VBL auszahlen lassen
Hallo liebe Community ich habe ein kleines Problem,
im August 2006 begann ich meine Ausbildung im öffentlichen Dienst, im Juli 2009 hab ich die beendet und dann bis Juli 2010 weiterhin im öffentlichen dienst gearbeitet,.
im November 2010 begann ich dann eine andere tätigkeit im öffentlichen dienst die noch bis Februar 2013 befristet ist.
Mit großer wahrscheinlichkeit gehe ich dann in die freie wirtschaft.
Habe somit ca. 67 Monate im öffentlichen dienst gearbeitet.
kann ich mir die VBL Beiträge auszahlen lassen oder wie verhält sich das, was passendes finde ich irgendwie nicht im Internet.
3 Antworten
Hallo, die VBL ist eine Zusatzversorgung des ÖD. Die Ansprüche, die Du Dir dort erworben hast, werden Dir später, wenn Du Rente beziehst, als Zusatzrente bezahlt. Sie ist eine Art "betrieblicher Altersversorgung" wie es sie auch in der freien Wirtschaft gibt.
Alles was unter den Begriff "Zusatzversorgung für Altersrente" ist damit nicht in der Zwischenzeit verwertbar. Denk mal drüber nach, vielleicht bist Du im Alter froh, dass Du daraus noch ein paar zusätzliche € als Rente bekommst.
Darüber hinaus bekommst Du ja einen Kontoauszug und hast die Bedingungen sicherlich auch bekommen. Da steht alles drin. Wenn nicht, dann hilft man Dir hie gerne weiter: http://www.vbl.de/
Die Antwort war doch klar und verständlich (NEIN)
@DerHans: DANKE, Du wenigstens scheinst es gelesen und verstanden zu haben.
Die Zusatzversorgung wird fäig, wenn du ins Rentenater gehst, oder vorzeitig erwerbsgemindert wirst. Der Anspruch bleibt bestehen, und wird auch dynamisiert. Eine vorzeitige Auszahlung ist da nicht vorgesehen.
Ist jetzt zwar schon ein bisschen her, ich habe aber eigl genau die gleiche Frage. Nur, dass ich ins Ausland gehen werde und jetzt noch nicht weiß, ob ich überhaupt wiederkomme. Gibt es dafür irgendwelche Regelungen? Vielen Dank schon mal!
Auszahlung der Umlage
Auf Antrag erstattet die VBL bei Beendigung der Pflichtversicherung die von Ihnen gezahlte Umlage. Sie verlieren dann für diesen Zeitraum sämtliche Versorgungsansprüche bei der VBL. Sollten Sie dann noch einmal ein Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst aufnehmen, werden diese Zeiten nicht berücksichtigt. Die von Ihnen auf die Umlage des Arbeitgebers gezahlten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden Ihnen nicht erstattet. geggogelt unter"auszahlung vbl" (links darf ich nicht setzen :-0
ist jetzt viel drum rum aber keine Antwort auf meine Frage,
kann ich mir die Beiträge vorzeitig auszahlen lassen?