Schweigepflicht Sozialarbeiterin?
Ich habe hier mal gefragt ob die Schulsozialarbeiterin Schweigepflicht hat, wenn man ihr von seiner Magersucht (+Untergewichtig) erzählt. Hier wurde gesagt sie habe Schweigepflicht.
Auf Instagram hat jedoch eine Psychologin gesagt, dass es in den Bereich Selbstgefährdung fällt und somit keine Schweigepflicht gilt.
Was stimmt denn jetzt?
5 Antworten
Bei Minderjährigen ist eine Sozialarbeiterin verpflichtet es deinen Eltern (Bezugspersonen) mitzuteilen, wobei Magersucht aber von außen meistens sichtbar ist, alleine durch das Gesicht.
Anderen Personen gegenüber haben Sozialarbeiter Schweigepflicht....kritisch wird es nochmal wenn es soweit geht, dass es "extrem" wird (Lebensgefahr)....Dann muss ein Psychologe dazu geholt werden und es könnte wenn du es nicht freiwillig tust zu einer Zwangseinweisung kommen.....kommt bei Magersucht nicht selten vor.
Hast du "richtig" Magersucht und wohnst bei deinen Eltern? Müsste denen dann eigentlich auffallen....alleine schon dein Essverhalten.
Wohne nur mit meinem Dad, der arbeitet gefühlt immer und merkt nichts.
Beides stimmt.
Es ist eine Rechtsgüterabwägung.
Im Zweifel müsste ein Richter im Nachhinein prüfen, ob der SSA richtig gearbeitet hat.
Also was mit deiner Gesundheit zutun hat muss eig alles erzählt werden. Wie zum Beispiel der Frauen Artzt darf deinen Eltern auch nichts sagen aber wenn du in Gefahr bist von etwas darf er das genau wie dir Psychologin.
Genauso ist es !
Übrigens: Die kompetenteste Antwort erhält man eben durch eine/n Sozialarbeiter/in....
Also ich wusste jetzt das nicht konkret aber das ist bissl logisch!
Bei lebensbedrohlichen Sachen wie Selbstmordgedanken, Magersucht, häuslicher Gewalt und so. Da gibt es eine Ausnahme der Schweigepflicht. Ich weiß das leider aus eigener Erfahrung
Soweit ich weiß darf sie erst eingreifen wenn es Lebensbedrohlich wird.
Vielen Dank für die Antwort! Dann erzähl ich der Sozialarbeiterin lieber nichts von der Magersucht😅