Muss der öffentliche Dienst schwerbehinderte Menschen zum Vorstellungsgespräch einladen?

7 Antworten

Hallo Hallo,

Hast Du vielleicht auch daran gedacht, dass sich ein anderer Schwerbehinderter (oder vielleicht gleich zwei oder drei) beworben hatten, die die Voraussetzungen noch besser als Du erfüllt? Oder, die vielleicht schon bei diesem Arbeitgeber ein Praktikum oder so was gemacht haben?

Im 'Normalfall' wirst Du schon als Schwerbehinderter bei Ausschreibungen im Öffentlichen Dienst berücksichtigt und eingeladen werden, aber ein Anrecht besteht darauf wohl nicht. Und Öffentliche Arbeitgeber haben auch Justitiare und Schwerbehinderten-Vertretungen, also da würde ich mal darauf setzen, dass die sehr gute Gründe hatten, Dich nicht einzuladen. Ein Öfftenlicher Arbeitgeber wird immer vermeiden, dass er sich angreifbar macht, und in diesem Fall würde auf die oben genannten Gründe setzen.

Versuchs doch nochmal woanders.

Du hast gute Zeugnisse und ich bin sicher: das wird schon klappen.

wünsche viel Erfolg beim nächsten Mal!

EHECK


Hallo1991du 
Beitragsersteller
 06.12.2015, 15:11

Ne habe ich nicht

Der öffentliche Dienst muss einem zum Vorstellungsgespräch einladen, sofern man für den Job qualifiziert ist. Wie es bei jemanden aussieht, wenn jemand sich auf einen Ausbildungsplatz bewirbt und nur das Schulzeugnis nachweisen kann, weiß ich nicht.

Ich kann nur für mich sprechen: Es kam nicht oft vor, aber gelegentlich, dass ich nicht eingeladen wurde, obwohl ich qualifiziert war. Theoretisch gesehen, kann man klagen und mehrere Monatsgehälter kassieren. Das hab ich aber nicht gemacht, weil man sich seinen Namen kaputt macht. Ich kann mich doch nicht auf eine Dienststelle bewerben, die ich vorher verklagt habe.

Dann habe ich mindestens 2 Mal erlebt, dass man mich widerwillig eingeladen hat, damit ich sie nicht verklagen kann. Eine Stelle wollte mich ernsthaft dazu überreden, beim gegenwärtigen Arbeitgeber zu bleiben und fragte mich über Dinge, die sie mich nie hätte fragen dürfen (Krankenstand, etc..). Die Schwerbehindertenvertretung saß wie ein Osterhase daneben und tat nichts. Ein andere Mal spielte der Chef gelangweilt mit dem Stift.

Ehrlich gesagt: Die beiden Vorstellungsgespräche haben mich noch mehr geärgert, als eine Absage, denn man vertut seine Zeit und Geld (Fahrtkosten) für nada.

Klare Antwort: NEIN!

Bei gleicher Eignung und Qualifikation sind behinderte Menschen zu bevorzugen. Wenn dieses Kriterium jedoch nicht erfüllt ist, kann dir auch abgesagt werden. Ein generelles Recht, welches dir in jedem Fall ein Vorstellungsgespräch sichern sollte, gibt es nicht. 

Auch hier gilt der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz. Du darfst als Behinderter nicht benachteiligt werden. Daraus ist jedoch nicht abzuleiten, dass du als Behinderter gegenüber anderen Bewerbern mit höherer Qualifikation oder Eignung zu bevorzugen wärst. 

Hallo1991du 
Beitragsersteller
 05.12.2015, 22:23

Hm ich erfülle jedes Kriterium schon komisch. Meine Noten sind jetzt nicht die besten aber das kann ich nicht ändern. Immerhin hab ich die mittlere Reife. Das im ÖD keine Schwerbehinderte eingeladen werden müssen ist mit verlaub gesagt ein Witz. Wir haben einen ganz klaren Nachteil gegenüber euch. Ich will nur das man mir wenigstens eine Chance gibt mich persönlich vorzustellen.

Ich habe 3 verfickte Tage in diese Bewerbung investiert. Ich habe die Bewerbung dreimal von Profis gegenlesen lassen. Nur um dann eine unpersönliche Absage zu kassieren? Wird den Fleiß gar nicht belohnt?

Sorry ist nicht gegen dich aber ich bin grad etwas auf 180.

Interesierter  05.12.2015, 22:36
@Hallo1991du

Was weisst du denn über diese Ausbildungsstelle? Wie viele Azubis werden dort pro Jahr eingestellt? Nehmen wir mal an, es sind 2 Stellen zu vergeben. Wie viele Bewerbungen gehen ein? 30, 40 oder noch mehr? Gehen wir der Einfachheit wegen einfach mal von 20 Bewerbern aus. 

Das übliche Verfahren sieht so aus, dass die 3- bis 4-fache Zahl der Stellen an Bewerbern zum Gespräch eingeladen werden. Folglich ist in der ersten Sichtung mit 12 bis 14 Absagen zu rechnen. Nur die 6 bis 8 besten erhalten überhaupt eine Einladung. Nun stellt sich die Frage, an welcher Stelle in der Reihe der Qualifikationen du standest. 

Sicherlich gab es ein paar Bewerber mit Abitur oder Fachhochschulreife. Deren Qualifikation ist eindeutig höher. Weiter schreibst du, deine Noten seien nun nicht die besten. Was das tatsächlich bedeutet, kann ich nur erahnen. Ich gehe mal davon aus, dass deine Noten mittelmäßig sind und du so irgendwo um einen Schnitt von 2,5 herum liegst. Das ist normaler Durchschnitt. 

Nehme ich also an, von den 20 Bewerbern haben 5 Abitur oder Fachhochschulreife und der Rest hat Realschule. Dann müsstest du bei den Realschülern mindestens unter den besten 3 sein, um eingeladen zu werden. Mit einem angenommenen Schnitt von 2,5 bist du sicherlich nicht unter den ersten 20% der Realschüler. 

Im Übrigen möchte ich dir Eines mit auf den Weg geben. Es wäre unfair, wenn man dich trotz geringerer Qualifikation anderen nicht behinderten Bewerbern gegenüber bevorzugen würde. Genau das aber forderst du. 

Hallo1991du 
Beitragsersteller
 05.12.2015, 22:44
@Interesierter

Jo ok das habe ich verstanden. Ich will nicht bevorzugt werden aber es ist echt frustierend keinen Job zu bekommen. Mir gehts deswegen echt egrade nicht gut. Abitur gleich besserer Bewerber aha. Ich beginne zu erahnen warum so viele heutzutage Abitur wollen: Warum machen Abiturienten überhaupt ne Ausbildung? Die sollen studieren!

Interesierter  05.12.2015, 22:55
@Hallo1991du

Das kann ich gut verstehen. Um ehrlich zu sein, sind die Möglichkeiten begrenzt. Das ist frustrierend. 

Als Tipp kann ich dir nur auf den Weg geben, dass du die Anforderungsprofile sehr genau studieren solltest. Leider schreibst du nicht, welcher Art deine Behinderung ist und in welcher Weise sie dich evtl. einschränken würde. 

Hier solltest du gezielt auf die Suche nach Stellen gehen, bei denen deine Einschränkungen möglichst nicht ins Gewicht fallen. Auch habe ich die Erfahrung gemacht, dass der positive und selbstbewusste Umgang mit dem eigenen Handicap und die offensive Kommunikation dessen zu bemerkenswerter Sympathie und zu ungeahnten Chancen führen. 

Hast du schon mal darüber nachgedacht, deine Beeinträchtigung nicht zu verstecken, sondern aktiv in die Bewerbung mit einzubauen. Dabei kannst du frank und frei klarstellen, dass du dich genau auf diese Stelle bewirbst, da hier deine Einschränkungen zu keiner Beeinträchtigung der Arbeitsleistung führen und du deswegen eine sehr gute Besetzung der Stelle wärst. Auch die Entscheider in den Personalabteilungen wollen ab und an Gutes tun. Gib ihnen die Gelegenheit dazu. Selbstbewusstsein ist immer gut! Oder anders ausgedrückt: "Frechheit siegt!"

Hallo1991du 
Beitragsersteller
 05.12.2015, 22:59
@Interesierter

Danke für den Tipp aber man sieht es nicht. Aber sorry interessierter ich muss dich verbessern: Schwerbehinderte müssen tatsächlich eingeladen werden wenn die fachlichen voraussetzungen stimmen (was bei mir unbestritten der Fall ist) Ich habe das gerade einen Fachanwalt für Arbeitsrecht fragt und der sagt leider Sie müssen.

Tut mir leid dich hier korrigiern zu müssen.

Interesierter  05.12.2015, 23:12
@Hallo1991du

Du beziehst dich hier auf das BAG-Urteil aus dem Jahr 2012. 

Was du schreibst, ist so generell nicht richtig. Das BAG hat zwar festgestellt, dass schwerbehinderte Menschen grundsätzlich zum Vorstellungsgespräch einzuladen seien. Dies steht in diesem Urteil aber in dem Kontext, dass hinter einer nicht vorgenommenen Einladung eine Diskriminierung wegen einer Behinderung zu vermuten sei. Im Streitfall müsste der Arbeitgeber diese Vermutung widerlegen. 

Es geht hier also nicht primär darum, dass der behinderte Bewerber in jedem Fall eingeladen werden muss, sondern faktisch vielmehr um die Umkehr der Beweislast. Im Fall der Nichteinladung und Klage durch den Bewerber müsste der Arbeitgeber beweisen, dass die Absage aufgrund anderer, besser geeigneter Bewerber und nicht aufgrund einer Diskriminierung getätigt wurde.

Die Fortführung deiner Argumentation würde im Endeffekt bedeuten, dass ein nicht behinderter Bewerber trotz deutlich besserer Qualifikation und Eignung keinerlei Chance hätte, wenn ein behinderter Bewerber vorstellig wird, der die Anforderungen der Stelle nur halbwegs erfüllt. Das kann nicht Sinn und Zweck der Sache sein. 

Hallo1991du 
Beitragsersteller
 05.12.2015, 23:17
@Interesierter

Ohja das hat der auch gesagt aber gut dann ist es halt so. Ich arbeite zurzeit in einem Büro das Reisekostenabrechnungen macht für einen großen deutschen Autobauer. Nun ja wenn se mich da halt net wollen dann haben se halt Pech gehabt. Selber schuld. Im übrigen beziehe ich mich auf ein Urteil von 2009 und nicht 2012

Bei gleicher Qualifikation werden Schwerbehinderte bevorzugt, fehlt die Qualifikation, nützt dir der Ausweis auch nix, du wirst halt so wie jeder Andere auch behandelt.

Hallo1991du 
Beitragsersteller
 21.11.2015, 16:14

Muss also nicht einladen? Tzzzz.................... ist halt typsich als schwerbehinderter wird man immer eine Ecke gedrängt. Ich bin nicht schlechter als andere!!!!!

BalTab  21.11.2015, 16:16
@Hallo1991du

Du wirst wie jeder Andere auch behandelt. Was passt dir daran  nicht?

Hallo1991du 
Beitragsersteller
 21.11.2015, 16:20
@BalTab

jou wie jeder andere auch. Das ist nicht das Problem. Das Problem ist das man auf Grund eines Ausweises direkt in die Ecke der wo nix können gestellt wird. Chancengleicheit gleich null. Schwerbehindert und Berufsanfänger ist halt nicht die beste kombi..........

kuttenkiara  05.12.2015, 22:02
@Hallo1991du

Das es wegen der Behinderung ist, weißt du doch nicht. Haben die vielleicht überlesen? Du willst Gleichberechtigung, forderst aber auch eingeladen zu werden weil du eine Behinderung hast? Wtf!

Interesierter  05.12.2015, 22:18
@Hallo1991du

Nun, nehmen wir mal an, du wärst nicht behindert und du hättest eine Absage bekommen. Wäre die Welt dann in Ordnung?

Deinen Aussagen entnehme ich, du bist der Meinung, man hätte dir nur deswegen abgesagt, weil du behindert bist. Nun, wenn dem tatsächlich so wäre, was ich nicht beurteilen kann, könntest du selbstverständlich dagegen vorgehen. Aber du musst dich auch immer vergegenwärtigen, dass sich Andere ebenfalls auf diese Stelle bewerben. Und bei diesen Bewerbern kann eben der Eine oder Andere dabei sein, dessen Qualifikation wirklich höher ist, als deine. Ob das so ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Ich kann dir nur sagen, dass es zumindest möglich ist. 

Hallo1991du 
Beitragsersteller
 05.12.2015, 22:29
@Interesierter

Tja schwerbehindert und Berufsanfäger ist nicht das beste. Ich geb mir echt Mühe bei den Bewerbungen. Manche Arbeitgeber reagieren ja nichteinmal. Man musss schon froh sein wenn überhaupt was kommt. Ist schon leicht frustierend. Ist doch echt scheiße heutzutage wenn man behindert ist und dann kommen gleich wieder so Kommentare alla es liegt an dir.

Hallo1991du 
Beitragsersteller
 05.12.2015, 22:36
@Hallo1991du

Haben die vielleicht überlesen? Du willst Gleichberechtigung, forderst aber auch eingeladen zu werden weil du eine Behinderung hast? Wtf!  

Ja weißt du wie es den steht mit der Gleichberertigung am deutschen Arbeitsmarkt? Ich kenne tausend Arbeitgeber die lieber sagen "Ne Schwerbehinderte wollen wir nicht, die liegen uns nur faul auf der Tasche. Wir zahlen lieber Strafe". Ok vielleicht nicht alle aber einige.

Muss nicht. Es ist so das eben Schwerbehinderte nicht gerne im Arbeitsumfeld gesehen werden, da mögliche Komplikationen auftreten könnten.

Arogancki  21.11.2015, 16:19

Das kann gut sein. Aber den ersten Eindruck hinterlässt eben deine Bewerbung/Papier und für die bist du eben "behindert". Da kannst du leider wenig tun. Ich wünsch dir trotzdem alle Gute weiterhin ✌🏼️

Hallo1991du 
Beitragsersteller
 21.11.2015, 16:25
@Arogancki

Bei den Bewerbung bei nicht öffentlichen Arbeitgeber geb ich die Behinderung schon gar nicht mehr an (Muss ich dann auch nicht wenn das soooooooooooooooooo ein Problem ist). Da werde ich komischerweise fast immer eingeladen. Als ich dann auf meine Behinderung zu sprechen komm (die auf die Arbeit im Büro keine Auswirkung hat) kommt dann immer so "Ach so, sie sind behindert man sieht es gar nicht. Sie sehen gar nicht aus wie ein behinderter" (Wie muss ein behinderter denn aussehen?). Soviel zum Thema Chancengleicheit in Deutschland.

Arogancki  21.11.2015, 16:13

Das Zweifel ich nicht an, als Unternehmer würdest du das leider anders sehen. Zum Beispiel kann bzw darf man einen Schwerbehinderten nicht so gleich kündigen, das ist in diesem Bereich viel komplizierter

Hallo1991du 
Beitragsersteller
 21.11.2015, 16:17
@Arogancki

Man sollte sich die Leute halt ansehen und nicht aufgrund eines Papieres sagen - der ist behindert also kann der nix - ich kann nix dafür das es für schwerbehinderte einen besonderen Kündigungsschutz gibt. Ich hab mir meine behinderung nicht rausgesucht.

Hideaway  21.11.2015, 19:58
@Hallo1991du

Man sollte sich die Leute halt ansehen und nicht aufgrund eines Papieres sagen - der ist behindert also kann der nix

So läuft das ja auch nicht, gerade im Öffentlichen Dienst. Im Gegenteil (s. meinen anderen Kommentar), dort sind Bewerbungen Schwerbehinderter gern gesehen und man ist auch bemüht, solche einzustellen. Aber die Qualifikation muss natürlich auch stimmen. Und wenn da jemand mehr vorweisen kann, bekommt der eben den Zuschlag. Mit Diskriminierung hat das allerdings nichts zu tun.

Hallo1991du 
Beitragsersteller
 21.11.2015, 16:11

Des ist ungerecht! Ich bin genausogut wie ein Nichtbehinderter.

Hideaway  21.11.2015, 19:52
@Hallo1991du

Das mag ja sein. Aber die Unterlagen werden zunächst einmal nach Qualifikation (Ausbildung, Berufserfahrung, Zeugnisse, Verwendbarkeit) durchgesehen und wenn dann halt Bessere (d. h. höher Qualifizierte) dabei sind, kommst du nicht in die nähere Auswahl. Du kannst auch sicher sein, dass die Personalvertretung (Personalrat) und die Schwerbehindertenvertretung der Dienststelle alle Bewerbungen durchgesehen haben und sich eingehend darüber Gedanken gemacht haben, ob du für die Stelle in Frage kommst. Hättest du eine gleich gute Qualifikation wie die besten anderen Bewerber, wärest du auch eingeladen worden. Deine Ablehnung hat also nicht primär mit deiner Behinderung zu tun. Dennoch weiterhin viel Glück und einen baldigen Erfolg!