Benötige ich eine baugenehmigung für ein wohnmobil
wenn ich dieses TÄGLICH für ca. 8stunden auf meinem PRIVATGELÄNDE im AUßENBEREICH (neben einer bundesstraße) abstelle.Und das Wohnmobil ( kein wohnwagen !!!!!! ) dort gewerblich genutzt wird. Und täglich nach ca. 8 stunden wieder "entfernt" wird.
Definition Außenbereich:
Der Außenbereich bezeichnet Grundstücke und Flächen die außerhalb von zusammenhängenden Bebauungen und nicht im Geltungsbereich qualifizierter Bebauungspläne liegen.
6 Antworten
Wenn ein Wohnmobil als Gebäude genutzt wird, unterliegt es dem Baurecht. Wenn ein Wohnmobil als KfZ genutzt wird, unterliegt es der Strassenverkehrsordnung. Wenn es als Auto auf einem privaten Grundstück abgestellt wird, ist ein baurechtlich genehmigter Stellplatz nötig. Denn in diesem unseren Lande ist alles geregelt!!!!
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Gebäude ein Fundament brauchen. Nach allen Landesbauordnungen reicht es aus, wenn das Gebäude "mit eigener Schwere auf dem Boden ruht". Es kommt nur auf die Nutzung an, dann ist auch ein Wohnwagen mit oder ohne Räder ein Gebäude. Beispiel: Campingplatz, Verkaufsstand, Anhänger als Werbeanlage, Wochenendhausnutzung etc.
Ob diese baulichen Anlagen und Nutzungen dann zulässig sind richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung, dem Baugesetzbuch mit Baunutzungsverordnung, einem evtl. Bebauungsplan und dem sonstigen öffentlichen Recht wie Fernstrassenrecht, Naturschutzrecht etc.. Außerdem ist das Privatrecht zu beachten; auch Strassengrundstücke gehören irgendjemandem! Zeitlich begrenzte Aufstellungen haben nur selten Einfluss auf die Beurteilung der baurechtlichen Zulässigkeit.
Was "Aussenbereich" ist und was dort zulässig ist steht übrigens im § 35 BauGB; danach sind Wohnwagen schon planungsrechtlich im Außenbereich regelmäßig unzulässig.
Sei vorsichtig net daß beim abseilen auf dem wc noch ne baurechtliche strafe bekommst *tztz
Es kommt auf die Nutzung an! Wenn der Wohnwagen nur als Auto bzw. Anhänger abgestellt wird muss dafür ein baurechtlich genehmigter Stellplatz da sein; wenn er zum Wohnen genutzt wird, ist err ein Gebäude
danke, hat mir schon sehr weitergeholfen. zumindest weiß ich jetzt das ich das vorher mit dem bauamt abklären MUß !
Zeitlich begrenzte Aufstellungen haben nur selten Einfluss auf die Beurteilung der baurechtlichen Zulässigkeit.
DIESE AUSSAGE HAT MIR MEINE FRAGE ZUM GRÖßTEN TEIL BEANTWORTET.
nee nee, deutschland............kopfschüttel
armer seehausen, nun musst du die nächsten zwei tage alle unsinnigen antworten mit falsch deklarieren, damit husty nicht irre wird.
das baugesetzbuch mit dazugehörigen verordnungen (bundesrecht), 16 bauordnungen mit dazu gehörigen (sonder)bauvorschriften (länderrecht), vorhandene oder nicht vorhandene bebauungspläne (kommunalrecht bzw. satzungsrecht)lassen eine solche frage eben nicht mit "ja er darf" oder "nein er darf nicht" beantworten. der vllt. kostenpflichtige behördengang bleibt husty hier nicht erspart.
alle "klugen", die mit ja oder nein antworteten sind bis zum "unsinn" richtig bewertet.
nein, es ist ja ein mobil und keine immobilie
Unsinn!
Wir hatten mal solch einen Fall.
Der benötigte damals KEINE Baugenehmigung ! Zumindest hier in Hamburg nicht.
Aber sehr wohl einige Genehmigungen zur Ausübung des Gewerbes !
Leider falsch!
Wenn du mit wechselnen Standorten aus einem Mobil heraus Dinge verkaufst, brauchst du eine Reisegewerbekarte (RGK). Wenn du aber länger als 6 Wochen immer wieder am gleichen Standort stehst, dann ist das stehendes Gewerbe, muss angemeldet werden und aus dem Mobil wird eine bauliche Anlage, für die du eine Baugenehmigung brauchst. Ob du es jeden Abend abräumst, ist egal.
Ja, aber zusätzlich muss der Standort eine Baugenehmigung erhalten. Denn auch "fliegende Bauten" darf man nur auf Standorten aufbauen, die baurechtlich genehmigt sind.
Nein brauchst du nich da das Wohnmobil nich fest mit dem Grundstück verbunden ist und somit jeder Zeit entfernt werden kann.
Leider grundsätzlich falsch!!!!
Nun bin ich aber "platt"! Demnach verfüge ich jetzt mit meinem IN meinem Carport abgestellten Wohnwagen über ein " Nebengebäude" ! Irrsinn das Ganze. Muss ich jetzt etwa auch noch eine Grundsteuer neben der KFZ-Steuer auf meinen Wohnwagen entrichten ?