Werden schwerbehinderte Bewerber bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt oder ist das nur Theorie?

9 Antworten

Keine Theorie.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt.

Man wird und muss auch zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden - egal ob man geeignet ist oder nicht.

Beim Vorstellungsgespräch und bei der Entscheidung über die Stellenvergabe ist ein Mitarbeiter des Integrationsamts mit eingebunden.

Schwerbehindert bedeutet ja nicht "dumm" oder ungeeignet zu arbeiten.

Es wird und darf auch nicht gefragt werden woher die Schwerbehinderung bzw der gdb über 50 kommt. Nur, ob die Behinderung die Ausführung der Arbeit einschränkt oder einschränken würde.

KeinName26 
Beitragsersteller
 22.02.2018, 23:16

Ich habe 50% und war letzten Mittwoch beim Vorstellungsgespräch. Fachlich passe ich zu der stelle. Ich hoffe nur es hat sich keine schwerbehinderte Frau beworben denn die würde dann sicherlich mir vorgezogen.

kugel  22.02.2018, 23:19
@KeinName26

Mit 50 % BIST du schwerbehindert!

Also entscheidet dann, bei zwei schwerbehinderten nicht die Höhe des gdb sondern die Qualifikation!

KeinName26 
Beitragsersteller
 22.02.2018, 23:23
@kugel

Bist du ein Insider? Kannst mal sagen wieviele schwerbehinderte Bewerber sich so bewerben ca.?

kugel  22.02.2018, 23:29
@KeinName26

Nee. Kein Insider. Hatte aber zu Zeiten meiner Schwerbehinderung eine Bewerbungsphase. Und tolle informative Gespräche bzw Feedback auch wenn ich den Zuschlag nicht erhalten habe.

Zudem viele Infos übers Integrations- und Arbeitsamt.

Und eben einen Personaler im Bekanntenkreis.

KeinName26 
Beitragsersteller
 22.02.2018, 23:34
@kugel

Huhu jetzt hast mich neugierig gemacht. Du hast die stelle nicht bekommen? Warum? Passte das fachliche nicht? Wenn wir fachlichen passen und auch im Vorstellungsgespräch das so rüber gebracht haben müssen die uns ja vorrangig einstellen.

kugel  23.02.2018, 04:26
@KeinName26

Warum? Die andere war einfach besser.

In erster Linie geht es eben um die Qualifikation und nicht um die Quote.

Ein Schwerbehindertenausweis KANN das Zünglein an der Waage sein. Es ist aber kein Freifahrtsschein oder Garantie für eine Zusage.

es gibt die sogennante Schwerbehindertenquote, aber der Unternehmer kann sich gegen GEld damit freikaufen.

Und das gilt nur für Grossunternehmen, der gescheite Unternehmer macht dann aus einer grossen Firmen einfach zwei.

Spätestens wenn die Quote einzustellender "Behinderter" erfüllt ist, dürfte der Satzbaustein

werden bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt....

lediglich Makulatur sein.

Bei öffentlichen Diensten ist das so.

In der Privatwirtschaft holt man sich die neuen Leute über Zeitarbeit oder über Outsourcing.

Ja, bevorzugt. Das liegt daran, weil der Arbeitgeber ordentlich Zuschuss bekommt, so dass er den Arbeitnehmer fast umsonst hat. Außerdem müssen große Betriebe Quoten erfüllen. Bei uns ist ein Bäckereigrossbetrieb, da kommt auf alle 10 Mitarbeiter ein leicht geistig Behinderte Mensch. Und den im Durchschnitt sowieso einfach gestrickten Menschen in der Produktion fallen die gar nicht auf, arbeiten viel ohne zu hinterfragen und sind, wie erwähnt , sehr preisgünstig