17:43

Das stimmt so nicht. Ich habe von ca. 20 Vorstellungsgesprächen, die ich wegen dem Ausweis hatte, 2 Zusagen bekommen. Das hätte ich ohne Ausweis nicht geschafft.

MichaelSelm  27.06.2011, 18:26

Hallo Anna ich gebe dir im großen und ganzen Recht.

Aber wenn auch der besondere Kündigungsschutz "ausgesetzt" wurde. So kann der Arbeitgeber nicht ohne weiteres einen Schwerbehinderten so einfach kündigen, wie einen anderen Arbeitnehmer.

Ohne Zustimmung der betreffenden staatlichen Stellen ist das nicht möglich.

Außerdem bestehen mit Ausweis, auch eine ganze Reihe weiterer Möglichkeiten Tätigkeiten ab zu lehnen, die man ohne Ausweis nicht ablehnen kann. Da ja der Nachweis dazu dann fehlt.

Anton96  28.06.2011, 07:53
@MichaelSelm

"Aber wenn auch der besondere Kündigungsschutz "ausgesetzt" wurde. So kann der Arbeitgeber nicht ohne weiteres einen Schwerbehinderten so einfach kündigen, wie einen anderen Arbeitnehmer.

Ohne Zustimmung der betreffenden staatlichen Stellen ist das nicht möglich."

Es stimmt zwar das die Zustimmung des Integrationsamt benötigt wird, aber die sind verpflichte zu zu stimmen wenn aus Gründen gekündigt wird die nichts mit der Behinderung zu tun haben. Bei Betriebsbedingten Kündigungen z.B müssen die Zustimmen, die habe da noch nciht einmal die Möglichkiet zu überprüfen ob das nicht nur ein Vorgeschobener Grund ist. In der Realität kann man einen Mitarbeier mit Behinderung oft genau so schnell los werden wie einen Mitarbeiter ohne Behinderung. Den einzigen Nachteil den der Arbeitgeber wirklich hat ist das es eine Arbeitswoche Sonderurlaub im Jahr für Menschen mit Behinderung gibt,

Deine Frage ist nicht einfach mit Hilfreich, oder Hinderlich zu beantworten.

Es kann jemand einen sehr hohen Grad der Berhinderung (GdB) haben und zusätzlich Merkzeichen wie "G", "AG", oder anderes. Und trotzdem ist er in seinem Beruf 100 % Profi und einsetzbar.

Beispiel:

Jemand hat beide Füße, oder Beine bei einem Unfall verloren. Sicher wird er, trotz Prothesen, Probleme haben als Briefträger, oder Beschäftigter in anderen Berufen, bei denen das Laufen im Vordergrund steht, Erfolg zu erreichen.

Aber mit einem entsprechend eingerichteten Arbeitsplatz und entsprechendem Rollstuhl usw. kann er ohne weiteres ein sehr guter Verwaltungsachbearbeiter, oder anderes sein.

Man kann jetzt noch sehr viel philosophieren und andere Beispiele bringen.

Eine klare Antwort können sie nicht geben. Lediglich die eigene Erfahrung in Einzelfällen können sie darstellen.

Unter Hilfreich würde ich als Stichpunkte einordnen:

Nicht nur der öffentliche Dienst, sondern auch alle anderen Betriebe haben ab einer bestimmten Betriebsgröße die Pflicht Behinderte ein zu stellen. Sonst müssen sie auch Strafen zahlen.

besonderer Kündigungsschutz

Anspruch auf Leistungen der beruflichen Eingliederung

zusätzlicher Urlaub

ggf. mögliche steuerliche Vergünstigungen

Befreiung von der GEZ je nach Behinderung

Anspruch auf Sitzplatz im ÖPNV

usw. usw.

Unter Hinderlich würde ich bennen:

Das das Alter eine Rolle spielt. Und in Verbindung damit die Art der Behinderung.

Da mit meine ich:

Wenn z. B. eine Behinderung äußerlich nicht unbedingt ersichtlich ist und es sich um Personen zwischen 15 Jahren und 50 Jahren handelt.

Der Gegenüber sieht eine Person, egal in welchem Alter. Und erwartet auch eine entsprechende Leistung. Geistig, wie körperlich.

Diese ist aber nicht gegeben. Und das wird durch den Schwerbehindertenausweis dokumentiert.

Daher geschieht es nicht einmal selten, das jüngere Leute ihre Schwerbehinderung verschweigen und den Ausweis als hinderlich ansehen. Da sich immer auch weitere Bewerber auf eine Stelle gemeldet haben, die nicht behindert sind.

Und leider ist es so, das Betriebe teilweise dann den Behinderten nicht einstellen. Selbst wenn sie ggf Strafgelder zahlen müssen.

Solche Betriebe rechnen einfach in Euro.

Sie sagen sich das der Behinderte weniger Leistung bringt, schwerer zu kündigen ist und auch noch mehr Urlaubsanspruch hat. Außerdem kann sich seine Behinderung verschlimmern und er hat mehr Krankheitstage.

Also nehmen sie lieber den anderen Bewerber der (in ihren Augen) mehr Leistung bring. Damit mehr Umsatz, oder was auch immer. Er hat weniger Urlaubsanspruch und kann leichter gekündigt werden. Und die Wahrscheinlichkeit hoher Ausfallzeiten ist geringer.

Ich denke meine Beispiele können dir einen kleinen Einblick geben.

Ich würde einem Behinderten immer empfehlen zu seiner Behinderung zu stehen und den Ausweis dazu zu nutzen.

Hat man mit einem Schwerbehindertenausweis bessere Chancen eingestellt zu werden? Nein eher schlechtere, das erkennt man auch daran das die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Behinderung höher ist als bei Menschen die keine haben.

Was du da über den öffentlichen Dienst schreibt stimmt nur Begrenzt, auch dort gibt es Personalverantwortliche die nur sehr ungern Behinderte einstellen, die erfüllen zwar meistens die Quote, aber das Bedeutet noch lange nicht das man dort als Bewerber mit Behinderung bessere Chancen hat. Die Strafe müssen übrigens alle Betribe ab einer Bestimmen Größe Zaheln die ihre Behindertenqoute nicht erfüllen, aber die Strafabgabe ist seher überschaubar und wird ehger nicht dazu führen das Behinderte deshalb eingestelt werden.

Im öffentlichen Dienst ist es hilfreich als Schwerbehinderter anerkannt zu sein, denn bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte bevorzugt. Nicht umsonst ist die Beschäftigungsquote im öff. Dienst fast doppelt so hoch, wie es das Gesetz eigentlich vorschreibt.