Kündigung nach der Ausbildung bei Schwerbehinderten?
Hallo,
ein kleines Fallbeispiel:
X ist schwerbehindert (GdB 80), X macht eine Ausbildung im Öffentlichen Dienst. Nach 3 Jahren könnte der AG ja sagen, ob er X übernehmen will oder nicht.
Wie sieht das mit der Behinderung aus? Gibt es da eine Sonderregelung? Muss der AG übernehmen?
Ich hoffe ihr könnt helfen. :)
5 Antworten
Gute Frage! In der freien Wirtschaft hätte der Azubi mit Sicherheit keine großen Chancen, aber öffentlicher Dienst könnte eventuell strenger sein. Gibt es denn nicht soetwas wie einen Tarifvertrag? Dort könnte man nachlesen... Oder sich einfach mal von einem Anwalt beraten lassen... Die haben meist gleich noch gute Tipps wie man am besten vorgehen sollte...
Viel Glück
Das mit der Strafabgabe ist richtig, die ist aber so lächerlich gering das, die keinen Arbeitgeber alleine deshalb einen schwerbehinderten Arbeitnehmer einstellen. Es ist auch so, das bei Menschen mit Behinderung die Arbeitslosenquote höher ist als bei Menschen ohne Behinderung. Ich bin allerdings auch der Meinung das die Aussage mit dem kein große Chance das doch etwas z pessimistisch ist,
DH :)
mE gibt es keine Sonderregelung. Der TV wird ev Auskunft geben zur Übernahme von Azubis. Aber mit Schwerbehinderung hat das nix zu tun.
Eine Regelung zur Übernahme von Schwerbehinderten wär ja für die anderen Azubis diskriminierend.
Eine Ausbildung ist ja mit dem Ende abgeschlossen, danach wird ein neuer Arbeitsvertrag aufgesetzt, Ich glaub nicht dass der AG verpflichtet ist ihn zu übernehmen
Hallo,
schon ab einem GdB von 50 steht einem Behinderten die besondere Fürsorge im öffentlichen Dienst zu. • Bei gleicher Eignung sollte eine bevorzugte Übernahme des Behinderten in eine Festanstellung erfolgen.
Am besten wendest Du Dich ans zuständige Integrationsamt, das vermittelnd tätig werden kann.
Sollte aber in dem Jahr keine Auszubildenden in Festanstellung übernommen werden - erzwingen kann man nichts.
LG
Die Ausbildung eines schwerbehinderten Auszubildenden endet genauso wie jede andere Ausbildung auch, mit dem Bestehen der Abschlußprüfung.
Der jeweilige Arbeitgeber kann den Azubi nach der Ausbildung übernehmen,muss es aber nicht.
Nach § 104 SGB IX hat die Bundesagentur für Arbeit die Aufgabe,sich um die Arbeitsvermittlung schwerbehinderter Menschen zu kümmern.
wenn ich richtig informiert bin müssen Betriebe prozentual Schwerbeschädigte einstellen oder ansonsten Strafgelder zahlen.
Ich würde das mit den Chancen nicht ganz so schlecht sehen. Aber ich lass mich verbessern wenn ich hier falsch liege.