Pauschbetrag bei 100% Schwerbehinderung in Steuererklärung geltend machen

7 Antworten

wenn du denn überhaupt soviele Steuern gezahlt hast und deine Steuereklärung gemacht hast bekommst du dannach auch den Betrag erstattet. Die Steuererklärung für 2014 machst du ja dann im Frühjahr 2014, sobald du alle Unterlagen zusammen hast,

am betsen du holst dir Hilfe bei der Steuererklrung zb. bei www.smartsteuer.de Dort kanndst du deinen Steuerfall konkret mit zahlen eingeben und das Programm errechnet dir was du erstattet bekommst . bis dahin ist es kostenlos. wenn du dann alle eingaben auch so ans Finnazamt weiterleiten willst kostet es dann einen kleinen betrag von derzeit glaub ich 15 euro oder so. aber damit bist du auf der sicheren seite.

Akka2323  03.09.2014, 14:26

Im Frühjahr 2015!!!!

neppel2525  03.09.2014, 16:24
@Akka2323

stimmt. das war ein freudscher vertipper

Den Freibetrag musst du in der Einkommensteuererklärung geltend machen, allerdings habe ich den Eindruck, dass du den Begriff 'Freibetrag' falsch verstehst. Ein Freibetrag für Körperbehinderte nach § 33b Einkommensteuergesetz vermindert das zu versteuernde Einkommen, die Höhe der Auswirkung ist von der Höhe deines Steuersatz abhängig. Warum du darauf verzichten willst, dass der Freibetrag berits bei der Lohnsteuerberechnung durch den Arbeitgeber berücksichtig wird, ist mir unklar. Du gibst damit dem Staat quasi ein Darlehen.

Wenn Du 2014 Steuern bezahlt hast, kannst Du den Freibetrag in Deiner Lohnsteuererklärung für 2014 geltend machen. Der wirkt dann steuermindernd. Das heißt, dass der Betrag von 1.420 Euro Deine Steuerschuld um diesen Betrag senkt. Aber Du bekommst nicht den Betrag von 1.420 Euro ausbezahlt. Bei 400 Euro-Jobs spielt das keine Rolle. Da gibt es nichts, weil Du keine Steuern bezahlt hast.

siola55  03.09.2014, 14:36
Wenn Du 2014 Steuern bezahlt hast, kannst Du den Freibetrag in Deiner Lohnsteuererklärung für 2014 geltend machen.

In der jährlichen Einkommensteuererklärung kann er diesen Pauschbetrag geltend machen! Lohnsteuer wird nur vom Arbeitgeber monatlich im Voraus einbehalten!

PatrickLassan  03.09.2014, 14:35
kannst Du den Freibetrag in Deiner Lohnsteuererklärung für 2014 geltend machen.

Wenn, dann in der Einkommensteuererklärung. Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer, daher gibt es keine Lohnsteuererklärungen.

siola55  03.09.2014, 15:13

Das heißt, dass der Betrag von 1.420 Euro Deine Steuerschuld um diesen Betrag senkt

Liebe/r Akka2323, dies wäre ja toll, wenn der Pauschbetrag die Steuerschuld voll mindern würde! Es wird nur das zu versteuernde Einkommen reduziert und nicht die Steuerschuld direkt! (siehe hierzu meine Antwort + Beispiel)

Die Steuerschuld wird nur anteilig prozentual vom Pauschbetrag, eben mit dem Grenzsteuersatz (nicht zu verwechseln mit dem Durchschnitts-Steuersatz!) ermäßigt!

Akka2323  03.09.2014, 15:39
@siola55

Stimmt. Schlecht ausgedrückt. Ich meinte, das zu versteuernde Einkommen.

Der Behindertenpauschbetrag von 1.420 € verringert Dein zu versteuerndes Einkommen um diesen Betrag. Bei einem 450 € Job zahlst Du keine ESt, bzw. LSt, also kann sich Dein zu versteuerndes Einkommen nicht verringern, da Du gar keine Steuern zahlst. Du hast also leider nichts zu erwarten....

Ich habe gerade gesehen, dass noch eine Information fehlt: Ich arbeite seit Februar 2014 in Vollzeit/öffentlicher Dienst und habe zusätzlich einen 450 Euro Job.

Von einer Kollegin mit der selben Tarifstufe weiß ich, dass die Abzüge unserer Gehälter gleich berechnet werden. Damit zahle ich also die normale Steuer, der Pauschbetrag wird noch nicht berücksichtigt.

siola55  03.09.2014, 14:55

Du kannst diesen Pauschbetrag beim Finanzamt schon für das laufende Jahr beantragen, dadurch ermäßigt sich deine Lohnsteuer, die der Betrieb von dir einbehält!

siola55  03.09.2014, 15:00
@siola55
... und habe zusätzlich einen 450-Euro-Minijob.

Dieser Minijob ist eh' steuerfrei, falls der AG die 2% Pauschalsteuer entrichtet! Dann mußt du diesen Minijob auch nicht in deiner Einkommenssteuererklärung angeben.