Einstellungsverfahren im öffentlichen Dienst?
Ich habe vom öffentlichen Dienst eine Zusage erhalten. Dann habe ich gemeinsam mit meinem künftigen Chef den Antrag auf Einstellung ausgefüllt, der noch von der Personalabteilung genehmigt werden muss.
Meine Frage: Kann mir die Personalabteilung noch einen Strich durch die Rechnung machen? Ich musste angeben, ob ich in einer Links- oder Rechtspartei, in einer islamischen Partei oder bei Scientology bin. Außerdem musste ich mein Führungszeugnis anfordern. Ich aber bin weder in einer Partei noch vorbestraft.
Sämtliche Vorstellungsgespräche, die nach der Zusage erfolgten, habe ich abgesagt. Nun kommen wir aber doch Bedenken.
Sind diese berechtigt?
5 Antworten
Hast du die Zusage schriftlich? Im Regelfall erfolgt nach der Auswahl und einer mündlichen (vorbehaltlichen) Zusage erst die Beteiligung des Personalrat, Frauenvertretung, Schwerbehindertenvertretung. Anschließend warten einige Behörden noch 2 Wochen ab, ob einer der anderen Bewerber gegen die Auswahl klagt. Wenn keine Klage kam und die o. g. Gremien zugestimmt haben (wenn das Verfahren nach deren Ansicht ordentlich gelaufen ist und wirklich der geeignetsten Bewerber ausgewählt wurde), ist alles i. O, Einstellung kann erfolgen.
So läuft es zumindest in Berlin. Ich empfehle künftigen Mitarbeitern immer erst abzuwarten, bis das obige Verfahren durch ist, auch wenn wirklich nur in den seltensten Fällen Probleme auftauchen.
Die Personalabteilung und der Personalrat hat die Gesamtverantwortung für das Personalwesen.Das kann bedeuten,das einem Einstellungsbegehren von einer Abteilung ,vertreten durch einen Amtsleiter oder Teamleiter nicht entsprochen werden kann.Dies können schwebende Verfahren sein,wenn ein Wiedereintritt notwendig wird,ausgesprochene Kündigungen unwirksam sind,oder eine interne Besetzung notwendig wird.Ich verstehe es so,das Du grundsätzlich die Bereitschaft signalisiert bekommen hast,Dich einzustellen.Die weiteren Gespräche dienen der Vertiefung.Zum Zeitpunkt,zum Aufgabengebiet.Nun hilft Dir entweder die Flucht nach vorne,ruf Deinen Chef in spe an,beantworte die Fragen und entschuldige Dich vor allem,das Du Dich nicht gemeldet hast.Im öffentlichen Dienst gelten strengere Regeln ,diese sind aus der besonderen Loyalitätspflicht heraus begründet.Es hat nichts mit einem Argwohn gegen Dich persönlich zu tun.Die andere Möglichkeit wäre,das Du Abstand davon nimmst,die Stelle anzutreten.Du hast keinen Arbeitsvertrag unterschrieben,musst also gar nichts tun.Ich tendiere zu letzterem.Zu verfahren ist die Situation.Beste Grüße
Ach ja, die Vorstellungsgespräche, die ich nach dieser Zusage absagte, hatte ich in anderen Firmen und nicht dort. Das waren völlig andere Jobs. Ich habe mich selbstverständlich auch woanders noch beworben. Vielleicht hat dich das irritiert.
Du hast alle weiteren Gespräche abgesagt ?! Du kannst nun höchstens noch meinen,bei anderen,das ich Deinen Ausbruch verstehe könnte.() Dann wirst Du quasi eingestellt sein,und nur theoretisch kommt das in Frage was ich Dir schilderte.Dann geht es eben nicht um weitere Gespräche,was Du mißverständlich rübergebracht hast.
Das hat es in der Tat.^^
Sorry, ich dachte, du würdest mich vera. wollen.
@von jerkfun,was ein bla bla ...alles und nix..Halbwissen ist schlimmer als nix wissen
Wer bist Du denn? Was ist daran Halbwissen?!
Sofern du bereits eine schriftliche Zusage hast, dann brauchst du dir keine Gedanken machen. So wie du schon alles beschreibst, steht deiner Aufnahme nichts mehr im Wege. Bei uns läuft das generell so ab(Stadtverwaltung):
- Ein Jahr im Voraus schreiben wir eine Stellenausschreibung
- Bewerbungseingang, Erfassung der Bewerbungen
- Überprüfung der Bewerbungen/Aussortieren
- Einladung zum Vorstellungsgespräch
- Zusage über Ausbilder
- Ausbildungsvertrag bei der Personalabteilung unterschreiben
Voraussichtlich wird auch noch eine Untersuchung beim Behördenarzt oder beim Gesundheitsamt erforderlich sein.
Außerdem benötigst du auch das erweiterte Führungszeugnis.
Wenn keine Eintragungen im Führungszeugnis vorliegen und du auch keine chronische Erkrankung hast, dürfte deiner Einstellung nichts im Wege stehen.
wenn du eine schriftliche Zusage hast ...dann hast du die stelle...
mach dir keine sorgen ....aber fragen sind erlaubt....
alles glück und viel erfolg
Aber wenn ich jetzt vorbestraft oder in einer Partei wäre, (was ich nicht bin), dann könnte die Personalabteilung noch "nein" sagen, oder?
du bist es nicht .....also kann dir keiner was nachsagen...
wenn dem so wäre....ja dann könnte die Personalabteilung, wenn sie das heraus gefunden hätte ..
im führungszeugnis oder soooo
Hä? Für was soll ich mich entschuldigen? Ich habe mich bei meinem Chef gemeldet, als er mir zusagte. Wir haben den Antrag auf Einstellung ausgefüllt. Ich musste meine Steuer-ID, meine Bankverbindung und diverse andere Sachen angeben. Er sagte, wir sehen uns am 01.12. um 9.00 Uhr. Von einem Gespräch mit der Personalabteilung war und ist nie die Rede gewesen.
Wo ist die Situation verfahren? Weitere Gespräche????? Fantasierst du? Ich soll von dieser Stelle Abstand nehmen? Spinnst du?
Ich habe nur gefragt, ob es theoretisch sein kann, dass die Personalabteilung NEIN sagt - mehr nicht. Da ich keinen "Dreck am Stecken" habe, gehe ich davon aus, dass sie es nicht tun wird. Aber ich wollte nur wissen, ob und aus welchen Gründen diese ihre Zustimmung weigern kann.