Pauschbetrag bei 100% Schwerbehinderung in Steuererklärung geltend machen
Liebe gutefrage-Community,
Ich habe einen Grad der Behinderung von 100%, den ich durch einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis nachweisen kann. Wie ich erfahren habe kann ich damit einen Pauschbetrag von 1.420 Euro bei meiner Steuererklärung nutzen.
Ich würde gerne den überzahlten Betrag mit meiner Steuererklärung 2014 auf einen Schlag zurück bekommen (also nicht auf Lohnsteuerkarte eintragen lassen), weiß aber nicht, ob ich diesen gesondert geltend machen muss oder ob er automatisch vom Finanzamt überwiesen wird.
Für meine Steuer verwende ich das Elter Formular, eine Kopie meines Behindertenausweises habe ich bereits vor zwei Jahren eingereicht, bis Oktober 2013 aber nur einen 450 Euro Job.
Vielen Dank für Eure Antworten!
7 Antworten
wenn du denn überhaupt soviele Steuern gezahlt hast und deine Steuereklärung gemacht hast bekommst du dannach auch den Betrag erstattet. Die Steuererklärung für 2014 machst du ja dann im Frühjahr 2014, sobald du alle Unterlagen zusammen hast,
am betsen du holst dir Hilfe bei der Steuererklrung zb. bei www.smartsteuer.de Dort kanndst du deinen Steuerfall konkret mit zahlen eingeben und das Programm errechnet dir was du erstattet bekommst . bis dahin ist es kostenlos. wenn du dann alle eingaben auch so ans Finnazamt weiterleiten willst kostet es dann einen kleinen betrag von derzeit glaub ich 15 euro oder so. aber damit bist du auf der sicheren seite.
stimmt. das war ein freudscher vertipper
Den Freibetrag musst du in der Einkommensteuererklärung geltend machen, allerdings habe ich den Eindruck, dass du den Begriff 'Freibetrag' falsch verstehst. Ein Freibetrag für Körperbehinderte nach § 33b Einkommensteuergesetz vermindert das zu versteuernde Einkommen, die Höhe der Auswirkung ist von der Höhe deines Steuersatz abhängig. Warum du darauf verzichten willst, dass der Freibetrag berits bei der Lohnsteuerberechnung durch den Arbeitgeber berücksichtig wird, ist mir unklar. Du gibst damit dem Staat quasi ein Darlehen.
Wenn Du 2014 Steuern bezahlt hast, kannst Du den Freibetrag in Deiner Lohnsteuererklärung für 2014 geltend machen. Der wirkt dann steuermindernd. Das heißt, dass der Betrag von 1.420 Euro Deine Steuerschuld um diesen Betrag senkt. Aber Du bekommst nicht den Betrag von 1.420 Euro ausbezahlt. Bei 400 Euro-Jobs spielt das keine Rolle. Da gibt es nichts, weil Du keine Steuern bezahlt hast.
Wenn Du 2014 Steuern bezahlt hast, kannst Du den Freibetrag in Deiner Lohnsteuererklärung für 2014 geltend machen.
In der jährlichen Einkommensteuererklärung kann er diesen Pauschbetrag geltend machen! Lohnsteuer wird nur vom Arbeitgeber monatlich im Voraus einbehalten!
kannst Du den Freibetrag in Deiner Lohnsteuererklärung für 2014 geltend machen.
Wenn, dann in der Einkommensteuererklärung. Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer, daher gibt es keine Lohnsteuererklärungen.
Das heißt, dass der Betrag von 1.420 Euro Deine Steuerschuld um diesen Betrag senkt
Liebe/r Akka2323, dies wäre ja toll, wenn der Pauschbetrag die Steuerschuld voll mindern würde! Es wird nur das zu versteuernde Einkommen reduziert und nicht die Steuerschuld direkt! (siehe hierzu meine Antwort + Beispiel)
Die Steuerschuld wird nur anteilig prozentual vom Pauschbetrag, eben mit dem Grenzsteuersatz (nicht zu verwechseln mit dem Durchschnitts-Steuersatz!) ermäßigt!
Stimmt. Schlecht ausgedrückt. Ich meinte, das zu versteuernde Einkommen.
Der Behindertenpauschbetrag von 1.420 € verringert Dein zu versteuerndes Einkommen um diesen Betrag. Bei einem 450 € Job zahlst Du keine ESt, bzw. LSt, also kann sich Dein zu versteuerndes Einkommen nicht verringern, da Du gar keine Steuern zahlst. Du hast also leider nichts zu erwarten....
Ich habe gerade gesehen, dass noch eine Information fehlt: Ich arbeite seit Februar 2014 in Vollzeit/öffentlicher Dienst und habe zusätzlich einen 450 Euro Job.
Von einer Kollegin mit der selben Tarifstufe weiß ich, dass die Abzüge unserer Gehälter gleich berechnet werden. Damit zahle ich also die normale Steuer, der Pauschbetrag wird noch nicht berücksichtigt.
Du kannst diesen Pauschbetrag beim Finanzamt schon für das laufende Jahr beantragen, dadurch ermäßigt sich deine Lohnsteuer, die der Betrieb von dir einbehält!
... und habe zusätzlich einen 450-Euro-Minijob.
Dieser Minijob ist eh' steuerfrei, falls der AG die 2% Pauschalsteuer entrichtet! Dann mußt du diesen Minijob auch nicht in deiner Einkommenssteuererklärung angeben.
Im Frühjahr 2015!!!!