Schweinestall weggerissen und neugebaut ohne Bau Genehmigung? rechtens?
hallo zusammen,
ich bräuchte mal euren Rat.
ich habe vor etwa 3 Monaten ein Haus erworben im schönen sachsen-anhalt erworben. jetzt habe ich ein kleines Problem mit meinem Nachbarn. hinter meinem Haus ist ein alter Stall der schon baufällig war und deshalb von meinem Vorgänger abgetragen wurde. dieser Stall ist vor 3-4 Jahre rückgebaut worden und besteht seid dem aus einer Bodenplatte und einer restmauer mit einer höhe von etwa einem Meter.
jetzt zu meinem Problem. ich habe die Rest Mauer abgerissen und wollte diese wieder hochziehen damit ein heizhaus draus wird. doch leider ist beim abriss aufgefallen das das funderment auch kaputt ist. jetzt habe ich eine neue platte gegossen und neu gemauert. jetzt kommt mein Nachbar zu mir und sagt das ist nicht rechtens was ich da getan habe weil ich keine baugenehmigng habe. ich kenne das so das bestehendes wieder aufgebaut werden darf. in gleicher größe.
hat er Recht?
3 Antworten
Wenn ein bestehendes Gebäude abgerissen oder nur umgenutzt wird geht der "baurechtliche Bestandsschutz" verloren. Ersatzbauten sind Neubauten und unterliegen dann dem heutigen formellen und materiellen Baurecht.
Diese Bauvorschriften sind auch dann zu beachten, wenn das Vorhaben baugenehmigungsfrei sein sollte, siehe meinen Tipp zu baugenehmigungsfreien Vorhaben
hinter meinem Haus ist ein alter Stall der schon baufällig war und deshalb von meinem Vorgänger abgetragen wurde. dieser Stall ist vor 3-4 Jahre rückgebaut worden und besteht seid dem aus einer Bodenplatte und einer restmauer mit einer höhe von etwa einem Meter.
Das ist ein Rückbau bzw. Abriss. Somit ist ein ggfs. vorhandener Bestandsschutz hinfällig geworden.
jetzt habe ich eine neue platte gegossen und neu gemauert. jetzt kommt mein Nachbar zu mir und sagt das ist nicht rechtens was ich da getan habe weil ich keine baugenehmigng habe
Der Nachbar ist im Recht. Für ein solches Vorhaben ist zwingend eine Baugenehmigung neu einzuholen. Der sog. Bestandschutz erstreckt sich ausschließlich auf Reparaturen/Wiedherherstellungen (etwa nach einem Brand) im gleichen Maß und in identischer Nutzung wie der vorherige Bestand. Wird ein Objekt umgebaut oder umgewidmet, erlischt die zuvor genehmigte respektive geduldete Nutzung, und es ist ein kompletter bauantrag nach aktuellen Normen einzureichen.
Hier handelt es sich um einen kompletten Abriss und Neubau. Das ist Genehmigungspflichtig. Wäre das Dach noch drauf und du würdest das Mauerwerk Schrittweise erneuern kann man von einer Sanierung reden. So aber hast du einen Schwarzbau vor. So gilt es zumindest in Bayern. Kann mir aber nicht vorstellen, das bei euch andere Gesetze gelten.