Sozialarbeiterin(Pflichten und Gesetze)?
Hallo,
Ich habe momentan ein Problem mit der Schulsozialarbeiterin.
Die nervt mich den ganzen Tag und will mit mir irgendwelche Gespräche führen, weil ich einen Lehrer mehr mag als man sollte. Ich habe oft wegen ihm geweint, jedoch bin ich ein Mensch, der nicht gerne bedrängt werden möchte. Meine Eltern sind mir da besser eine Unterstützung als die Tante.
Desweiteren hat sie das dem Schulleiter gesagt und jetzt ist meine Frage
Was DARF sie überhaupt in der Situation machen und was NICHT?
6 Antworten
Sie darf um ein Gespräch bitten. Zwingen darf sie dich dazu nicht. Aber vielleicht wäre es schlau auf das Angebot einzugehen. Dann hast Du danach Ruhe - und vielleicht hilft es ja auch etwas.
Beleuchten wir die Geschichte doch einmal aus der Perspektive des Lehrers :
Was erwartest Du jetzt wenn sich hier ein Lehrer bedrängt fühlt?
Und selbstverständlich darf das die Schulpsychologin auch bei der Schulleitung thematisieren, wenn Du Dich Gesprächen verweigerst.
Sorry - aber hier geht es dem Anschein nach nicht nur um Dich.
Ja, das Problem ist nur die Gespräche, die ich vorher hatte,haben nichts gebracht. Im Gegenteil. Sie hat mich zum Heulen gebracht und andere Kinder auch. Das kann ja auch nicht der Sinn sein.
Sie ist eine Sozialarbeiterin keine Psychologin oder Ärtzin oder sonst wer der der Schweigepflicht unterliegt. Deshalb kann sie es auch der Schulleitung vortragen wenn es von Nöten ist und da du dicht machst und dich zu sehr reinsteigerst hat sie halt den gang dort hi gewählt.
Auch SozialarbeiterInnen an Schulen unterliegen natürlich einer Schweigepflicht. Aber diese Schweigepflicht gilt natürlich nicht gegenüber den Vorgesetzten und der Schulleitung.
Ok, verstehe...
In NRW hat sie durchaus Schweigepflicht.
https://dejure.org/gesetze/StGB/203.html
Der SL arbeitet aber mit ihr zusammen bzw.ist ihr Dienstvorgesetzter und darf Infos einfordern, die den Schulbetrieb betreffen.
Du kannst ja deine Eltern bitten,dass sie mit dir gemeinsam und der Sozpäd sprechen, es scheint Klärungsbedarf zu bestehen, da eine Lehrkraft betroffen ist.
Rechtliche Grundlagen der schulischen Sozialarbeit stellten die landesspezifischen Schulgesetze und Jugendhilfegesetze dar.
In welchem Bundesland bist du denn?
Ansonsten geht es doch darum, abzuklären, welche Hilfe du benötigst, um dein Problem zu lösen.
Aus den Fragen der FS und den Tags geht NRW hervor.
P.S. Nach dem Studium deiner Fragen wird deine Abhängigkeit von deinem.Lehrer klar. Ich gehe davon aus, dass sich die Schulleitung da Gedanken macht.
Es wäre sinnvoll, wenn Du wirklich versuchen würdest, wo anders Freunde zu finden. Das ist nicht gut für alle Beteiligten, auch für Dich nicht... Vielleicht kannst du der Sozialarbeiterin sagen,dass Du mit jemandem anderen reden möchtest. Es gibt Schulpsychologische Dienste, da sitzen andere Leute, mit denen Du reden kannst. Die Adresse kann dir die Schulpädagogin geben. Vermutlich wird sie dich aber im Auge behalten. Ich wünsche Dir Abhängigkeit von dem.Lehrer und andere Menschen, die dich gerne haben, damit sich die Probleme lösen. Dein Lehrer muss professionell bleiben und er braucht auch Privatsphäre, so traurig wie es für dich auch ist.