Zuschuss Kinderbetreuung Öffentlicher Dienst

1 Antwort

Der TV-L sieht so etwas leider nicht vor; das wäre eine reine freiwillige zusätzliche Leistung des ArbG, die steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden könnte.

Du kannst einen Antrag stellen, aber ich denke, daß der Zuschuß nicht bewilligt wird, da aus Gleichbehandlungsgründen dann allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses gewährt werden müsste; evtl gibt es eine diesbezügliche Betriebsvereinbarung mit dem Betriebs-/Personalrat.

In der freien Wirtschaft trifft man diese freiwillige Leistung des ArbG jedoch zunehmend an.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kannst Du das ggf. bei der Einkommensteuer geltend machen.

Es können allerdings, unter gewissen Voraussetzungen, solche Kosten durch das Jugendamt bezuschußt werden - wende Dich daher an das zuständige örtliche Jugendamt.

AnBey 
Beitragsersteller
 25.03.2015, 14:46

Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Hat mir sehr geholfen.