(neue) Baugenehmigung für Rohbau der längere Zeit ruhte?
Hallo,
habe folgende Frage bzw Problem:
Ich möchte ein Einfamilienhaus fertigstellen, welches vor 14 Jahren von meiner Schwester gebaut wurde. Damals (1997) wurde der Rohbau beendet, und kurze Zeit später noch die Fenster eingebaut. Danach ruhte das Bauvorhaben bis zum heutigen Zeitpunkt.
Nun möchte ich mit dem Bau fortfahren und den Innenausbau (Sanitär, Heizung, Elektro, Estrich, Verputzen) machen.
Gestern war ich deswegen im Landratsamt (Baubehörde) und wollte die Fortsetzung der Bauarbeiten melden. Dort sagte man mir aber dass ich eine komplett neue Baugenehmigung benötige, da der Bau länger als 4 Jahre ruhte und ich andernfalls "schwarz" bauen würde.
Stimmt das? Brauche ich wirklich eine neue Baugenehmigung, obwohl das Haus ja schon lange steht und ich ja nur den Innenausbau mache und somit äußerlich (bis auf Verputzen und streichen) nichts mehr verändere?
Und falls ja, was bedeutet das für den jetzigen "Baubestand" in Hinsicht auf Normen / Gesetzte / Verordnugen die sich in den letzten 13 Jahre verändert haben (Wärmedämmung, Fenster...)
Vielen Dank
8 Antworten
das haus steht doch und wurde genehmigt mit plan den du hoffentlich hast.folgedessen würde ich einfach weitermachen,für innenausbau oder außenanstrich brauchst doch keinen plan.bau zur zeit mein haus um,grundriss bleibt unverändert,da frag ich doch keinen,lass dich nicht verrückt machen,frag nicht soviel,die sesselfurzer sind doch blos bauverhinderer und leben von unseren steuern
wohne in Bayern. Ja gut dass die Genehmigung nach 4 Jahren erlischt ist ja ok, aber brauche ich denn für den Innenausbau überhaupt eine Genehmigung? Ich verändere dabei ja nicht die Bausubstanz oder sonstiges.
Also laut der LBauO §63 Absatz 3a benötigst du für die Errichtung oder Änderung von Leitungen und Anlagen für Lüftung, Wasser und Energieversorgung sowie Abwasserbeseitigung keinen Antrag.
Zu den anderen Punkten kann ich dir leider nichts sagen.
bei dem ganzen hin - und hergerate kann ich eigentlich nur empfehlen, dass du dich an ein örtliches planungsbüro wendest. maßgeblich ist das baugestz deines bundeslandes. wenn du die planungsunterlagen noch hast, nach denen damals die baugenehmigung erteilt wurde, dann ist das sicherlich nur mit relativ kleinen kosten verbunden diese wieder aufleben zu lassen.
es ist etwas völlig anderes, wenn du als laie zum bauamt gehst oder es kommt dort ein eingestandener und bekannter planer. das honorar für dessen arbeit kannst du ja frei mit ihm verhandeln, da ja nix mehr zu planen ist wird sad auch nicht viel sein. auf jeden fall bist du dann auf der sicheren seite und es gibt keinen ärger mehr mit dem amt.
Eine Baugenehmigung ist nur drei Jahre gültig und erlischt, wenn die Bauarbeiten länger als ein Jahr ruhen. Daran ist nichts zu ändern.
Natürlich sind nur die Arbeiten neu zu beantragen, die noch nicht ausgeführt wurden. Dafür ist ein neuer Bauantrag zu stellen, dazu können aber die alten (genehmigten) Bauvorlagen eingereicht werden, wenn nicht anders gebaut werden soll. Es ist aber eine neuer Entwurfsverfasser erforderlich, der den Antrag unterschreibt.
Vielleicht ist auch eine Anpassung an inzwischen geänderte Bauvorschriften erforderlich.