Schwerbehindertausweis nachreichen?
Steuererklärung wurde gemacht und im April kam die Nachricht: 13 € nachzahlen. Ich wollte wissen, ob man einen Schwerbehindertausweis einreichen muss und was das überhaupt bringt. Was ist ein Pauschbetrag? etc Und geht das alles nachträglich?
2 Antworten
Wenn der Bescheid noch keinen Monat alt ist, geht noch was. Am sichersten ist der Einspruch, dann wird aber alles überprüft. Ansonsten der Antrag auf schlichte Änderung, musst da (im Gegensatz zum Einspruch) genau schreiben was du willst. Beide Varianten müssen innerhalb von 30 Tagen beim Finanzamt sein, bei Antrag auf Änderung muss das Finanzamt auch Zeit für die Bearbeitung haben (und das kann dauern). Vielleicht einfach mal anrufen, wirkt oft Wunder (nicht immer, aber kommt vor).
Nachträglich geht gar nichts mehr. Der Behindertenpauschbetrag spart Steuern, mit dem Ausweis kann man nachweisen, dass man behindert ist und wie hoch der Behindertengrad ist. Bei mir hat das zum Beispiel den Vorteil, dass ich keine Abgeltungssteuer auf Zinsen zahlen muss und volle Zinsen bekomme, weil ich eine NV-Bescheinigung habe.
Wer sagt denn, dass ich unter den 801 Euro liege mit meinen Zinsen? Du schreibst ja selbst, alles was drüber liegt , unterliegt der Abgeltungssteuer. Ich liege drüber, also wird mir keine Abgeltungssteuer abgezogen. Mach dir um mich keine Sorgen, ich hab meine Finanzen im Griff, lieber Bakaroo. Mit deinem letzten Einwand hast du vermutlich recht. Wenn du jetzt noch weißt, wie lange die Einspruchsfrist ist, bekommst du ein Gummibärchen.
Da musst Du was falsch verstanden haben - die NV-Bescheinigung befreit Dich nicht von der Kapitalertragsteuer. Alles über 801,00 EUR ist der Abgeltungssteuer zu unterwerfen. Solltest Du bei mehreren Kreditinstituten den vollen Sparerpauschbetrag angegeben haben und mehr als 801,00 EUR Kapitalerträge im Jahr erzielen, von denen keine Abgeltungssteuer abgeführt wird - viel Spaß, sobald die Kontrollmitteilungen von der Finanzverwaltung ausgewertet werden und diese Dich anschreibt!
Und natürlich kann man innerhalb der Einspruchsfrist und/oder, wenn der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, Sachverhalte nacherklären.
Zitat Dieter Nuhr: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die F..... halten!"