(neue) Baugenehmigung für Rohbau der längere Zeit ruhte?

8 Antworten

das haus steht doch und wurde genehmigt mit plan den du hoffentlich hast.folgedessen würde ich einfach weitermachen,für innenausbau oder außenanstrich brauchst doch keinen plan.bau zur zeit mein haus um,grundriss bleibt unverändert,da frag ich doch keinen,lass dich nicht verrückt machen,frag nicht soviel,die sesselfurzer sind doch blos bauverhinderer und leben von unseren steuern

wohne in Bayern. Ja gut dass die Genehmigung nach 4 Jahren erlischt ist ja ok, aber brauche ich denn für den Innenausbau überhaupt eine Genehmigung? Ich verändere dabei ja nicht die Bausubstanz oder sonstiges.

bei dem ganzen hin - und hergerate kann ich eigentlich nur empfehlen, dass du dich an ein örtliches planungsbüro wendest. maßgeblich ist das baugestz deines bundeslandes. wenn du die planungsunterlagen noch hast, nach denen damals die baugenehmigung erteilt wurde, dann ist das sicherlich nur mit relativ kleinen kosten verbunden diese wieder aufleben zu lassen.

es ist etwas völlig anderes, wenn du als laie zum bauamt gehst oder es kommt dort ein eingestandener und bekannter planer. das honorar für dessen arbeit kannst du ja frei mit ihm  verhandeln, da ja nix mehr zu planen ist wird sad auch nicht viel sein. auf jeden fall bist du dann auf der sicheren seite und es gibt keinen ärger mehr mit dem amt.

Eine Baugenehmigung ist nur drei Jahre gültig und erlischt, wenn die Bauarbeiten länger als ein Jahr ruhen. Daran ist nichts zu ändern.

Natürlich sind nur die Arbeiten neu zu beantragen, die noch nicht ausgeführt wurden. Dafür ist  ein neuer Bauantrag zu stellen, dazu können aber die alten (genehmigten) Bauvorlagen eingereicht werden, wenn nicht anders gebaut werden soll.  Es ist aber eine neuer Entwurfsverfasser erforderlich, der den Antrag unterschreibt.

Vielleicht ist auch eine Anpassung an inzwischen geänderte Bauvorschriften erforderlich.